RS Vwgh 1992/4/22 91/14/0252

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.04.1992
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §7 Abs2;
BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Rechtssatz

Die persönliche Haftung des Geschäftsführers erstreckt sich gemäß § 7 Abs 2 BAO auch auf Nebenansprüche (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, 547). Trifft einen Steuerpflichtigen somit die Haftung für die Nichtentrichtung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung, so haftet er auch für den zugehörigen Säumniszuschlag (Hinweis E 4.4.1984, 83/13/0161).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991140252.X06

Im RIS seit

22.04.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten