Der Beschwerdeführer war ab 3. September 1981 Geschäftsführer der N Leasing GesmbH. Nach den Ausführungen in der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof war der einzige Zweck dieser Gesellschaft der Erwerb und die Vermietung der Liegenschaft Wien, X-Straße. Da entsprechendes Eigenkapital nicht zur Verfügung stand, mußte der Kaufpreis für die Liegenschaft durch Aufnahme eines Kredites bei der Zentralsparkasse der Gemeinde Wien aufgebracht werden. Zug um Zug wurde der genannten Sparkas... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde als Geschäftsführer der W GesmbH mit Haftungsbescheid des Finanzamtes M gemäß § 9 Abs. 1 BAO in Verbindung mit § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der genannten GesmbH im Ausmaß von S 347.169,-- in Anspruch genommen. In diesem Betrag war Umsatzsteuer Oktober bis Dezember/1987 in Höhe von S 203.562,-- und Lohnsteuer für Dezember 1987 und Jänner 1988 von S 97.330,-- enthalten. Bei den verbleibenden Rest handelt es sich um Säumniszuschlag, Dienstgebe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Es ist regelmäßig davon auszugehen, daß die Umsatzsteuer mit den Preisen für die erbrachten Lieferungen und sonstigen Leistungen bezahlt wird, daher für die Abfuhr an das Finanzamt zur Verfügung steht und deshalb die Nichtentrichtung dieser Abgabe aus welc... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1972 §78 Abs3;GmbHG §18;UStG 1972 §19;
Rechtssatz: Die Nichtabfuhr der Lohnsteuer und der Umsatzsteuer durch den Geschäftsführer einer GmbH stellt jedenfalls eine schuldhafte Verletzung seiner abgabenrechtlichen Verpflichtung dar, unabhängig von z... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1393;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;
Rechtssatz: Wenn einem Geschäftsführer schon im Zeitpunkt der Übernahmne dieser Funktion (in einer Leasing GmbH) klar ist, daß er infolge einer Zession der gesamten Bestandzinse - der einzigen Einkünfte der GmbH - an eine Bank vom Anfang seiner... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck vom 8. Oktober 1985 wurde die Beschwerdeführerin "gemäß § 7 TLAO, LGBl. Nr. 34/1984, in Verbindung mit §§ 60 und 172 leg. cit. ... als alleinige Geschäftsführerin der Firma XY-Ges.m.b.H. zur Haftung für die aushaftenden Steuerrückstände, resultierend aus Vergnügungssteuer und Kriegsopferabgabe sowie Getränkesteuer für den Zeitraum Feber - Juli 1985 in der Höhe von ingesamt S 233.513,-- samt Nebengebühren herangezogen.... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung BurgenlandL34002 Abgabenordnung KärntenL34003 Abgabenordnung NiederösterreichL34004 Abgabenordnung OberösterreichL34005 Abgabenordnung SalzburgL34006 Abgabenordnung SteiermarkL34007 Abgabenordnung TirolL34008 Abgabenordnung VorarlbergL34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §6 Abs4;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;LAO Bgld 1963 §7 Abs1;LAO Krnt 1983 §7 Abs1;LAO... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Tir 1984 §60 Abs1;LAO Tir 1984 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0214 E 22. Februar 1989 RS 5 Stammrechtssatz Ist ein Geschäftsführer an der ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Obliegenheiten gehindert, so muß er entweder sofort die Behinderung der Ausübung seiner Funktion abstellen oder... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Linz vom 11. August 1988 wurde der Mitbeteiligte "auf Grund der §§ 7 Abs. 1 und 57 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 2 und 5 der O.ö. Landesabgabenordnung - O.ö. LAO, LGBl. für Oberösterreich Nr. 30/1984 in der derzeitigen Fassung .... als Geschäftsführer der N-GmbH für die im Zeitraum Jänner 1984 bis April 1987 entstandene Abgabenschuld von S 64.854,73 haftbar gemacht und zur Zahlung herangezogen." Der Haftungsbetrag wurde in der Begründung: di... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO OÖ 1984 §7 Abs1;LAO OÖ 1984 §89 Abs1;
Rechtssatz: Die den Vertreter treffende Behauptungspflicht und Nachweispflicht kann nicht so aufgefaßt werden, daß die Abgabenbehörde jedweder Ermittlungspflicht entbunden wäre (Hinweis E 20.1.1981, 2609/80). Die grundsätzliche Beweislast des Vertreters ... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung BurgenlandL34002 Abgabenordnung KärntenL34003 Abgabenordnung NiederösterreichL34004 Abgabenordnung OberösterreichL34005 Abgabenordnung SalzburgL34006 Abgabenordnung SteiermarkL34007 Abgabenordnung TirolL34008 Abgabenordnung VorarlbergL34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §6 Abs4;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Bgld 1963 §7 Abs1;LAO Krnt 1983 §7 Abs1;LAO NÖ 1977 §7 Abs1;LAO OÖ 1984... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 13. Jänner 1988 wurde der Beschwerdeführer "als Geschäftsführer der G-Ges.m.b.H. & Co KG, über deren Vermögen das Konkursverfahren eröffnet wurde, gemäß § 7 Abs. 1 und § 54 Abs. 1 der Wiener Abgabenordnung - WAO 1962, LGBl. für Wien Nr. 21/62, in der derzeit geltenden Fassung, zur Haftung hinsichtlich der für den Zeitraum 19.7.1985 bis 11.6.1986 aushaftenden Abwassergebühren im Betrag von S 31.059,-- (netto: S 28.235,46, 10 P... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §81 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §55 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):89/17/0098 E 23.5.1991 Besprechung in:ÖStZ 1992, 37; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3272/78 E 18. April 1979 VwSlg 5370 F/1979 RS 1 Stammrechtssatz Ist in einer GmbH &... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):89/17/0098 E 23.5.1991 Besprechung in:ÖStZ 1992, 37;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die eingeschränkte Handlungsfähigkeit des Gemeinschuldners im Konkurs trifft einen vom Masseverwalter verschiedenen Vertreter... mehr lesen...
Nach den Feststellungen der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid war der Beschwerdeführer seit 10. Juni 1986 Geschäftsführer der E-GmbH. Seiner Mitteilung an das Finanzamt vom 24. Juli 1987 zufolge endete diese Geschäftsführung am 5. März 1987. Die E-GmbH wurde im Handelsregister, wie die belangte Behörde unwidersprochen feststellte, am 19. Dezember 1988 von Amts wegen infolge Vermögenslosigkeit gelöscht. Mit Bescheid vom 22. Februar 1989 zog das Finanzamt den Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0035 E 13. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Es ist Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen w... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der X-GmbH (im folgenden meist nur als "GmbH" bezeichnet). Über das Vermögen dieser Gesellschaft war über ihren Antrag vom 7. März 1988 am 9. März 1988 das Konkursverfahren eröffnet worden. Mit Bescheid vom 6. September 1988 zog das Finanzamt den Beschwerdeführer gemäß §§ 9 und 80 BAO für die am 28. Jänner 1988 fällig gewesene Gewerbesteuer 1984 der GmbH zur Haftung heran. In einer dagegen erhobenen Berufung brachte der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 211; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0035 E 13. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Es ist Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgab... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 211;
Rechtssatz: Bleiben Abgaben unbezahlt, weil ihre Bezahlung trotz gefährdeter Einbringlichkeit im Wege einer Zahlungserleichterung hinausgeschoben werden konnte, dann trifft den Geschäftsführer, der eine solche Gefährdung in Abrede gestellt hat, ein Verschulden... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der X-GmbH (im folgenden nur als GmbH bezeichnet). Nachdem über das Vermögen der GmbH mit Beschluß des Kreisgerichtes Wels vom 28. Februar 1979 der Konkurs eröffnet und am 4. Februar 1981 mit Beschluß dieses Gerichtes mangels Deckung der Kosten des Verfahrens aufgehoben worden war, zog das Finanzamt den Beschwerdeführer gemäß §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für Abgabenrückstände der GmbH heran. Im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof ist aussch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 209; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/13/0250 E 23. Mai 1990 RS 1 Stammrechtssatz Gem §§ 9 Abs 1 und 80 Abs 1 BAO ist es Sache des Vertreters, die
Gründe: darzutun, aus denen ihm die Erfüllung seiner Pflichten (ua der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, und der Pflicht zur Führ... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung BurgenlandL34002 Abgabenordnung KärntenL34003 Abgabenordnung NiederösterreichL34004 Abgabenordnung OberösterreichL34005 Abgabenordnung SalzburgL34006 Abgabenordnung SteiermarkL34007 Abgabenordnung TirolL34008 Abgabenordnung VorarlbergL34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §6 Abs4;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Bgld 1963 §7 Abs1;LAO Krnt 1983 §7 Abs1;LAO NÖ 1977 §7 Abs1;LAO OÖ 1984... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung BurgenlandL34002 Abgabenordnung KärntenL34003 Abgabenordnung NiederösterreichL34004 Abgabenordnung OberösterreichL34005 Abgabenordnung SalzburgL34006 Abgabenordnung SteiermarkL34007 Abgabenordnung TirolL34008 Abgabenordnung VorarlbergL34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §6 Abs4;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Bgld 1963 §7 Abs1;LAO Krnt 1983 §7 Abs1;LAO NÖ 1977 §7 Abs1;LAO OÖ 1984... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 30. August 1978 alleiniger Geschäftsführer der A-GmbH (im folgenden nur als GmbH bezeichnet). Die GmbH war als einziger Komplementär an der A-GmbH & Co KG (im folgenden nur als KG bezeichnet) beteiligt. Nachdem sowohl über das Vermögen der GmbH als auch über das der KG mit Beschluß des Kreisgerichtes Leoben vom 25. März 1980 der Konkurs eröffnet und am 9. Feber 1984 mit Beschluß des eben genannten Gerichtes nach Verteilung des Massevermögens aufge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §81 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Hinsichtlich der vom Gesetz für die Inanspruchnahme der Haftung geforderten Schuldform hat der VwGH in stRsp zum Ausdruck gebracht, daß dadurch, daß § 9 Abs 1 BAO ohne Einschränkung auf die Schuldhaftigkeit abstellt, diese Gesetzesstelle jede Form des Verschuldens und damit auch die leichte Fahrlässigkeit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid als Geschäftsführer der X-Gesellschaft m. b.H. gemäß § 9 BAO zur Haftung für folgende Abgabenschuldigkeiten der Gesellschaft herangezogen: Eg 93 1983 S 586,-- Vermögensteuer 1983 S 250,-- Lohnsteuer 1983 S 36.643,-- Dienstgeberbeitrag 1983 S 23.711,-- Zuschlag zum DB 1983 S... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren Geschäftsführer einer Gesellschaft m. b.H., die ihrerseits Komplementär einer Kommanditgesellschaft war, über deren Vermögen am 24. März 1982 der Konkurs eröffnet wurde; dieser wurde nach Verteilung des Massevermögens am 28. März 1985 aufgehoben. Mit den vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen drei Bescheiden wurden die Beschwerdeführer jeweils gemäß §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für im Konkurs nicht befriedigte Abgabenschu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der X-Gesellschaft mbH, über deren Vermögen am 17. März 1987 der Konkurs eröffnet wurde; dieser wurde am 20. August 1987 gemäß § 166 Abs. 2 KO mangels kostendeckenden Vermögens aufgehoben. Bereits am 28. Jänner 1987 war über das Vermögen des Beschwerdeführers selbst der Konkurs eröffnet worden; dieser wurde am 18. August 1987 nach Abschluß eines Zwangsausgleiches am 25. Juni 1987, der eine 20%ige Quote beinhaltete, aufgehoben. Mit Bescheid ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §114;BAO §224 Abs1;BAO §311 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 357;
Rechtssatz: Dem nach den Abgabenvorschriften zur Haftung Heranziehbaren steht kein subjektiv-öffentliches Recht darauf zu, daß die Abgabenbehörde ihn im Hinblick darauf, daß die Verbindlichkeit des Haftenden gegenüber dem Fiskus erst mit... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 357;
Rechtssatz: Durch den Haftungsbescheid wird der Haftende zum Gesamtschuldner. Die Haftung bedingt die Schuld eines anderen (Hinweis E 20.4.1989, 89/16/0009-0011). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989140298.X0... mehr lesen...