Vorauszuschicken ist, daß der angefochtene Bescheid zwar an die „Firma“ E Gesellschaft mbH in Wien, F-Gasse, adressiert ist, jedoch - im Sinne einer dementsprechenden Beschwerdebehauptung - von einer mit der Beschwerdeführerin bestehenden Personenidentität auszugehen ist, weil laut Eintragung vom 26. Februar 1988 im Handelsregister des Handelsgerichtes Wien zu HRB nn (dessen beglaubigte Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt wurde) eine Firmenänderung auf die Beschwerdeführeri... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;BAO §308;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/18/0064 E 5. Juni 1987 RS 3 Stammrechtssatz Die berufsbedingte Ortsabwesenheit eines Rechtsanwaltes ist nicht einer plötzlichen Erkankung gleichzuhalten, sind doch der Ablauf von Rechtsmittelfristen bzw berufsbedingte Ortsabw... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelgenheiten vom 5. Oktober 1988 wurde der Antrag der Beschwerdeführer auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung der Berufung gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 28. Jänner 1988 gemäß § 71 Abs. 1 lit. a AVG 1950 abgewiesen. Dieser Ausspruch wurde damit begründet, mit Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheit... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1333;BAO;
Rechtssatz: Die Leistung von Verzugszinsen ist in Abgabengesetzen grundsätzlich nicht vorgesehen. Wird eine zunächst entrichtete Abgabe auf Grund einer stattgebenden Berufungsentscheidung wieder rückerstattet, ist die Abgabenbehörde mangels gesetzlicher Grundlage nicht berechtigt, bescheidmäß... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0058 E 13. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines r... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989/107;
Rechtssatz: Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines rechtsstaatlichen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;BAO §308;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Die berufsbedingte Ortsabwesenheit eines Rechtsanwaltes ist nicht einer plötzlichen Erkankung gleichzuhalten, sind doch der Ablauf von Rechtsmittelfristen bzw berufsbedingte Ortsabwesenheit keine plötzlichen und unvorhergesehenen Ereignisse iSd § 71... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;BAO §308;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Unterfertigt der Rechtsanwalt einen Schriftsatz mit unrichtigem Adressaten und begnügt er sich mit der Weisung, die Adresse richtigzustellen, ohne die Durchführung dieser Korrektur zu überwachen, so liegt darin ein fahrlässiges Verhalten (Hinweis E ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;BAO §308;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Die Vorgangsweise eines Rechtsanwaltes, einen Papierbogen blanko zu unterschreiben und das Schreiben des Schriftsatzes auf diesem Bogen unkontrolliert einer Kanzleikraft zu überlassen oder nicht gegen nachträgliche Inhaltskorrekturen durch eine Kanz... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;BAO §308;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Ein Organisationsverschulden eines Rechtsanwaltes liegt vor, wenn dieser keine Vorkehrungen trifft, nachträgliche inhaltliche Abweichungen von seinem (was die Behördenbezeichnung anlangte, richtigen) Diktat zu unterbinden. Eu... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;KO §6;KO §7;
Rechtssatz:
Verwaltungsverfahren, folglich auch Abgabenverfahren sind keine Rechtsstreitigkeiten iSd §§ 6 und 7 KO. Die Konkurseröffnung ist kein Hindernis für solche Verfahren (Hinweis E 3.7.1979, 1120/79). Verwaltungsverfahren, folglich auch Abgabenverfahren sind keine Rechtsstre... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;KO §6;KO §7;
Rechtssatz:
Abgaben sind, auch soweit sie Konkursforderungen darstellen, während des Konkurses mit an den Masseverwalter gerichteten Bescheiden festzusetzen. - Ob und inwieweit derartige Konkursforderungen aus der Masse Befriedigung erlangen, entscheidet letzlich nach Maßgabe der Be... mehr lesen...
Mit dem namens des Bürgermeisters erlassenen Bescheid des Stadtmagistrates Innsbruck vom 19. Oktober 1981 wurde über Antrag der Stadtgemeinde Innsbruck ausgesprochen, daß die Grundparzelle 1098/3, KG. X. im Ausmaß von 556 m2 und die Grundparzelle 1106, KG. X, im Ausmaß von 16 m2 jeweils lastenfrei zugunsten der Stadtgemeinde Innsbruck (öffentliches Gut) abzutreten seien. Dabei wurde eine Entschädigung von S 1,--/m2, das sind S 556,-- bzw. S 16,--, festgesetzt. Mit dem namens des Bürg... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 BAO §308 AVG § 71 heute AVG § 71 gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 AVG § 71 gültig von 01.01.2014 bis 20.07.2023 zuletzt geänd... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer der Grundparzellen nn1 und nn2, inneliegend der EZ nn3 des Grundbuches über die KG W., die vom Lagefinanzamt zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1963 mit Einheitswertbescheid vom 26. November 1964 als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens, und zwar als unbebautes Grundstück, bewertet worden ist. In dem eben erwähnten Bescheid sprach das Finanzamt auch aus, daß der Einheitswert des Grundstückes mit S 331.000,-- f... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO; Beachte y12037;
Rechtssatz:
Die Auslegungsregeln der §§ 6 und 7 ABGB können auch im Abgabenrecht Anwendung finden. Die Auslegungsregeln der Paragraphen 6 und 7 ABGB können auch im Abgabenrecht Anwendung finden. * E 7.2.1950, 1851/48 #2 VwSlg 189 F/1950
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...