Der Beschwerdeführer deklarierte in seinen Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1995 bis 1997, in denen er seinen Wohnsitz mit einer Anschrift im 16. Wiener Gemeindebezirk bekannt gab, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Angestellter bei einer Wiener Wirtschaftstreuhänderkanzlei und Einkünfte aus selbständiger Arbeit durch eine Tätigkeit als "Konsulent". Als Werbungskosten seiner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit machte er jeweils näher aufgegliederte Aufwendu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/13/0192 2002/13/0163
Rechtssatz: Gemäß § 293b BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgaben... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin reichte im August 1997 anlässlich der Eröffnung eines Gewerbebetriebes einen Fragebogen ein, worin als Bezeichnung der Tätigkeit der Betrieb einer Jausenstation und als Beginn der Tätigkeit der 15. Dezember 1997 angeführt wird. In der Folge wurde in einer Niederschrift vom 23. September 1997 über die durchgeführte "Erhebung/Nachschau anlässlich einer Neuaufnahme" unter anderem festgehalten, dass das Obergeschoss des auf dem landwirtschaftlichen Almgr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b;
Rechtssatz: § 293b BAO soll gerade auch in Fällen offengelegter Unrichtigkeiten die Möglichkeit bieten, einen der Rechtslage entsprechenden Bescheid zu erlassen (Hinweis Ritz, BAO3, § 293b, Tz 1). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2001140215.X01 Im RIS seit 23.03.2... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betrieb ein Hotelgewerbe und ermittelte ihren Gewinn nach § 5 EStG 1988 nach einem abweichenden Geschäftsjahr zum 31. März. Im Wirtschaftsjahr 1992/1993 erwarb sie durch einen Kaufvertrag das Eigentum an einem Hotelgebäude samt "vollständiger" Einrichtung in der S.-Straße. In ihrer Erklärung über die Einkünfte des Jahres 1993 machte sie Investitionsfreibeträge gemäß § 10 EStG 1988 in der Höhe von insgesamt 3,395.237 S geltend und erklärte einen Verlust aus Ge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b;
Rechtssatz: Ob eine unzutreffende Rechtsauffassung und somit eine offensichtliche Unrichtigkeit vorliegt, ist anhand des Gesetzes und vor allem auch der dazu entwickelten Rechtsprechung zu beurteilen (Hinweis E 16. Mai 2002, 98/13/0180; E 22. Dezember 2004, 2004/15/0126). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0255 E 25. April 2002 RS 1 Stammrechtssatz Entscheidend ist, dass die Abgabenbehörde den Inhalt einer Abgabenerklärung übernimmt, wobei diesem Inhalt eine offensichtliche Unrichtigkeit zu Grunde liegt. Dies wird dann zu bejahen sein, wenn die Abgabenbehörde bei ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärung ... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 18. Dezember 2000 stellte die beschwerdeführende Gesellschaft einen "Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung" der "im folgenden angeführten richtigen Jahresbeträge für die angegebenen Abgaben: Dienstgeberbeitrag 1995 mit S 61.750,- DZ 1995 mit S 7.273,- Dienstgeberbeitrag 1996 S 59.690,- DZ 1996 S 7.031,- Dienstgeberbeitrag 1997 S 70.244,- DZ 1997 S 8.275,- Dienstgeberbeitrag 1998 S 61.271,- DZ 1998 S 7.218,- Dienstgeberbeitrag 1999 S 68.842,- DZ 19... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b;B-VG Art140;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/15/0110 E 16. Dezember 2003 RS 6
(hier nur erster bis vierter Satz) Stammrechtssatz Die Abgabenbehörde ist zum Vollzug von ordnungsgemäß kundgemachten Gesetzen verpflichtet. Die bloße Möglichkeit der Verfassungswidrigkei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist der Rechtsnachfolger von CI. Mit Eingabe vom 29. Dezember 1995 wurde das Finanzamt um Vergabe einer Steuernummer für die Mitunternehmerschaft "H-GmbH & atypisch stille Gesellschaft" ersucht. Zugleich wurde der Gesellschaftsvertrag vom 18. August 1995 über die Gründung einer atypischen stillen Gesellschaft vorgelegt, nach welchem die H-GmbH Geschäftsherrin und die natürlichen Personen CI und HW stille Gesellschafter mit einer Einlage von 6 Mio S (CI) und ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b;
Rechtssatz: Eine offensichtliche Unrichtigkeit kann auch vorliegen, wenn Abgabenerklärungen mit aktenkundigen Umständen unvereinbar sind. Unrichtigkeiten, die erst im Wege eines über die Bedachtnahme auf die Aktenlage hinausreichenden Ermittlungsverfahrens erkennbar sind, sind hingegen einer Berichtigung gemäß § 293b BAO nicht zugänglich (Hinwe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/15/0110 E 16. Dezember 2003 RS 2 Stammrechtssatz Ob eine offensichtliche Unrichtigkeit im Hinblick auf die übernommene Rechtsauffassung vorliegt, ist anhand des Gesetzes und vor allem auch der dazu entwickelten Rechtsprechung zu beurteilen. Bestünde behördlicherseits bei entsprechender Prüfung von vornherei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0255 E 25. April 2002 RS 1 Stammrechtssatz Entscheidend ist, dass die Abgabenbehörde den Inhalt einer Abgabenerklärung übernimmt, wobei diesem Inhalt eine offensichtliche Unrichtigkeit zu Grunde liegt. Dies wird dann zu bejahen sein, wenn die Abgabenbehörde bei ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärung ... mehr lesen...
I. römisch eins. 1.1. Mit Wirksamkeit ab 1. April 1995 wurde dem Beschwerdeführer mit Mitteilung der Agrarmarkt Austria eine Direktverkaufs-Referenzmenge von 51.533 kg Milch und Milcherzeugnisse provisorisch zugeteilt. 1.2. Mit Wirksamkeit ab 1. April 1996 wurde dem Beschwerdeführer mit Mitteilung der Agrarmarkt Austria eine Direktverkaufs-Referenzmenge von 51.533 kg endgültig zugeteilt. 1.3. Mit Wirksamkeit ab 1. April 1996 wurde dem Beschwerdeführer weiters mit Mi... mehr lesen...
Index: E3R E0360560032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: 31992R3950 ZusatzabgabeV Milchsektor Art4 Abs2;BAO;MOG MilchGarantiemengenV 1995 §28 Abs2 idF 1995/857;MOG MilchGarantiemengenV 1995 §33 idF 1997/II/113;
Rechtssatz: Im Verfahren über die Zuteilung von Milch-Referenzmengen oder betreffend Anträge zur Umwandlung einer Direktverkaufs-Referenzmenge in eine Anlieferungs-Refer... mehr lesen...
1.1. Der Beschwerdeführer verfügte im Zwölfmonatszeitraum 2000/2001 zum Stichtag 31. März 2001 über eine endgültig zugeteilte Direktverkaufs-Referenzmenge in der Höhe von 61.781 kg (und einen Anteil von 28.837 kg Direktverkaufs-Referenzmenge, der in eine Anlieferungs-Referenzmenge umgewandelt war). In der Meldung des Direktverkaufs für den Zeitraum 1. April 2000 bis 31. März 2001 gab der Beschwerdeführer die Abgabe von Milch/Milchprodukten an Letztverbraucher im Ausmaß von 309 kg an. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: AVG;BAO;MOG MilchGarantiemengenV 1999 §33a Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Grundsätze des AVG und der BAO schließen eine Verfahrensregelung nicht aus, die die Berufung auf höhere Gewalt oder andere besondere Umstände des Einzelfalles zur Vermeidung des Eintritts einer Rechtsfolge ... mehr lesen...
Aus dem angefochtenen Bescheid und der Beschwerde ergibt sich folgender Sachverhalt: Die ausschließlich vermögensverwaltend tätigte (und Verluste erwirtschaftende) W-GmbH war mit 31. Dezember 1996 gemäß § 5 UmwG auf die W-OEG umgewandelt worden. Die W-OEG erzielte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die auch in Feststellungsbescheiden nach § 188 BAO als solche festgestellt wurden. In der Einkommensteuererklärung 1998 machte der Beschwerdeführer als Sonderausgabe e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/15/0110 E 16. Dezember 2003 RS 2 Stammrechtssatz Ob eine offensichtliche Unrichtigkeit im Hinblick auf die übernommene Rechtsauffassung vorliegt, ist anhand des Gesetzes und vor allem auch der dazu entwickelten Rechtsprechung zu beurteilen. Bestünde behördlicherseits bei entsprechender Prüfung von vornherei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0255 E 25. April 2002 RS 1 Stammrechtssatz Entscheidend ist, dass die Abgabenbehörde den Inhalt einer Abgabenerklärung übernimmt, wobei diesem Inhalt eine offensichtliche Unrichtigkeit zu Grunde liegt. Dies wird dann zu bejahen sein, wenn die Abgabenbehörde bei ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärung ... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden Gesellschaft nach bürgerlichem Recht, die aus den Gesellschaftern Andreas P und Alexandra P (Ehegatten) besteht, wurde im Jahr 2001 eine abgabenbehördliche Prüfung durchgeführt. In dem mit 27. November 2001 datierten Bericht über die abgabenbehördliche Prüfung wird ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe für das Jahr 2000 eine Erklärung über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften (diese weist einen Verlust von ca 1 Mio S aus) sowie eine... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/15/0110 E 16. Dezember 2003 RS 2 Stammrechtssatz Ob eine offensichtliche Unrichtigkeit im Hinblick auf die übernommene Rechtsauffassung vorliegt, ist anhand des Gesetzes und vor allem auch der dazu entwickelten Rechtsprechung zu beurteilen. Bestünde behördlicherseits bei entsprechender Prüfung von vornherei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/15/0008 E 25. Oktober 1995 VwSlg 7043 F/1995 RS 1(hier nur zweiter Satz) Stammrechtssatz § 293b BAO gestattet die Berichtigung eines Bescheides dann, wenn er qualifziert rechtswidrig ist (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 2830); das heißt, wenn der Bescheid auf einer unvertretbaren Rechtsansicht beruht (Hinweis ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0255 E 25. April 2002 RS 1 Stammrechtssatz Entscheidend ist, dass die Abgabenbehörde den Inhalt einer Abgabenerklärung übernimmt, wobei diesem Inhalt eine offensichtliche Unrichtigkeit zu Grunde liegt. Dies wird dann zu bejahen sein, wenn die Abgabenbehörde bei ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärung ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren als Bundesbeamter gegen Entfall der Bezüge karenziert und als Mitglied eines unabhängigen Verwaltungssenates tätig. Seine Dienstbezüge wurden vom Magistrat der Stadt Wien ausbezahlt. Daneben erzielte er Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. In den Streitjahren 1994 bis 1998 leistete er monatliche Pensionsbeiträge an den Bund (ein näher bezeichnetes Bundesministerium), welche er in der Einkommensteuererklärung des jeweiligen Jahres als "Wer... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b;
Rechtssatz: Eine offensichtliche Unrichtigkeit kann auch dann vorliegen, wenn Mitteilungen und Darlegungen des Abgabenpflichtigen in seinen Erklärungen und den dazu vorgelegten Beilagen mit aktenkundigen Umständen unvereinbar sind. Nur Unrichtigkeiten, die erst im Wege eines über die Bedachtnahme auf die Aktenlage hinausreichenden Ermittlungsve... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b;
Rechtssatz: Wesentlich ist, dass die Unrichtigkeit der in den Abgabenerklärungen vorgenommenen Eintragungen für die Abgabenbehörde klar erkennbar gewesen wäre, wenn sie die Angaben an Hand der Aktenlage (somit auch unter Einbeziehung der von den Dienstgebern des Abgabepflichtigen elektronisch übermittelten Lohnzettel) geprüft hätte (Hinweis E 2... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §114;BAO §20;BAO §293b;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Die Vornahme der Berichtigung liegt im Ermessen. Die Zweckmäßigkeit der erfolgten Berichtigung ergibt sich bereits aus dem Ziel der gesetzlichen
Norm: des § 293b BAO, welches die Herbeiführung eines der Gleichmäßigkeit der Besteuerung entsprechenden Ergebnisses is... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann sind Rechtsanwälte. Beide betreiben eine Kanzleigemeinschaft in der Rechtsform einer OEG, an deren Einkünften sie zu je 50 % beteiligt sind. Die OEG ermittelte ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG 1988. Anlässlich eines nach Abschluss einer abgabenbehördlichen Prüfung für die Jahre 1991 bis 1993 durchgeführten Berufungsverfahrens erließ das Finanzamt im April 1996 gegenüber der Beschwerdeführerin und ihrem Ehemann einen Vorhalt, in welchem im H... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b;BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof teilt die Meinung nicht, die zunächst erfolgte Berichtigung der Einkommensteuerbescheide für bestimmte Jahre gemäß § 293b BAO könne die Wiederaufnahme der selben Verfahren unzulässig machen (Hinweis E 22. März 2000, 99/13/0253). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...