Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0058 E 13. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines r... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 387;
Rechtssatz: Jede Anfechtung eines Bescheides, auch eine bloß partielle Anfechtung führt dazu, daß die Rechtsmittelbehörde einen neuen "rechtsrichtigen" Bescheid zu erstellen hat. Eine Beschränkung der Prüfung auf den Umfang der Anfechtung wäre nur im Falle der rechtlichen Trennbarkeit einer ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 387;
Rechtssatz: Im Bereich des Abgabenverfahrensrechtes kann eine "Teilrechtskraft" grundsätzlich nicht eintreten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988160220.X07 Im RIS seit 23.02.1989 Zul... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989/107;
Rechtssatz: Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines rechtsstaatlichen ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §289;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 litc;GebG 1957 §33 TP21;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 150; AnwBl 1989/4, 210;
Rechtssatz: Sache iSd § 289 BAO ist (Hinweis Stoll, Das Steuerverhältnis, Wien 1972, Seite 108 Abs 3 bis 111 Abs 1) die Erfassung eines... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289;
Rechtssatz: Wenn die belangte Behörde (Rechtsmittelbehörde) entgegen der Auffassung des Finanzamtes der Ansicht ist, daß eine (Einkommensteuerveranlagung, Gewerbesteuerveranlagung) Veranlagung durchzuführen oder eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften vorzunehmen ist, dann hat sie diese Veranlagung oder Feststellung selbst d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7 Abs1 impl;BAO §289;BAO §76;
Rechtssatz: Die Befangenheit von Organen der Abgabenbehörden erster Instanz ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren mit Rücksicht auf § 289 BAO unbeachtlich (Hinweis Stoll, BAO, Handbuch, Wien 1980, S 172 Abs 2 und die dort zitierte Rechtsprechung). European Case Law Id... mehr lesen...
Nach der Sachverhaltsannahme der belangten Behörde, die sich mit den in den Verwaltungsakten erliegenden Abgabenerklärungen deckt, betrieb die Beschwerdeführerin, in der Zeit vom 1. September 1973 bis 31. Mai 1974 in W. gemeinsam mit dem aus Jugoslawien gebürtigen M. B. eine Gastwirtschaft in der Form einer Erwerbsgesellschaft nach bürgerlichem Recht. Sie hatte am 4. April 1975 ein Ansuchen um Nachsicht von Umsatzsteuervorauszahlungen eingebracht, das vom zuständigen Finanzamt abgewie... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56 implizit AVG §58 Abs2 implizit AVG §59 Abs1 implizit BAO §289 AVG § 56 heute AVG § 56 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 AVG § 56 gültig von 01.02.1991 ... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer der Grundparzellen nn1 und nn2, inneliegend der EZ nn3 des Grundbuches über die KG W., die vom Lagefinanzamt zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1963 mit Einheitswertbescheid vom 26. November 1964 als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens, und zwar als unbebautes Grundstück, bewertet worden ist. In dem eben erwähnten Bescheid sprach das Finanzamt auch aus, daß der Einheitswert des Grundstückes mit S 331.000,-- f... mehr lesen...
1.1. Am 7. Mai 1971 ereignete sich in X, das im Gebiet der Gemeinde Hohenems gelegen ist, ein Felssturz. Unter Bezugnahme auf ein Gutachten eines Sachverständigen der geologischen Bundesanstalt vom 16. Mai 1971 erließ der Bürgermeister der Marktgemeinde Hohenems auf Grund der Bestimmungen des § 57 AVG 1950 eine "einstweilige Verfügung" (Bescheid vom 26. Mai 1971), in der gemäß § 58 der Vorarlberger Gemeindeordnung 1935, LGBl. Nr. 25 (VlbgGdO 1935), in Verbindung mit § 92 Abs. 2 l... mehr lesen...
Mit Beschlagnahmebescheid der Landeshauptmannschaft Salzburg - Amt für Verkehr - vom 31. Juli 1946, Zl. VIII/197/49/15, wurde auf Grund der Ermächtigung der amerikanischen Militärregierung vom 30. Jänner 1946 ein dem Beschwerdeführer gehöriges Motorrad, Marke NSU 125 ccm, mit sofortiger Wirkung beschlagnahmt und mit "Verwendungsverfügung" vom gleichen Tage dem AR zur Verfügung überlassen. Desgleichen wurde mit Bescheid derselben Behörde vom 18. Juli 1946, Zl. VIII/143/46/15, ein de... mehr lesen...