Entscheidungen zu § 269 Abs. 1 BAO

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE Bvwg Erkenntnis 2017/12/13 W127 2119138-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit angefochtenem Bescheid wurde die mit Erinnerung vom 18.09.2015 angedrohte Zwangsstrafe gemäß § 111 BAO mit € 72,00 festgesetzt. Die beschwerdeführende Partei wurde darauf hingewiesen, dass gemäß § 210 Abs. 1 BAO die festgesetzte Zwangsstrafe längstens innerhalb eines Monats zu entrichten sei. Ferner wurde sie aufgefordert, binnen 14 Tagen bisher nicht eingebrachte Beitragserklärungen einzusenden, widrigen... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 13.12.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/12/13 W127 2120652-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der beschwerdeführenden Partei gemäß §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992 für die Haltung von Legehennen zur Erzeugung von Hühnereiern für die Beitragszeiträume 1. Quartal 2015 und 2. Quartal 2015 Agrarmarketingbeiträge in Höhe von € 352,00 sowie ein Erhöhungsbetrag in Höhe von € 105,60 vorgeschrieben. Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der beschwerdeführenden Partei gemäß Paragr... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 13.12.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/12/13 W127 2129500-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Zu verfahrensgegenständlicher Rechtssache: Mit angefochtenem Bescheid wurde gemäß § 111 BAO eine Zwangsstrafe in Höhe von EUR 72,00 verhängt. Der Beschwerdeführer wurde darauf hingewiesen, dass gemäß § 210 Abs. 1 BAO die festgesetzte Zwangsstrafe längstens innerhalb eines Monats zu entrichten sei. Ferner wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, binnen 14 Tagen bisher nicht eingebrachte Beitragserklärungen e... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 13.12.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/12/13 W127 2135252-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der beschwerdeführenden Partei gemäß §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992 für die Haltung von Legehennen zur Erzeugung von Hühnereiern für die Beitragszeiträume 3. Quartal 2015 und 4. Quartal 2015 Agrarmarketingbeiträge in Höhe von € 352,00 sowie ein Erhöhungsbetrag in Höhe von € 105,60 vorgeschrieben. Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der beschwerdeführenden Partei gemäß Paragr... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 13.12.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/12/13 W127 2148124-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit angefochtenem Bescheid wurde die mit Erinnerung vom 16.09.2016 angedrohte Zwangsstrafe gemäß § 111 BAO mit € 72,00 festgesetzt. Die beschwerdeführende Partei wurde darauf hingewiesen, dass gemäß § 210 Abs. 1 BAO die festgesetzte Zwangsstrafe längstens innerhalb eines Monats zu entrichten sei. Ferner wurde sie aufgefordert, binnen 14 Tagen bisher nicht eingebrachte Beitragserklärungen einzusenden, widrigen... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 13.12.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/7/4 W127 2111377-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Parteiengehör vom 24.03.2015 informierte die Agrarmarkt Austria die beschwerdeführende Partei über die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens betreffend die allfällige Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen für die Haltung von Legehennen zur Erzeugung von Hühnereiern für die Beitragszeiträume 3. Quartal 2013 bis einschließlich 4. Quartal 2014. Nach Anführung der Rechtsgrundlagen betreffend die Beitrag... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.07.2017

RS Bvwg 2017/7/4 W127 2111377-1

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 04.07.2017 Norm: BAO §269 Abs1 BAO §50 BAO § 269 heute BAO § 269 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 269 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/201... mehr lesen...

Rechtssatz | Bvwg | 04.07.2017

TE Bvwg Beschluss 2017/1/25 W127 2000700-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit gegenständlich angefochtenem Bescheid der Agrarmarkt Austria wurde der beschwerdeführenden Partei für das Inverkehrbringen von Wein ein Agrarmarketingbeitrag in Höhe von € 13.329,70 sowie ein Erhöhungsbetrag in Höhe von € 2.665,94 gemäß §§ 21a ff des Bundesgesetzes über die Errichtung der Marktordnungsstelle "Agrarmarkt Austria" (AMA-Gesetz 1992), BGBl. Nr. 376/1992 idgF, vorgeschrieben. Mit gegenständlich angefoc... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 25.01.2017

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