RS Vwgh 2000/3/22 99/13/0253

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Veröffentlicht am 22.03.2000
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §293b;
BAO §303 Abs4;

Rechtssatz

Ob das Finanzamt bei der (erstmaligen) Erlassung der Bescheide für 1992 und 1993 hätte wissen "müssen", dass der Abgabepflichtige schriftstellerische Einkünfte bezogen habe, weil das Finanzamt "richtigerweise jahrelang bis einschließlich 1988 die schriftstellerischen Einkünfte mit dem Hälftesteuersatz veranlagt hat und überdies auch für 1989 bis 1991 dies aus der Aktenlage ersehen konnte", ist bei der allein auf der Basis der Abgabenerklärungen des Abgabepflichtigen für die Jahre 1992 und 1993 vorzunehmenden Beurteilung nicht von Bedeutung (Hinweis E 11.12.1996, 94/13/0070). Es kam für die nunmehr strittige Frage der Verfahrenswiederaufnahme auch nicht auf den Wissensstand des Finanzamtes zum Zeitpunkt der Berichtigung nach § 293b BAO im Jahr 1994 an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999130253.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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