Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid des Finanzamtes vom 24. April 1987 als Geschäftsführer der XY-Speditionsgesellschaft m.b.H., über deren Vermögen am 21. Jänner 1987 der Konkurs eröffnet worden war, zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der Gesellschaft in der Höhe von S 31.245,-- herangezogen. Dabei handelte es sich um Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die Zeit vom November 1985 bis Mai 1986. In seiner gegen den Haftungsbescheid erhobene... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991/56; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0035 E 13. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Es ist Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgaben... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1972 §78 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991/56;
Rechtssatz: Die Unterlassung der Abfuhr der Lohnsteuer stellt schon im Hinblick auf die Bestimmung des § 78 Abs 3 EStG 1972 eine schuldhafte Verletzung der den Geschäftsführer einer GmbH treffenden abgabenrechtlichen Pf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war von November 1981 bis Juni 1983 selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer der X Gesellschaft m.b.H. Über das Vermögen der Gesellschaft wurde am 8. Jänner 1985 der Konkurs eröffnet. Am 16. April 1986 wurde der Konkurs mangels Deckung der Kosten des Verfahrens gemäß § 166 Abs. 2 KO aufgehoben. Mit Bescheid des Finanzamtes vom 4. Februar 1987 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 9 in Verbindung mit § 80 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der Gesell... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der X Gesellschaft m.b.H. Mit Haftungsbescheid vom 28. April 1989 zog der Magistrat der Stadt Wien den Beschwerdeführer gemäß §§ 7, 54 WAO als Haftungspflichtigen für Abgabenschuldigkeiten der Gesellschaft (Lohnsummensteuer und Dienstgeberabgabe Jänner 1987 bis April 1988) heran. In der dagegen erhobenen Berufung machte der Beschwerdeführer geltend, seine Tätigkeit als Geschäftsführer der Gesellschaft habe mit 31. Mai 1987 geendet. Trotz se... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Geschäftsführer der X Gesellschaft m.b.H. Über das Vermögen der Gesellschaft wurde am 18. März 1987 der Konkurs eröffnet (9 S nn/nn des Handelsgerichtes Wien). Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 5. Juni 1987 wurde die Beschwerdeführerin als Haftungspflichtige gemäß §§ 7, 54 WAO für die in der Zeit von Juni bis Dezember 1986 bei der Gesellschaft fällig gewordene Lohnsummensteuer von S 30.000,-- in Anspruch genommen. In der gegen d... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wurde mit Beschluß der Gesellschafter vom 10. April 1985 zum Geschäftsführer der A Gebäudereinigungs Gesellschaft m.b.H. bestellt. Am 2. Juli 1985 erklärte sie ihren Rücktritt als Geschäftsführer. Über das Vermögen der Gesellschaft wurde in der Folge der Konkurs eröffnet (5 S 141/85 des Handelsgerichtes Wien). Mit Haftungsbescheid vom 18. Februar 1986 nahm der Magistrat der Stadt Wien die Beschwerdeführerin gemäß §§ 7, 54 WAO als Haftungspflichtige für die i... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 465; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0043 E 30. Mai 1989 RS 3 Stammrechtssatz Nicht die Abgabenbehörde hat das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Außerdem hat er... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §77 Abs2;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 465; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0043 E 30. Mai 1989 RS 2 Stammrechtssatz In der Regel wird nur der Geschäftsführer jenen ausreichenden Einblick in die Gebarung der GmbH haben, der ihm entsprechende Behauptungen und Nachweise ermöglicht, wes... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;GmbHG §25; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 465; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0035 E 13. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Es ist Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entri... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;GmbHG §25;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 127;
Rechtssatz: Ist ein Geschäftsführer an der ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Obliegenheiten gehindert, so muß er entweder sofort die Behinderung seiner Funktion - allenf... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §16;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 128;
Rechtssatz: Es ist zwischen der (organschaftlichen) Bestellung zum Geschäftsführer und seiner Anstellung zu unterscheiden. Die Beendigung des Anstellungsverhältnisses bewirkt in de... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 127;
Rechtssatz: Der Geschäftsführer muß sich bei der Übernahme seiner Geschäftsführertätigkeit darüber unterrichten, ob und in welchem Ausmaß die von ihm nunmehr vertretene Gesellschaft bisher ihren steuerlichen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 465;
Rechtssatz: Die Pflicht zur Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten endet nicht mit dem Zeitpunkt ihrer Entstehung, sondern erst mit ihrer Abstattung. Die GmbH bleibt verpflichtet, Abgabenschuldigkeiten, mit deren Abfuhr bzw Einzahlung sie in Rückstand geraten ist, zu erfülle... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §48;AusgleichsO §53;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §151;KO §156;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Siehe jedoch:
95/16/0077 E 26. Juni 1996 VwSlg 7105 F/1996 RS 1;
96/13/0027 E 20. November 1996 RS 2;
Besprechung in:
AnwBl 1990/12, S 723;
ÖStZB 1990, 459;
Kein Abgehen h... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 128;
Rechtssatz: Nach stRSp des VwGH ist es Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;GmbHG §25;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 128;
Rechtssatz: Ist ein Geschäftsführer an der ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Obliegenheiten gehindert, so muß er entweder sofort die Behinderung der Ausübung seiner Funk... mehr lesen...
Mit Konkursedikt des Handelsgerichtes Wien vom 30. Juli 1982 wurde der Konkurs über das Vermögen der Firma C-Warenhandel IH in Wien eröffnet. Zum Masseverwalter wurde der Beschwerdeführer bestellt. Da, wie in der Beschwerde unbestrittenermaßen dargelegt wird, ein Zwangsausgleich beabsichtigt war, wurde das gesamtschuldnerische Unternehmen für Rechnung der Konkursmasse unter Verantwortlichkeit des Masseverwalters fortgeführt. Am 27. Dezember 1985 überreichte dieser jedoch, als "feststa... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 56;
Rechtssatz: Ein Masseverwalter ist den in § 80 Abs 1 BAO angeführten Vertretern zuzurechnen (Hinweis E 18.9.1985, 84/13/0085). Auch wenn es zu einem Konkursfortbetrieb durch den Gemeinschuldner kommt, hat daher der Masseverwalter als dessen gesetzlicher Vertreter gem § 80 Ab... mehr lesen...
Mit Beschluß der Gesellschafter der MF GesmbH vom 25. Juni 1987 wurde der Beschwerdeführer zusammen mit B zum Geschäftsführer der genannten Gesellschaft bestellt. In dem Beschluß wird zum Ausdruck gebracht, daß die GesmbH durch die beiden "Geschäftsführer gemeinsam oder einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten" werde. Mit Schreiben vom 30. März 1988 wurde dem zuständigen Kreisgericht X die Beendigung der Geschäftsführertätigkeit des Beschwerdeführers mitgeteilt.... mehr lesen...
Über das Vermögen des Baumeisters A wurde am 10. Juli 1980 das Ausgleichsverfahren und am 22. April 1981 der Anschlußkonkurs eröffnet. Im Beschluß über die Eröffnung des Anschlußkonkurses sprach das Konkursgericht aus, daß der Konkurs als geringfügig anzusehen sei. Das Gericht bestellte die Beschwerdeführerin, einen Rechtsanwalt, im selben Beschluß zum Masseverwalter. Der Anschlußkonkurs wurde am 25. November 1988 mangels Kostendeckung aufgehoben. Mit Bescheid vom 28. Februar 1989 zog... mehr lesen...
Das Finanzamt zog die Beschwerdeführerin als ehemalige Geschäftsführerin (nunmehrige Liquidatorin) der H-GmbH gemäß § 9 BAO in Verbindung mit § 80 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten dieser Gesellschaft in Höhe von S 441.600,68 heran. Über eine Berufung gegen den Haftungsbescheid erließ das Finanzamt eine abweisende Berufungsvorentscheidung, worauf die Beschwerdeführerin die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragte. Die belangte ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1972 §78;
Rechtssatz: Aus § 78 EStG ergibt sich, daß jede vom Abgabepflichtigen vorgenommene Zahlung voller vereinbarter Arbeitslöhne, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel nicht auch für die darauf entfallende Lohnsteuer ausreichen, eine schuldhafte Verletzung seiner abgabenrechtlichen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §124;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 461;
Rechtssatz: Gem §§ 9 Abs 1 und 80 Abs 1 BAO ist es Sache des Vertreters, die
Gründe: darzutun, aus denen ihm die Erfüllung seiner Pflichten (ua der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, und der Pflicht zur Führung von ordnungsmäßigen Büchern und Aufzeich... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Bei den Beträgen, für deren Abfuhr die Bf sorgen hätte müssen und mit denen sie zur Haftung herangezogen wurde, handelt es sich unbestrittenermaßen um Masseforderungen. Diese Masseforderungen waren entgegen der Auffassung der Bf unbeschadet anderer, später fälliger Masseforderungen bei ihrer Fälligkeit zu bez... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;GmbHG §25;
Rechtssatz: Wenn ein Geschäftsführer, aus welchen Gründen auch immer, an der ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Obliegenheiten gehindert ist, muß er entweder sofort die Behinderung der Ausübung seiner Funktion abstellen oder diese Funktion niederlegen und als Geschäftsführer ausscheiden. (Hin... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Gegebenenfalls trifft den Masseverwalter auch die Pflicht, beim Abgabengläubiger festzustellen, ob aus einem Konkursfortbetrieb Abgaben aushaften. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989130251.X02 Im RIS seit 23.05.1990 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Zu den gesetzlichen Vertretern im Sinne des § 80 Abs 1 BAO gehören auch die Masseverwalter. Auch wenn es zu einem Konkursfortbetrieb durch den Gemeinschuldner kommt, hat der Masseverwalter als dessen gesetzlicher Vertreter gem § 80 Abs 1 BAO unter der Sanktion des § 9 Abs 1 BAO die sich aus einem solchen Betrieb ergeb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;UStG 1972; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
91/13/0037 E VS 18. Oktober 1995 VwSlg 7038 F/1995 RS 7;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Es ist Sache des Vertreters, die
Gründe: darzutun, aus denen ihm die Erfüllung seiner Pflichten unmöglich war, widrigenfalls ... mehr lesen...
Über das Vermögen des O (im folgenden als "Gemeinschuldner" bezeichnet) wurde am 3. November 1986 der Konkurs eröffnet (S XX/XX des Kreisgerichtes Y). Das Konkursverfahren ist noch anhängig. Mit dem am 27. Jänner 1988 dem Gemeinschuldner zugestellten, diesen als Bescheidadressaten bezeichnenden Bescheid nahm das Finanzamt den Gemeinschuldner als Haftungspflichtigen gemäß § 9 Abs. 1 BAO für die Abgabenschuldigkeiten der A Gesellschaft m.b.H. (Umsatzsteuer 1985 zuzüglich Säumniszuschlag... mehr lesen...