Den Verwaltungsakten ist folgendes zu entnehmen: Über das Vermögen der XY-GmbH W, wurde am 24. August 1989 der Konkurs eröffnet (S n1/89 des LG Salzburg). Die Magistratsabteilung 6 - Rechnungsamt, Stadtkasse 4., 10. Bezirk meldete am 22. September 1989 zum obgenannten Konkurs für Lohnsummensteuer und Dienstgeberabgabe einen Betrag von S 71.604,-- an, welche Summe sie am 7. November 1989 infolge Abgabenberichtigung auf S 15.042,-- Lohnsummensteuer einschränkte. Mit Haftungsbesc... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §281 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;LAO Wr 1962 §216 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Geht die Abgabenbehörde zweiter Instanz im Berufungsverfahren gegen die bescheidmäßige Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH davon aus, daß die Uneinbringlichkeit der Abg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ab dem Sommer 1983 einziger Geschäftsführer einer GmbH. Über deren Vermögen wurde am 28. März 1984 das Ausgleichsverfahren eröffnet. Nach dessen Einstellung wurde mit Beschluß des Gerichtes am 25. Juni 1984 der Anschlußkonkurs eröffnet. Dieser wurde nach Verteilung des Massevermögens am 26. Jänner 1988 aufgehoben. Hierauf wurde die Gesellschaft am 28. Dezember 1990 von Amts wegen im Handelsregister gelöscht. Der Beschwerdeführer, der bereits mit Gesellschafter... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0043 E 30. Mai 1989 RS 3 Stammrechtssatz Nicht die Abgabenbehörde hat das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Außerdem hat er darzutun, daß er die Abgabenforderungen bei der Verfügun... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §81 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;
Rechtssatz: Wenn es der Beschwerdeführer als alleiniger Geschäftsführer der GmbH hinnahm, daß er vom ehemaligen Geschäftsführer aus einem wesentlichen Bereich der Geschäftsführertätigkeit ausgeschlossen wurde und ihm nicht einmal eine Beaufsichtigung zukam, so hat sich der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0043 E 30. Mai 1989 RS 4 Stammrechtssatz Aus der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der GmbH ergibt sich nicht, daß dieser die Mittel zur Begleichung der Abgabenschulden (im maßgeblichen Zeitraum) gefehlt hätten. Entscheidend für die Pflichtverletzung des Ges... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 19. Februar 1991 versagte die belangte Behörde der Beschwerdeführerin die Entrichtung eines Abgabenrückstandes in Raten. Mit Beschluß des zuständigen Kreisgerichtes vom 25. Februar 1991 wurde über das Vermögen der Beschwerdeführerin der Konkurs eröffnet. Am 28. Februar 1991 gab die Beschwerdeführerin einen mit 25. Februar 1991 datierten Verfahrenshilfeantrag im Hinblick auf die Einbringung einer Verwaltungsgerichtshofbeschw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 impl;AVG §9 impl;BAO §77;BAO §78;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §1;KO §6;KO §80;KO §81;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0141 B 10. November 1987 RS 3 Stammrechtssatz Mit Konkurseröffnung geht die Wahrnehmung aller abgabenrechtlichen Belange von Personengese... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, auf §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 WAO gegründeten Haftungsbescheid nahm die belangte Behörde in teilweiser Abänderung des erstinstanzlichen Bescheides der MA 4 vom 21. Februar 1989 die Haftung des Beschwerdeführers als Geschäftsführer für den Rückstand an Dienstgeberabgabe und Lohnsummensteuer der X-Gesellschaft m.b.H. für den Zeitraum Februar bis August 1988 mit S 98.319,-- in Anspruch. Der erstinstanzliche Bescheid hatte die Haftung bis Ende Oktober 1... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 70; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/08/27 89/15/0059 1 Stammrechtssatz Zu den im § 54 Abs 1 Wr LAO (§ 80 Abs 1 BAO) genannten Personen gehört auch der Gechäftsführer einer GmbH. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde als Geschäftsführer der W GesmbH mit Haftungsbescheid des Finanzamtes M gemäß § 9 Abs. 1 BAO in Verbindung mit § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der genannten GesmbH im Ausmaß von S 347.169,-- in Anspruch genommen. In diesem Betrag war Umsatzsteuer Oktober bis Dezember/1987 in Höhe von S 203.562,-- und Lohnsteuer für Dezember 1987 und Jänner 1988 von S 97.330,-- enthalten. Bei den verbleibenden Rest handelt es sich um Säumniszuschlag, Dienstgebe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, welcher im Streitzeitraum unbestrittenermaßen Geschäftsführer der R GesmbH war, wurde mit Haftungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften vom 30. März 1988 als Haftungspflichtiger gemäß § 9 in Verbindung mit § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der GesmbH im Ausmaß von S 814.555,-- in Anspruch genommen und aufgefordert, diesen Betrag innerhalb eines Monats ab Zustellung des Bescheides zu entrichten. In der fristgerecht gegen diesen Bescheid eing... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ab 3. September 1981 Geschäftsführer der N Leasing GesmbH. Nach den Ausführungen in der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof war der einzige Zweck dieser Gesellschaft der Erwerb und die Vermietung der Liegenschaft Wien, X-Straße. Da entsprechendes Eigenkapital nicht zur Verfügung stand, mußte der Kaufpreis für die Liegenschaft durch Aufnahme eines Kredites bei der Zentralsparkasse der Gemeinde Wien aufgebracht werden. Zug um Zug wurde der genannten Sparkas... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Es ist regelmäßig davon auszugehen, daß die Umsatzsteuer mit den Preisen für die erbrachten Lieferungen und sonstigen Leistungen bezahlt wird, daher für die Abfuhr an das Finanzamt zur Verfügung steht und deshalb die Nichtentrichtung dieser Abgabe aus welc... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1972 §78 Abs3;GmbHG §18;UStG 1972 §19;
Rechtssatz: Die Nichtabfuhr der Lohnsteuer und der Umsatzsteuer durch den Geschäftsführer einer GmbH stellt jedenfalls eine schuldhafte Verletzung seiner abgabenrechtlichen Verpflichtung dar, unabhängig von z... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1393;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;
Rechtssatz: Wenn einem Geschäftsführer schon im Zeitpunkt der Übernahmne dieser Funktion (in einer Leasing GmbH) klar ist, daß er infolge einer Zession der gesamten Bestandzinse - der einzigen Einkünfte der GmbH - an eine Bank vom Anfang seiner... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck vom 8. Oktober 1985 wurde die Beschwerdeführerin "gemäß § 7 TLAO, LGBl. Nr. 34/1984, in Verbindung mit §§ 60 und 172 leg. cit. ... als alleinige Geschäftsführerin der Firma XY-Ges.m.b.H. zur Haftung für die aushaftenden Steuerrückstände, resultierend aus Vergnügungssteuer und Kriegsopferabgabe sowie Getränkesteuer für den Zeitraum Feber - Juli 1985 in der Höhe von ingesamt S 233.513,-- samt Nebengebühren herangezogen.... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung BurgenlandL34002 Abgabenordnung KärntenL34003 Abgabenordnung NiederösterreichL34004 Abgabenordnung OberösterreichL34005 Abgabenordnung SalzburgL34006 Abgabenordnung SteiermarkL34007 Abgabenordnung TirolL34008 Abgabenordnung VorarlbergL34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §6 Abs4;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;LAO Bgld 1963 §7 Abs1;LAO Krnt 1983 §7 Abs1;LAO... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Tir 1984 §60 Abs1;LAO Tir 1984 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0214 E 22. Februar 1989 RS 5 Stammrechtssatz Ist ein Geschäftsführer an der ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Obliegenheiten gehindert, so muß er entweder sofort die Behinderung der Ausübung seiner Funktion abstellen oder... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Linz vom 11. August 1988 wurde der Mitbeteiligte "auf Grund der §§ 7 Abs. 1 und 57 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 2 und 5 der O.ö. Landesabgabenordnung - O.ö. LAO, LGBl. für Oberösterreich Nr. 30/1984 in der derzeitigen Fassung .... als Geschäftsführer der N-GmbH für die im Zeitraum Jänner 1984 bis April 1987 entstandene Abgabenschuld von S 64.854,73 haftbar gemacht und zur Zahlung herangezogen." Der Haftungsbetrag wurde in der Begründung: di... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO OÖ 1984 §7 Abs1;LAO OÖ 1984 §89 Abs1;
Rechtssatz: Die den Vertreter treffende Behauptungspflicht und Nachweispflicht kann nicht so aufgefaßt werden, daß die Abgabenbehörde jedweder Ermittlungspflicht entbunden wäre (Hinweis E 20.1.1981, 2609/80). Die grundsätzliche Beweislast des Vertreters ... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung BurgenlandL34002 Abgabenordnung KärntenL34003 Abgabenordnung NiederösterreichL34004 Abgabenordnung OberösterreichL34005 Abgabenordnung SalzburgL34006 Abgabenordnung SteiermarkL34007 Abgabenordnung TirolL34008 Abgabenordnung VorarlbergL34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §6 Abs4;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Bgld 1963 §7 Abs1;LAO Krnt 1983 §7 Abs1;LAO NÖ 1977 §7 Abs1;LAO OÖ 1984... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 13. Jänner 1988 wurde der Beschwerdeführer "als Geschäftsführer der G-Ges.m.b.H. & Co KG, über deren Vermögen das Konkursverfahren eröffnet wurde, gemäß § 7 Abs. 1 und § 54 Abs. 1 der Wiener Abgabenordnung - WAO 1962, LGBl. für Wien Nr. 21/62, in der derzeit geltenden Fassung, zur Haftung hinsichtlich der für den Zeitraum 19.7.1985 bis 11.6.1986 aushaftenden Abwassergebühren im Betrag von S 31.059,-- (netto: S 28.235,46, 10 P... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §81 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §55 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):89/17/0098 E 23.5.1991 Besprechung in:ÖStZ 1992, 37; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3272/78 E 18. April 1979 VwSlg 5370 F/1979 RS 1 Stammrechtssatz Ist in einer GmbH &... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):89/17/0098 E 23.5.1991 Besprechung in:ÖStZ 1992, 37;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die eingeschränkte Handlungsfähigkeit des Gemeinschuldners im Konkurs trifft einen vom Masseverwalter verschiedenen Vertreter... mehr lesen...
Nach den Feststellungen der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid war der Beschwerdeführer seit 10. Juni 1986 Geschäftsführer der E-GmbH. Seiner Mitteilung an das Finanzamt vom 24. Juli 1987 zufolge endete diese Geschäftsführung am 5. März 1987. Die E-GmbH wurde im Handelsregister, wie die belangte Behörde unwidersprochen feststellte, am 19. Dezember 1988 von Amts wegen infolge Vermögenslosigkeit gelöscht. Mit Bescheid vom 22. Februar 1989 zog das Finanzamt den Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0035 E 13. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Es ist Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen w... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der X-GmbH (im folgenden meist nur als "GmbH" bezeichnet). Über das Vermögen dieser Gesellschaft war über ihren Antrag vom 7. März 1988 am 9. März 1988 das Konkursverfahren eröffnet worden. Mit Bescheid vom 6. September 1988 zog das Finanzamt den Beschwerdeführer gemäß §§ 9 und 80 BAO für die am 28. Jänner 1988 fällig gewesene Gewerbesteuer 1984 der GmbH zur Haftung heran. In einer dagegen erhobenen Berufung brachte der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 211; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0035 E 13. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Es ist Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgab... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 211;
Rechtssatz: Bleiben Abgaben unbezahlt, weil ihre Bezahlung trotz gefährdeter Einbringlichkeit im Wege einer Zahlungserleichterung hinausgeschoben werden konnte, dann trifft den Geschäftsführer, der eine solche Gefährdung in Abrede gestellt hat, ein Verschulden... mehr lesen...