Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch xxx als Einzelrichterin über die Beschwerde der xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Abgabenbehörde II. Instanz Gemeindevorstand der Gemeinde xxx vom 13.7.2026, xxx, womit über die Berufung gegen den Abgabenbescheid der Abgabenbehörde I. Instanz Bürgermeisterin der Gemeinde xxx vom 23.2.2026, xxx – mit welchem über den Antrag, den Bescheid vom 10.10.2015, xxx, betreffend pauschalierte Ortstaxe für fünf Monate des Jahres 2015, zurück... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch xxx als Einzelrichterin über die Beschwerde der xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Abgabenbehörde II. Instanz Gemeindevorstand der Gemeinde xxx vom 13.7.2026, xxx, womit über die Berufung gegen den Abgabenbescheid der Abgabenbehörde I. Instanz Bürgermeisterin der Gemeinde xxx vom 23.2.2026, xxx – mit welchem über den Antrag, den Bescheid vom 10.10.2015, xxx, betreffend pauschalierte Nächtigungstaxe für fünf Monate des Jahres 2015,... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch xxx über die Beschwerde der XXX, XXX, vertreten durch XXX Rechtsanwälte OG, XXX, gegen den Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee vom 24.04.2017, Zahl: MD/RM-34/331/2017, mit welchem die Berufung gegen den Bescheid der Abgabenbehörde I. Instanz Bürgermeisterin der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee vom 16.02.2017 (Zweitwohnsitzabgabe für den Abgabengegenstand XXX für den Zeitraum 01.01.2016 bis 11... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx als Einzelrichterin betreffend die Beschwerde des xxx, betreffend den Bescheid der Abgabenbehörde Bürgermeister der Marktgemeinde xxx vom 20.02.2013, ohne Aktenzahl, womit die pauschalierte Nächtigungstaxe für den Abgabenzeitraum 01.03.2012 bis 31.12.2012 in Höhe von EUR 41,70 festgesetzt wurde, gemäß § 279 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO), Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx als Ei... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 03.02.2016 Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §256 BAO §278 BAO § 256 heute BAO § 256 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 256 gültig von 01.01.200... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx als Einzelrichterin über die Beschwerde des xxx, vertreten durch xxx, gegen den Spruchpunkt II.) des Bescheides der Dienststelle für Landesabgaben beim Amt der Kärntner Landesregierung vom 23.12.2001, Zahl: LABG-63471043 01/1/2011, womit der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreffend die Motorbootabgabe für das Fahrzeug mit der gewerblichen Zulassungsnummer xxx für die Abgabenzeiträume 2007 und 2008,... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.01.2016 Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35 Landesabgaben
Norm: BAO §2a BAO §269 BAO §274 BAO §278 BAO §279 BAO §308 MotorbootabgabeG Krnt 1992 §1MotorbootabgabeG Krnt 1992 §13 BAO § 2a heute BAO § 2a gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, gegen den Spruchpunkt II. des Bescheides des Stadtrates der Stadtgemeinde Spittal an der Drau vom 27.11.2013, Zahl: 61/8500–xxx-2013-2/Mag.Hu, womit für das an die Gemeindewasserversorgung anzuschließende Grundstück (Bauwerk) Parzelle xxx, GB xxx, ein Wasseranschlussbeitrag in Höhe von EUR 1.900,52, vorgeschrieben wurde, gemäß § 278 Bundesabgabenordnung (BAO) folgenden Das Landesverwaltun... mehr lesen...