Mit Haftungsbescheid vom 20. Jänner 2003 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer als Haftungspflichtigen gemäß § 9 iVm § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der B. GmbH im Ausmaß von 863.396,94 EUR in Anspruch. Die Abgabenschuldigkeiten umfassten Abgaben der Jahre 1995 bis 1999, wobei in einer Beilage zum Haftungsbescheid eine Aufgliederung hinsichtlich der einzelnen Abgaben und Zeiträume erfolgte. Mit Haftungsbescheid vom 20. Jänner 2003 nahm das Finanzamt den Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §248;
Rechtssatz: Wenn ein zur Haftung Herangezogener sowohl gegen die Geltendmachung der Haftung als auch gemäß § 248 BAO gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch beruft, hat die Berufungsbehörde zunächst nur über die Berufung gegen die Geltendmachung der Haftung zu entscheiden, weil sich erst aus dieser Entscheidung ergibt, ob eine Legitimation z... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ab 5. August 1996 Geschäftsführer der mit Gesellschaftsvertrag vom 16. Jänner 1996 gegründeten S. GesmbH und ab 9. Juli 2004 Abwickler der S. GesmbH in Liquidation. Der Beschwerdeführer war ab 5. August 1996 Geschäftsführer der mit Gesellschaftsvertrag vom 16. Jänner 1996 gegründeten Sitzung , GesmbH und ab 9. Juli 2004 Abwickler der Sitzung , GesmbH in Liquidation. Im Gefolge einer bei der S. GesmbH durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung setzte das Fin... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §248;
Rechtssatz: Wenn ein zur Haftung Herangezogener sowohl gegen die Geltendmachung der Haftung als auch (gemäß § 248 BAO) gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch beruft, hat die Berufungsbehörde zunächst nur über die Berufung gegen die Geltendmachung der Haftung zu entscheiden, weil sich erst aus dieser Entscheidung ergib... mehr lesen...
Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien als Präses der Rechtsanwaltsprüfungskommission wurde der Beschwerdeführer (im Einvernehmen mit der Rechtsanwaltskammer Wien) zur Rechtsanwaltsprüfung zugelassen; u. a. wurde in diesem Bescheid für das Prüfungsfach Verwaltungsrecht als besonderes Rechtsgebiet "Gewerberecht" genannt. Im Februar 2006 überwies der Beschwerdeführer an das Oberlandesgericht Wien die Prüfungsgebühr von EUR 631,--. Die schriftliche Prüfungsarbeit des B... mehr lesen...
Index: 27/02 Notare27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;GEG §6;GEG §7;GEG §9;Prüfungsgeb Rechtsanwälte und Notare 2003 §3 Abs3;
Rechtssatz: So wie für das Verfahren nach den §§ 6, 7 und 9 GEG 1962 sind auch für das auf Grund eines Antrages auf Rückzahlung von Gebühren durchzuführende Verfahren weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sonder... mehr lesen...
1.1. Das beschwerdegegenständliche Verfahren betrifft den Anspruch der Beschwerdeführerin auf Gewährung von Mutterkuhprämie für das Jahr 2004. Die Beschwerdeführerin hatte zunächst am 19. Jänner 2004 eine elektronische Antragstellung (für 18 Kühe) versucht. Mit Bescheid des Vorstands für den Geschäftsbereich II der AMA vom 23. Februar 2005 wurde die individuelle Höchstgrenze der Beschwerdeführerin bei der Gewährung der Mutterkuhprämie ab 2004 mit Null festgesetzt. Mit Bescheid des Vo... mehr lesen...
Index: E3R E0360570032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: 31999R1254 GMO Rindfleisch;31999R2342 GMO Rindfleisch DV;AMA-Gesetz 1992 §29 Abs1;AVG §13;BAO;MOG 1985 §105 Abs1;TPV 2000;
Rechtssatz: § 105 Abs. 1 MOG 1985, der für die dort genannten Angelegenheiten die Anwendung der BAO durch die Organe der AMA anordnet, bezieht sich lediglich auf Verfahren üb... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 9 i.V.m. § 80 BAO zur Haftung für rückständige Abgaben einer näher umschriebenen GmbH im Gesamtbetrag von EUR 39.927,04 in Anspruch genommen. Die belangte Behörde führte in der Begründung: aus, der Beschwerdeführer sei im maßgeblichen Zeitraum Geschäftsführer der GmbH gewesen. Er sei an der GmbH auch als Gesellschafter mit 50 % beteiligt gewesen (weitere Gesellschafter seien seine Ehef... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §248;VwRallg;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall hatte der Beschwerdeführer in seiner Berufung gegen den Haftungsbescheid Einwendungen gegen den Abgabenanspruch - Umsatzsteuer - erhoben. In einem solchen Fall obliegt es der Behörde, Feststellungen darüber zu treffen, ob der Haftungsinanspruchnahme e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §248;
Rechtssatz: Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung sind in einem gemäß § 248 BAO durchzuführenden Abgabenverfahren und nicht im Haftungsverfahren geltend zu machen. Wenn ein zur Haftung Herangezogener sowohl gegen die Geltendmachung der Haftung als auch gemäß § 248 BAO gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch beruft, hat di... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer wurde mit Schreiben des Finanzamtes vom 20. Juli 1999 vorgehalten, auf dem Abgabenkonto der B. GmbH, deren Geschäftsführer er war, würden Rückstände in Höhe von 3,207.770,60 S als uneinbringlich aushaften. Der Beschwerdeführer werde als Geschäftsführer zur Haftung herangezogen werden, wenn er nicht beweisen könne, dass er ohne sein Verschulden daran gehindert gewesen sei, für die Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen oder Mittel für die Bezahlung "zu reservier... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §248; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/14/0095 E 22. Jänner 2004 RS 1
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Wenn ein zur Haftung Herangezogener sowohl gegen die Geltendmachung der Haftung als auch (gemäß § 248 BAO) gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch beruft, hat die Berufungsbehörde nach Lehre und ständiger Rechtsprechung zunächst ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer als Liquidator einer näher bezeichneten GmbH für die im Zeitraum 1. Jänner 1995 bis 31. Jänner 2000 entstandene Abgabenschuld (Kommunalsteuer) in Höhe von EUR 5.329,53 (vormals: S 73.336,--) in Anspruch genommen. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer habe in seiner Berufung gegen den Haftungsbescheid der Abgabenbehörde erster Instanz vom 30. Juli 2001 vorgetra... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 9 BAO als Haftender für die rückständigen Abgaben einer näher umschriebenen GmbH in Höhe von EUR 49.303,34 in Anspruch genommen. In der Begründung: des Bescheides heißt es nach einer Darstellung des Verwaltungsgeschehens im Erwägungsteil, der Beschwerdeführer sei vom 30. Mai 1995 bis zur Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der GmbH am 15. Juni 1998 neben einem weiteren Ge... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den vorgelegten Bescheiden ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer sei vom 10. September 1996 bis 22. Juli 2004 einer von mehreren Geschäftsführern einer - näher bezeichneten - GmbH gewesen. Ein Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der GmbH sei mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen und die Gesellschaft gemäß § 39 FBG aufgelöst worden und sie sei in Liquidation getreten. Zum Liquidator sei ein anderer Gesc... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224;BAO §248;LAO Stmk 1963 §150;LAO Stmk 1963 §172;LAO Stmk 1963 §193;VwRallg;
Rechtssatz: Die Geltendmachung einer abgabenrechtlichen Haftung setzt zwar das Bestehen einer Abgabenschuld voraus, nicht jedoch, dass diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber geltend gemacht wurde;... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §248;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2005/15/0060 E 29. März 2007
Rechtssatz: Die Geltendmachung einer abgabenrechtlichen Haftung setzt zwar das Bestehen einer Abgabenschuld voraus, nicht jedoch, dass diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber geltend gemacht wu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §248;BAO §92;BAO §93; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2007/15/0006 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/14/0148 E 17. Dezember 1996 VwSlg 7150 F/1996 RS 2
(hier nur die ersten beiden Sätze) Stammrechtssatz Geht einem Haftungsbescheid ein Abgabenbescheid voran, so ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §248;BAO §254;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2007/15/0006
Rechtssatz: Im Beschwerdefall hat das Finanzamt gegenüber der GmbH einen Abgabenbescheid erlassen. Gemäß § 254 BAO wird durch die Einbringung einer Berufung die Wirksamkeit des a... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §248;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2007/15/0006
Rechtssatz: Wenn der Geschäftsführer neben der Berufung gegen den Haftungsbescheid eine Berufung gemäß § 248 BAO gegen den Abgabenbescheid erhoben hätte, wäre zunächst über ... mehr lesen...
Über das Vermögen der H GmbH wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Wels vom 2. März 2000 das Konkursverfahren eröffnet. Ende März 2000 wurde eine bei der H GmbH durchgeführte abgabenbehördliche Prüfung abgeschlossen, bei welcher es zu beträchtlichen Nachforderungen kam. Im Konkursverfahren meldeten die Gläubiger Forderungen im Gesamtbetrag von ca. 3,3 Mio. S an, davon war die Republik Österreich hinsichtlich aushaftender Abgabenverbindlichkeiten mit rund S 1,6 Mio. der g... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §248; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/14/0122
Rechtssatz: Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung können nicht mit Erfolg im Verfahren gegen den Haftungsbescheid erhoben werden (Hinweis E 30. März 2006, 2003/15/0125). European Case Law Iden... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde vom Finanzamt mit Bescheid vom 16. April 2003 zur Haftung nach §§ 9 und 80 BAO für Abgabenschulden der N GesmbH (Umsatzsteuer für September bis Dezember 2000) im Gesamtbetrag von 58.138,27 EUR herangezogen. Der Beschwerdeführer wurde vom Finanzamt mit Bescheid vom 16. April 2003 zur Haftung nach Paragraphen 9 und 80 BAO für Abgabenschulden der N GesmbH (Umsatzsteuer für September bis Dezember 2000) im Gesamtbetrag von 58.138,27 EUR herangezogen.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §248;
Rechtssatz: Die Frage, ob die Berufung gegen den Haftungsbescheid im Zweifel auch als gegen den Abgabenbescheid erhoben anzusehen sei, ist nicht im Haftungsverfahren zu beantworten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2003130131.X03 Im RIS seit 0... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §248;BAO §80;BAO §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/14/0095 E 22. Jänner 2004 RS 1
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Wenn ein zur Haftung Herangezogener sowohl gegen die Geltendmachung der Haftung als auch (gemäß § 248 BAO) gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch beruft, hat die Berufungsbehörde nach Lehre und ständiger Rechtspre... mehr lesen...
Im angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, die beschwerdeführende GmbH beschäftige sich mit "Hüftgelenksforschung ausgehend vom orthopädischen Ansatz". Geschäftsführer in den Streitjahren 1992 bis 1995 sei der an ihr mit 98 % beteiligte Dr. D. gewesen. Bei der Beschwerdeführerin habe über den Zeitraum 1992 bis 1995 eine abgabenbehördliche Prüfung stattgefunden, deren Feststellungen im Prüfungsbericht und in einem Schriftsatz vom 28. Februar 2001 ausführlich dargestellt worden seien. Z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §248;EStG 1988 §95;KStG 1988 §7;KStG 1988 §8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0188 E 15. Dezember 1999 RS 1 Stammrechtssatz Der gegenüber der abgabepflichtigen GmbH ergangene Körperschaftsteuerbescheid bildet keinen Grundlagenbescheid für den ebenfalls gegenüber der Abgabepflichtigen ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ab 1. Jänner 1994 handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten GmbH. Über das Vermögen der GmbH wurde mit 23. April 2001 das Ausgleichsverfahren und mit 21. Juni 2001 das Konkursverfahren eröffnet. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer als Haftungspflichtiger gemäß §§ 9 und 80 BAO für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der GmbH in Anspruch genommen und zwar für die Kammerumlage für ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §248;VwRallg;
Rechtssatz: Geht einem Haftungsbescheid ein Abgabenbescheid voran, so ist die Behörde daran gebunden und hat sich in der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung grundsätzlich an diesen Abgabenbescheid zu halten. Durch § 248 BAO ist dem Haftenden ein Rechtszug gegen den Abgabenb... mehr lesen...