Index: Abgabenverfahren20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1393BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1
Rechtssatz: Zur Verletzung der abgabenrechtlicher Pflichten durch Abschluß eines Mantelzessionsvertrages mit einem Kreditinstitut zur Besicherung des von einer GmbH aufgenommenen Kredites, weil durch die Zession Abgabenschulden benachteiligt wurden (Hinweis E... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1BAO §81 Abs1BAO §9 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0535/80 E 10. Juni 1980 VwSlg 5494 F/1980; RS 4 Stammrechtssatz Es ist Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat (Hinweis E 5.3.1979, 2645/78). ... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1BAO §77 Abs2BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1
Rechtssatz: In der Regel wird nur der Geschäftsführer jenen ausreichenden Einblick in die Gebarung der GmbH haben, der ihm entsprechende Behauptungen und Nachweise ermöglicht, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, daß die Ges die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet. Den Haftende... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 21;
Rechtssatz: Der Geschäftsführer der GmbH hat die Pflicht, die Tätigkeit von Prokuristen, die mit steuerlichen Agenden betraut wurden, zumindest in solchen Abständen zu überwachen, die es ausschließen, daß ihm Steuerrückstände verborgen bleiben (Hinweis E 13.9.1988, 87/14/0148... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1KO §1
Rechtssatz: Aus der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der GmbH ergibt sich nicht, daß dieser die Mittel zur Begleichung der Abgabenschulden (im maßgeblichen Zeitraum) gefehlt hätten. Entscheidend für die Pflichtverletzung des Geschäftsführers ist nicht der Zeitpunkt der Konkurseröffn... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 impl;BAO §9 Abs1 impl;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/17/0079 E 25. Februar 1983 RS 3 Stammrechtssatz Der VwGH brachte in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck, es sei Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, daß die Gesellschaft di... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989/20, S 368;
Rechtssatz: Der Geschäftsführer einer GmbH ist auch in einem Ausgleichsverfahren von seinen Verpflichtungen als Geschäftsführer, insbesondere von seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten, nicht entbunden. Eur... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1972 §78 Abs3;UStG 1972; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989/20, S 368; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/13/0085 E 18. September 1985 RS 4 Stammrechtssatz Die Nichtabfuhr der Lohnsteuerbeträge durch den Bfr bedeutet eine schuldhafte Verletzung sein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989/20, S 368;
Rechtssatz: Ist ein Geschäftsführer an der ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Obliegenheiten gehindert, so muß er entweder sofort die Behinderung der Ausübung seiner Funktion abstellen oder seine Funktion niederlegen und als Geschäftsführer ausscheiden (Hinweis E 29.6.1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989/20, S 368; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2645/78 E 5. März 1979 RS 1 Stammrechtssatz Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung (Hinweis: Reeger-Stoll, Kommentar zur Bundesabgabenordnung, Seite 51 und die dort angeführte Judikatur) hat derjenige, der eine ihm o... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: AlkAbgG §11;AlkAbgG §4;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 260; Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):91/13/0037 E VS 18. Oktober 1995 VwSlg 7038 F/1995 RS 7; (RIS: abwh)
Rechtssatz: Daß die Abfuhr der Steuer ungeachtet von wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Un... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1393;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §25;GmbHG §6; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 260;
Rechtssatz: Durch eine Abtretung (Zession) aller Kundenforderungen (auch zukünftiger) im Rahmen einer Mantelzession an eine Bank zur Deckung eines Kredites der Bank an die GmbH, f... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §81;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 157;
Rechtssatz: Werden von der zur Führung der Geschäfte einer KG bestellten Person überhöhte Entnahmen aus der KG getätigt oder geduldet, sodaß der KG die zur Entrichtung von Abgaben erforderlichen Mittel nicht mehr zur Verfügung stehen, so ist in diesem Handeln oder D... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;HGB §15; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 141;
Rechtssatz: Legt ein Abgabepflichtiger seine Funktion als Geschäftsführer einer GmbH zurück, so kann er hinsichtlich jener Abgaben, die nach dem Tag der wirksamen Zurücklegung der Geschäftsführerbefugnis fällig geworden sind, nicht zur Haftung hera... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 140; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0111/79 E 24. Oktober 1979 VwSlg 5417 F/1979; RS 1 Stammrechtssatz Die in den §§ 54 ff LAO Wr bezeichneten Vertreter haben in Hinsicht auf die Verbindlichkeit nach § 7 Abs 1 LAO Wr ihre mit den Aufgaben der Buchhaltung betrauten... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1972 §78 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 141; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/13/0198 E 17. September 1986 RS 2 Stammrechtssatz Reichen die für Lohnzahlungen zur Verfügung stehenden Mittel nicht auch zur Bedeckung der von ausbezahlten Beträgen einzubehaltende... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 140; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0035 E 13. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Es ist Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §81;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Die einem Geschäftsführer obliegende Überwachungspflicht kann nicht so verstanden werden, daß praktisch jeder einzelne an Mitarbeiter delegierte Arbeitsablauf auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu prüfen wäre. Wohl aber muß der Geschäftsführer dafür Sorge tragen, daß durch eine entsprechende innerbe... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 impl;LAO Wr 1962 §43 Abs1;
Rechtssatz: Die dem Vertreter persönlich auferlegte Verpflichtung zur Entrichtung von Abgaben ist auf jene Mittel eingeschränkt, deren Verwaltung ihm obliegt. Eine Verpflichtung zur Entrichtung von Abgaben aus eigenen Mitteln des Vertreters kommt grundsätzlich nicht in Betracht. ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 impl;LAO Wr 1962 §54 Abs1;
Rechtssatz: Die Einwendung eines von mehreren Geschäftsführern einer GmbH, die Wahrnehmung der steuerlichen Belange hätten nicht zu seinem Geschäftskreis gehört, ist grundsätzlich für relevant zu erachten, jedoch obliegt bei einer zulässigen Geschäftsverteilung jedem Geschäftsführer grundsä... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 impl;BAO §9 Abs1 impl;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Es ist Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenomm... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren - Landes- und GemeindeabgabenL34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 implizitBAO §9 Abs1LAO Wr 1962 §54 Abs1LAO Wr 1962 §7 Abs1
Rechtssatz: Die Heranziehung des Vertreters zur Haftung hat zur Voraussetzung, daß zwischen der schuldhaften Pflichtverletzung des Vertreters und der Uneinbringlichkeit der Forderung ein Rechtswidrigkeitszusammenh... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren - Landes- und GemeindeabgabenL34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 implizitBAO §9 Abs1 implizitLAO Wr 1962 §54 Abs1LAO Wr 1962 §7 Abs1
Rechtssatz: § 7 Abs 1 LAO Wr normiert - ebenso wie § 9 Abs 1 BAO - eine Ausfallshaftung dergestalt, daß der danach persönlich Haftungspflichtige jedenfalls solange nicht in Anspruch genommen werden darf, ... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren - Landes- und GemeindeabgabenL34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 implizitBAO §9 Abs1 implizitLAO Wr 1962 §54 Abs1LAO Wr 1962 §7 Abs1
Rechtssatz: Die Konkurseröffnung allein reicht nicht aus, die Annahme der Uneinbringlichkeit einer Abgabenforderung zu begründen. Uneinbringlichkeit einer Abgabenforderung ist zwar bereits dann anzunehmen... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §77 Abs1;BAO §80 Abs1;KO §6 Abs1;
Rechtssatz: Abgaben sind, auch soweit sie Konkursforderungen darstellen, während des Konkursverfahrens gegenüber dem Masseverwalter, der insofern den Gemeinschuldner repräsentiert, festzusetzen, und zwar in den Fällen und mit dem Inhalt, der sich aus den Abgabenvorschriften ergibt (Hinweis E 19.2.1... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 impl;KO §81;LAO Wr 1962 §54 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1987/12, 670;
Rechtssatz: Der Masseverwalter hat als gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners einen in der Konkursmasse verfangenen Betrieb während seiner Bestellung als Masseverwalter zwar nicht "selbst zu führen",... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 impl;KO §81;LAO Wr 1962 §54 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1987/12, 670;
Rechtssatz: Der Masseverwalter handelt nicht schon deshalb fahrlässig, weil er dem Gemeinschuldner die Führung der Aufzeichnungen des fortgeführten Unternehmens überläßt. Er hat sich jedoch im Wege von St... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;GetränkesteuerG Wr 1971 §7 Abs1;KO §3 Abs1;KO §81 Abs4;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §86 Abs1 impl; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1987/12, 670;
Rechtssatz: Der Masseverwalter ist als gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners während se... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 impl;KO §80;LAO Wr 1962 §54 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1987/12, 670;
Rechtssatz: Der Masseverwalter übt während seiner Bestellung hinsichtlich der Konkursmasse (hier: Führung eines Betriebes) die Rechte und Pflichten des Gemeinschuldners durch die gesetzliche auf ihn überg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Wird der durch das Verschulden des Vertreters einer juristischen Person verursachte Abgabenrückstand uneinbringlich, so kann der vom Gesetz geforderte Rechtswidrigkeitszusammenhang (Verletzung von Vertreterpflichten führt zur Uneinbringlichkeit) nicht geleugnet werden. European Case Law Identif... mehr lesen...