Rechtssatz: Der Vertreter darf Abgabenschulden nicht schlechter behandeln als die übrigen aus dem von ihm verwalteten Vermögen zu begleichenden Schulden, wenn auch nicht verlangt wird, daß der Abgabengläubiger vor allen übrigen Gläubigern befriedigt wird. Damit ist auch das Ausmaß der Haftung bestimmt. Im RIS seit 14.11.2001 Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Zur qualifizierten Mitwirkungspflicht des Haftungspflichtigen im besonderen gilt, daß nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen hat, sondern der zur Haftung herangezogene Vertreter das Fehlen ausreichender M... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;VereinsG 1951 §12;
Rechtssatz: Als Vertreter des Vereins oblag es dem Beschwerdeführer, auch die vor seiner Bestellung in diese Funktion fällig gewordenen, aber noch nicht abgestatteten Abgabenschuldigkeiten des Vereins aus desse... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;LAO NÖ 1977 §57 Abs1;LAO NÖ 1977 §7 Abs1;
Rechtssatz: Das Tatbestandsmerkmal "... infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können" ist etwa dann als erfüllt anzusehen, wenn der Vertretene bei oder nach Fälligk... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;VereinsG 1951 §12;
Rechtssatz: Zur qualifizierten Mitwirkungspflicht im besonderen gilt, daß nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen hat, sondern der zur Haftung herangezogene Vertre... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung NiederösterreichL37013 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;Getränke- und SpeiseeissteuerG NÖ 1973 §7 Abs2;LAO NÖ 1977 §57 Abs1;LAO NÖ 1977 §7 Abs1;UStG 1972 §19;
Rechtssatz: Der Umsatzsteuer liegt keine dem Grundgedanken des Steuerabzuges vom Arbeitslohn, wonach der Arbeitge... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;LAO NÖ 1977 §57 Abs1;LAO NÖ 1977 §7 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nicht die Schuldlosigkeit des Geschäftsführers an den schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen der GmbH darzutun, sondern die Gleichbehandlung des Abgabenbescheides mit anderen Verbindlichkeiten im Bezug... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;VereinsG 1951 §12;
Rechtssatz: Rechtsvoraussetzung für die Heranziehung des Beschwerdeführers als Haftungspflichtiger ist nicht, daß die Abgabenschuldigkeiten des Vereines nicht nur bei diesem, sondern auch bei den früheren Obmän... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;LAO NÖ 1977 §57 Abs1;LAO NÖ 1977 §7 Abs1;
Rechtssatz: Eine Überprüfung der Tätigkeit des mit der Abgabenentrichtung betrauten oder hiefür verantwortlichen Geschäftsführers durch den anderen Geschäftsführer kommt nur dann in Betracht, wenn ein Anlaß vorliegt, an der ... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;LAO NÖ 1977 §57 Abs1;LAO NÖ 1977 §7 Abs1;
Rechtssatz: Von den jedem Geschäftsführer obliegenden, gesetzlich zwingenden Pflichten kann eine Geschäftsverteilung niemals befreien. Hieher gehört unter anderem die Pflicht der Geschäftsführer, für die Führung der erforder... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO NÖ 1977 §57 Abs1;LAO NÖ 1977 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0077 E 16. Dezember 1986 RS 3 Stammrechtssatz Bei schwerwiegenden Verstößen gegen Buchführungspflichten und Aufzeichnungspflichten kann sich jedenfalls aus dem Blickwinkel des § 9 Abs 1 BAO und § 80 Abs 1 BAO der ... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;LAO NÖ 1977 §57 Abs1;LAO NÖ 1977 §7 Abs1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht, es sei Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abga... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer einer GmbH, die ihrerseits Komplementärin einer Kommanditgesellschaft war. Über das Vermögen beider Gesellschaften wurden am 29. Oktober 1986 der Ausgleich, am 23. Jänner 1987 der Anschlußkonkurs eröffnet. Die Konkurse wurden am 14. Dezember 1987 aufgehoben, hinsichtlich der KG nach Verteilung des Massevermögens, hinsichtlich der GmbH mangels Kostendeckung. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bes... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/09 90/13/0249 2 Stammrechtssatz Wenn der Bf als Geschäftsführer der abgabepflichtigen GmbH die Beträge an Umsatzsteuer und Abgabe von alkoholischen Getränken nicht entrichtete, diese Abgabenschuldigkeiten vielmehr schlechter behandelte als die übrigen aus dem von ihm verwalteten Ver... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1972 §78 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/13/0198 E 17. September 1986 RS 2 Stammrechtssatz Reichen die für Lohnzahlungen zur Verfügung stehenden Mittel nicht auch zur Bedeckung der von ausbezahlten Beträgen einzubehaltenden Lohnsteuer aus, so ergibt sich schon aus der Bestimmung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §7 Abs2;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Die persönliche Haftung des Geschäftsführers erstreckt sich gemäß § 7 Abs 2 BAO auch auf Nebenansprüche (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, 547). Trifft einen Steuerpflichtigen somit die Haftung für die Nichtentrichtung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung, so haftet er auch für den zugehörigen Säumniszuschlag (Hinwei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/08/27 89/15/0059 7 Stammrechtssatz Wird der Geschäftsführer so behindert, daß er die seinen Rechtspflichten gegenüber Dritten korrespondierenden Geschäftsführungsrechte nicht mehr wahrnehmen kann, so hat er entweder im Rechtsweg sofort alles ihm rechtlich zu Gebote Stehende zu unterneh... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1393;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/13 90/13/0135 1 Stammrechtssatz Wenn einem Geschäftsführer schon im Zeitpunkt der Übernahmne dieser Funktion (in einer Leasing GmbH) klar ist, daß er infolge einer Zession der gesamten Bestandzinse - der einzigen Einkünfte d... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und aus dem ihr in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid geht der folgende entscheidungswesentliche Sachverhalt hervor: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Abgabenberufungskommission der Bundeshauptstadt Wien vom 10. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführer "für den Rückstand an Dienstgeberabgabe und Lohnsummensteuer der A-GesmbH in W, in der Höhe von S 11.007,-- für den Zeitraum 1/88-8/90, haftbar gemacht und aufgefordert, diesen Betrag ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Hat es der Abgabepflichtige bei seiner Bestellung zum Geschäftsführer unterlassen sich über die rechtliche Stellung eines Geschäftsführers einer GmbH zu informieren, so liegt in der Unterlassung von Erkundigungen ein zuminde... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Ein Geschäftsführer, der sich in der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Pflichten durch die Gesellschafter oder durch dritte Personen behindert sieht, hat entweder sofort im Rechtsweg die Möglichkeit der unbehinderten Ausübung... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 impl;BAO §9 Abs1 impl;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/15/0021 E 10. Juli 1989 RS 3 Stammrechtssatz Ein für die Haftung iSd § 7 Abs 1 Wr LAO relevantes Verschulden liegt jedenfalls dann vor, wenn sich der Geschäftsführer einer GmbH schon bei der Übernahme seiner Funktion m... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war seit dem 14. Februar 1985 Geschäftsführerin der A-GmbH. Mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 26. September 1989 wurde über das Vermögen der Gesellschaft der Konkurs eröffnet. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 13. Dezember 1989 wurde die Beschwerdeführerin gemäß den §§ 7 und 54 der Wiener Abgabenordnung (WAO) für Abgabenverbindlichkeiten der Gesellschaft im Betrage von S 34.439,-- (Lohnsummensteuer und Dienstgeberabgabe für den Zeitrau... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/18 90/15/0176 5 Stammrechtssatz Wird eine infolge schuldhafter Pflichtverletzung des Vertreters nicht entrichtete Abgabe in der Folge uneinbringlich, spricht eine Vermutung für die Verursachung der Uneinbringlichkeit... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/25 89/15/0158 2 Stammrechtssatz Nach stRSp des VwGH ist es Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben re... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37089 Dienstgeberabgabe Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;DienstgeberabgabeG Wr §6 Abs1;GewStG §28 Abs1;GmbHG §18;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Ausf, daß die zur Haftung herangezogene Geschäftsführerin der ihr obliegenden Überwachungspflicht gegenüber der... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Übertragung der steuerlichen Agenden durch den Geschäftsführer an einen Dritten befreit den Geschäftsführer keinesfalls von seiner Haftung; insbesondere kann in einem solchen Fall die Verletzung von Auswahlpflichten und ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der O. GmbH. Über das Vermögen der Gesellschaft wurde am 2. Juli 1986 das Ausgleichsverfahren und am 31. Oktober 1986 der Anschlußkonkurs eröffnet. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 11. August 1987 (in der Folge: "Haftungsbescheid") wurde der Beschwerdeführer als Haftender für den Abgabenrückstand der Gesellschaft in der Höhe von S 182.630,-- (Lohnsummensteuer und Dienstgeberabgabe für den Zeitraum April 1986 bis 6. Juli 1986)... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. Juli 1988 zog das Finanzamt den Beschwerdeführer gemäß den §§ 9 und 80 BAO für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der A. GmbH (Umsatzsteuer 1984) im Betrage von S 212.390,50 zur Haftung heran. In der gegen den Haftungsbescheid erhobenen Berufung führte der Beschwerdeführer im wesentlichen aus, er habe mit dem zweiten Geschäftsführer der Gesellschaft, Gerhard K., eine Pflichtenaufteilung vereinbart, wonach der Letztere insbesondere die steuerrechtlichen Agenden... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Wird eine infolge schuldhafter Pflichtverletzung des Vertreters nicht entrichtete Abgabe in der Folge uneinbringlich, spricht eine Vermutung für die Verursachung der Uneinbringlichkeit der Abgabe durch die Pflichtverletzung ... mehr lesen...