Der Erstbeschwerdeführer teilte als Bauherr der Gemeinde Kleinarl mit der dort am 16. Februar 1995 eingelangten Fertigstellungsmeldung (datiert mit 16. November 1994) mit, das näher bezeichnete Bauvorhaben sei fertig gestellt und es werde die Benützung aufgenommen. Nach der Aktenlage wurden die Beschwerdeführer jeweils durch Zusendung eines Formulars am 23. Jänner 1996 aufgefordert, eine Erklärung betreffend die besondere Ortstaxe für das Jahr 1995 abzugeben. Mit weiteren Schreib... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101;BAO §246 Abs1;BAO §257;LAO Slbg 1963 §187;LAO Slbg 1963 §196;LAO Slbg 1963 §75;
Rechtssatz: Entspricht ein inhaltlich einheitlicher Abgabenbescheid nicht den Erfordernissen des § 75 Slbg LAO, so tritt der Bescheid jedem einzelnen Schuldner gegenüber mit der Zustellung an ihn in Wirksamkeit. Das Berufungsrecht steht n... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §246 Abs1;BAO §257 Abs1;BAO §258 Abs1;BAO §77 Abs1;BAO §78 Abs1;LAO Slbg 1963 §187;LAO Slbg 1963 §196 Abs1;LAO Slbg 1963 §197;LAO Slbg 1963 §51 Abs1;LAO Slbg 1963 §52 Abs1;
Rechtssatz: Selbst im Fall eines zulässigen Beitritts zur Berufung darf es nicht dazu kommen, dass der Miteigentümer in einer Berufungsentscheidung er... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Miteigentümerin eines Grundstückes in der mitbeteiligten Marktgemeinde. Mit Abgabenbescheid vom 10. Juni 1992 wurde den Miteigentümern FJ und MJ ein ergänzender Wasseranschlußbeitrag anläßlich der Aufstockung und des Umbaues des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück vorgeschrieben. FJ und MJ erhoben Berufung gegen diesen Bescheid. Mit Berufungsvorentscheidung vom 10. Juli 1996 wies die Abgabenbehörde erster Instanz die Berufung als unbegründe... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung KärntenL37292 Wasserabgabe KärntenL69302 Wasserversorgung Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §246 Abs1;BAO §257 Abs1;BAO §258 Abs1;BAO §77 Abs1;BAO §78 Abs1;GdwasserversorgungsG Krnt 1978 §13 Abs1;GdwasserversorgungsG Krnt 1978 §15 Abs2;LAO Krnt 1991 §194;LAO Krnt 1991 §203 Abs1;LAO Krnt 1991 §204 Abs1;LAO Krnt 1991 §56 Abs1;LAO Krnt 1991 §57 Abs1;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Mit einer gegenüber dem Anmelder, der B.A. Internationale Spedition GmbH erlassenen zollamtlichen Bestätigung des Hauptzollamtes Innsbruck vom 19. November 1991 wurden auf Grund der Anmeldung vom 31. Oktober 1991 Eingangsabgaben in Höhe von insgesamt S 204.001,40 vorläufig festgesetzt. Mit endgültigem, an die B.A. GmbH erlassenen Bescheid vom 31. Jänner 1994 wurden die in dieser zollamtlichen Bestätigung näher bezeichneten Eingangsabgaben mit einem Betrag von S 680.567,40 endgülti... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §246 Abs1;BAO §308 Abs1;ZollG 1988 §59 Abs5;
Rechtssatz: Da im
Spruch: des endgültigen Bescheides die Partei nicht als Empfängerin genannt ist, ist die Voraussetzung für die Zustellfiktion (vgl VfSlg 13027) iSd § 59 Abs 5 zweiter Satz ZollG 1988 nicht erfüllt. Der Bescheid ist daher an die Partei nicht ergangen, und die Partei iSd § 246... mehr lesen...
Mit. der als Abgabenbescheid intendierten Erledigung des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 3. März 1993 wurde "Dr. Karl und Dr. Elisabeth F" gemäß "§ 6 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978, LGBl. 6930 in der derzeit geltenden Fassung, und der geltenden Wasserabgabenordnung der Gemeinde" für den Anschluß einer näher bezeichneten Liegenschaft an die Öffentliche Gemeindewasserleitung eine Wasseranschlußabgabe im Gesamtbetrag von S 49.519,80 vorgeschrieben. Mit der ebenf... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101;BAO §246 Abs1;BAO §257;BAO §278;LAO NÖ 1977 §192;LAO NÖ 1977 §201 Abs1;LAO NÖ 1977 §208;LAO NÖ 1977 §76; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/17/0321
Rechtssatz: Entspricht ein inhaltlich einheitlicher Abgabenbescheid nicht den Erfordernissen des ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Miteigentümer eines Mietwohnhauses, das der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient. Im Zuge des Verfahrens betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 1989 wich das Finanzamt bei Ermittlung der Absetzung für Abnutzung (AfA) insofern von der Abgabenerklärung und von den Feststellungen der Vorjahre ab, als anstelle einer 30-jährigen eine 50-jährige Restnutzungsdauer des Gebäudes angenommen wurde. Die dad... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §243;BAO §246 Abs1;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;VwRallg;
Rechtssatz: Nur der
Spruch: eines Abgabenbescheides kann mit einem Rechtsmittel angefochten werden, nicht aber seine
Begründung: . Dies deshalb, weil nur der
Spruch: jene normativen Wirkungen zu entfalten vermag, die geeignet sind, in Rechte des Bescheidadressaten ei... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ausschließlich die Rechtsfrage strittig, ob die Beschwerdeführerin durch die Zurückweisung einer Berufung gegen die an eine Wohnungseigentümergemeinschaft, der auch die Beschwerdeführerin angehört, ergangenen Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1988 bis 1993 in ihrem Recht auf meritorische Entscheidung der Berufung verletzt wurde. D... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §9;BAO §246 Abs1;BAO §77;BAO §81 Abs2;BAO §81;UStG 1972 §1;UStG 1972 §2;
Rechtssatz: Wenngleich eine Wohnungseigentümergemeinschaft mangels zivilrechtlicher Rechtspersönlichkeit gemäß § 81 BAO eines Vertreters bedarf, so ist doch die betreffende Personengemeinschaft nach den materiell-rechtlichen Vorsc... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. Juli 1990 lehnte das Finanzamt gemäß § 84 Abs 1 BAO HS als Bevollmächtigter des Beschwerdeführers ab (in der Folge: Ablehnungsbescheid) und setzte den Beschwerdeführer als Vollmachtgeber gleichzeitig von der Ablehnung in Kenntnis. Strittig ist, ob der Beschwerdeführer berechtigt ist, gegen den Ablehnungsbescheid eine Berufung zu erheben, weil auch er Parteistellung im Ablehnungsverfahren besitzt (Ansicht des Beschwerdeführers), oder ob die vom Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §246 Abs1;BAO §84 Abs1;
Rechtssatz: Die an den Vollmachtgeber erfolgte Mitteilung nach § 84 Abs 1 BAO über das Ergehen des Ablehnungsbescheides durch Übersendung einer Abschrift hat lediglich den Zweck verfolgt, den Vollmachtgeber zu veranlassen, einen tauglichen Vertreter zu bestellen oder nunmehr seine Rechte bei der Abgabenbehörde selbst wahrzunehm... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;BAO §246 Abs1;BAO §246 Abs2;BAO §97 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Gegen Personen, die nicht als Bescheidadressaten genannt sind, vermag ein Bescheid nur in den gesetzlich genannten Ausnahmefällen Wirkungen zu entfalten (Hinweis: Stoll, Bundesabgaben... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;BAO §246 Abs1;BAO §97 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/07 90/16/0043 1 Stammrechtssatz Berufungswerber kann nur der sein, dem der Bescheid wirksam bekanntgegeben wurde und für den der Bescheid auch inhaltlich bestimmt ist (Hinweis E 17.12.1970, 598/69; E ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH war in der Zeit vom 1. Mai 1984 bis zum 5. November 1984 persönlich haftende Gesellschafterin der S.T. & Co KG. In den Akten erliegt eine Vollmacht der KG für den Wirtschaftstreuhänder Dr. B. vom 12. Jänner 1987. Bei einer im Jahre 1987 vorgenommenen abgabenbehördlichen Prüfung der KG wurde dem von der Prüferin verfaßten Bericht zufolge festgestellt, daß im Streitjahr der Rohaufschlag vom 1. Jänner bis 30. April 1984 erheblich von den in den Jahren ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §246 Abs1;BAO §6;VwRallg;
Rechtssatz: Einem Gesamtschuldner, der noch nicht zur Abgabenleistung herangezogen worden ist, steht ein Berufungsrecht nicht zu (Hinweis E 21.12.1970, 1081/69, 1377/69, VwSlg 4165 F/1970). Auch einer Person, die als Haftungspflichtige in Betracht kommt, steht ein Berufungsrecht nicht zu. Werden... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Die Erblasserin, deren Eltern bereits gestorben waren, war ledig gewesen. Sie hatte weder Kinder noch Nachkommen vorverstorbener Kinder gehabt. In ihrer letztwilligen Verfügung vom März 1989 hatte sie ihren Bruder (Vater der Beschwerdeführer) zum Alleinerben eingesetzt (und hier nicht weiter zu erwähnenden Personen je eine Geldsumme zugedacht). In der Verlassenschaftsabhandlung nach der am 4. Oktober 1... mehr lesen...
Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien hat mit Bescheid vom 30. Oktober 1991, Kto.Bl.Nr. 91/32/3, der X & X GmbH für den Steuerzeitraum 1989/90 die Kraftfahrzeugsteuer sowie eine Abgabenerhöhung vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid hat A.X. Berufung erhoben, über die zunächst mit einer an "X & X GmbH, Herr A.X." gerichteten Berufungsvorentscheidung entschieden wurde. Nach gestelltem Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Ins... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;BAO §246 Abs1;BAO §289 Abs1;
Rechtssatz: War der Bescheid des Finanzamtes an die N & N GmbH gerichtet, so war Herbert N zur Einbringung der Berufung gegen diesen Bescheid nicht legitimiert, sodaß eine Rechtswidrigkeit durch die Zurückweisung der Berufung durch die AbgBeh zweiter Instanz für den VwGH nicht erkennb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §246 Abs1;BAO §248;BAO §257 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/03/07 90/16/0005 1 Stammrechtssatz So wie - von Ausnahmen abgesehen - gemäß § 246 und § 248 BAO zur Einbringung einer Berufung nur derjenige berechtigt ist, an den der Bescheid ergangen ist, und Personen, die nach Abgabenvorschrifte... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin und ihr Sohn G R errichteten am 14. April 1989 einen Gesellschaftsvertrag zur Gründung der zweitbeschwerdeführenden KG. Das Finanzamt setzte daraufhin gegenüber der Erstbeschwerdeführerin Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 16 Abs. 1 Z. 1 lit.b GebG fest. Obgleich der erstinstanzliche Bescheid ausdrücklich an die Erstbeschwerdeführerin adressiert war, wurde dagegen mit folgenden einleitenden Worten berufen: "GR KG ... durch Dr. H, öffentlicher Notar ... erhebt Be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;BAO §246 Abs1;BAO §97 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/07 90/16/0043 1 Stammrechtssatz Berufungswerber kann nur der sein, dem der Bescheid wirksam bekanntgegeben wurde und für den der Bescheid auch inhaltlich bestimmt ist (Hinweis E 17.12.1970, 598/69; E ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;BAO §246 Abs1;BAO §278;BAO §289 Abs1;HGB §161;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Richtet sich ein erstinstanzlicher Bescheid gegen den Komplementär einer KG und damit an eine physische Person, so kann dagegen nicht von der KG berufen werden. Die Berufung ist ebenso z... mehr lesen...
Der Spruch: des sowohl an den Milchhof G, registrierte Genossenschaft m.b.H. in G, als auch an die Beschwerdeführerin erlassenen Bescheides des Geschäftsführers des Milchwirtschaftsfonds vom 24. Jänner 1989 lautet wie folgt: " Bescheid Gemäß § 71 Abs. 7 Marktordnungsgesetz (MOG, BGBl. Nr. 210/1985 i.d.F. BGBl. Nr. 138/1987) in Verbindung mit §§ 16 Abs. 4 und 6, 71 Abs. 6 sowie 79 MOG wird die Beitragsschuld für die Abhofpauschale für die in der Zeit vom 1.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;BAO §246 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Das Recht zur Erhebung einer Berufung gegen einen erstinstanzlichen Abgabenbescheid ist nicht an das Vorhandensein einer materiellrechtlichen Grundlage für den bekämpften Bescheid geknüpft. Ein Rechtsmittel dient vielmehr auch dazu, bei Fehlen einer so... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer mehrerer Gesellschaften, über deren Vermögen ebenso wie über sein eigenes das Konkursverfahren eröffnet wurde. Gegen die die Gesellschaften betreffenden Abgabenbescheide erhob der Beschwerdeführer Berufung, welche vom Finanzamt unter Hinweis auf die Konkursverfahren wegen mangelnder Aktivlegitimation zurückgewiesen wurde. Die hiegegen erhobene Berufung des Beschwerdeführers wies die belangte Behörde mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof an... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §9;BAO §246 Abs1;BAO §273 Abs1 lita;BAO §79;BAO §80;KO §1;KO §46 Abs1 Z2;KO §80;KO §81;
Rechtssatz: Mit Konkurseröffnung geht die Wahrnehmung aller abgabenrechtlichen Belange von Gesellschaften auf den Masseverwalter über. Wenn Abgabenansprüche das zur Konkursmasse gehörige Vermögen betreffen, ist nur der ... mehr lesen...