Nach der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die Rechtsfrage strittig, ob es sich bei der im Anschluß an eine Lohnsteuerprüfung beim Arbeitgeber des Beschwerdeführers von ersterem mit rechtskräftigem Haftungsbescheid wegen pauschaler Kilometergeldersätze an den Beschwerdeführer nachgeforderten und vom Arbeitgeber des Beschwerdeführers sodann bezahlten, in der Folge von letzterem dem ersteren er... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §240 Abs3;
Rechtssatz: Wesentliches Tatbestandsmerkmal des § 240 Abs 3 BAO ist, daß im Falle der Lohnsteuer diese Abgabe vom Arbeitgeber im objekiven Sinn zu Unrecht einbehalten wurde (Hinweis E 8.2.1977, 571/76). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994150094.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;EStG 1988 §72;EStG 1988 §78 Abs1;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gewährt § 240 Abs 3 BAO dem Arbeitnehmer nur jenen ergänzenden Rechtsschutz, der wegen des zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden besonderen Verhältnisses beim Lohnsteuerabzug notwendig... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §240 Abs3;EStG 1988 §82;
Rechtssatz: Als zu Unrecht einbehalten iSd § 240 Abs 3 BAO kann die vom Arbeitnehmer erfolglos rückgeforderte Lohnsteuer nur dann angesehen werden, wenn sein Arbeitgeber mehr als die schuldige Lohnsteuer für ihn einbehalten hat. Nicht als zu Unrecht einbehalten kann die Lohns... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt als Bundesbeamter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Für das Jahr 1989 stellte er einen Antrag gemäß § 240 Abs. 3 BAO auf Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer. Er habe aufgrund zweier Dienstreisen Tagesgelder im Sinne des § 26 Z. 4 EStG 1988 erhalten, deren Besteuerung nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorgenommen worden sei. Obwohl in beide Dienstreisen Nächtigungen gefallen seien, habe der Arbeitgeber für den jeweils l... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4 litb;EStG 1988 §26 Z4 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/13/0082
Rechtssatz: § 26 Z 4 lit c EStG 1988 bietet keine Handhabe dafür, den Rechtsgrund für die Auszahlung einzelner Lohnbestandsteile ... mehr lesen...
Das Dienstverhältnis des Beschwerdeführers wurde vom Arbeitgeber zum 31. Dezember 1988 gekündigt. Der Beschwerdeführer erhielt am 3. Jänner 1989 eine Abfertigungsteilzahlung von brutto S 336.611,-- (versteuert mit festem Steuersatz von 2 %), am 18. Jänner 1989 einen als Urlaubsabfindung bezeichneten sonstigen Bezug von brutto S 421.897,-- (im Ausmaß von S 209.014,-- versteuert mit dem festen Steuersatz von 2 %, im Ausmaß von S 212.883,-- versteuert nach dem Tarif), am 3. April 1989 ei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;EStG 1988 §72;
Rechtssatz: Aus dem klaren Wortlaut des § 240 Abs 3 BAO ergibt sich, daß Abgaben, die für Rechnung eines Abgabepflichtigen einzubehalten und abzuführen sind, insoweit nicht aufgrund eines auf diese Gesetzesbestimmung gestützten Antrages zurückgezahlt werden dürfen, als das Einkommensteuerg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt und Universitätsprofessor. Für seine Lehr- und Prüfungstätigkeit erhielt er im Streitzeitraum gesonderte Abgeltungen in Form von Kollegiengeldern und Prüfungsgebühren. Mit Schreiben vom 21. Dezember 1987 stellte der Beschwerdeführer den Antrag, die genannten Vergütungen "als sonstige Einnahmen im Sinne des § 67 EStG anzusehen, die einbehaltene Lohnsteuer dieser Änderung anzupassen und diese Beträge zur Auszahlung zu bringen". Es handle sic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs1;BAO §240 Abs3;EStG 1972 §67 Abs1;EStG 1972 §67 Abs2;
Rechtssatz: Die Beurteilung von Vergütungen als sonstige Bezüge mag zur Folge haben, daß später ausgezahlte sonstige Bezüge zwar nicht mehr (zur Gänze) innerhalb des Jahressechstels zugeflossen sind und der Arbeitgeber für diese Bezüge daher zu wenig L... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer obsiegte hinsichtlich seiner Anträge auf Rückzahlung (§ 240 Abs. 3 BAO) der von seinen Aufsichtsratsvergütungen einbehaltenen Aufsichtsratsabgaben als einer der den Anlaßfällen zum Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 17. März 1988, G 37-61/88-12, mit dem das Aufsichtsratsabgabegesetz und die Aufsichtsratsabgabeverordnung aufgehoben worden waren, gleich zu haltenden Fälle (s. das weitere Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis vom 13. Juni 1988, B 200/88 ff) teil... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ARAbgG 1934 §1 Abs2;ARAbgG 1934 §2;BAO §240 Abs3;B-VG Art140 Abs7;EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §19 Abs1;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:19... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte hinsichtlich seiner Anträge auf Rückzahlung (§ 240 Abs 3 BAO) der von seinen Aufsichtsratsvergütungen einbehaltenen Aufsichtsratsabgaben als Anlaßfall zum Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 17. März 1988, G 37 bis 61/88-12, mit dem das Aufsichtsratsabgabegesetz und die Aufsichtsratsabgabeverordnung aufgehoben worden waren, obsiegt, und für die Jahre 1982 bis 1986 einbehaltene Abgabenbeträge in Gesamthöhe von S 61.438,51 im Jahre 1989 erstattet erhal... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ARAbgG 1934 §1 Abs1;BAO §240 Abs3;EStG 1988 §19 Abs1;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991130242.X01 Im RIS seit 11.06.2001 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte hinsichtlich seiner Anträge auf Rückzahlung (§ 240 Abs. 3 BAO) der von seinen Aufsichtsratsvergütungen einbehaltenen Aufsichtsratsabgaben als Anlaßfall zum Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 17. März 1988, G 37-61/88-12, mit dem das Aufsichtsratsabgabegesetz und die Aufsichtsratsabgabeverordnung aufgehoben worden waren, obsiegt, und für die Jahre 1982 bis 1987 einbehaltene Abgabenbeträge in Gesamthöhe von S 838.203,51 im Jahr 1988 erstattet erhalten... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte hinsichtlich seiner Anträge auf Rückzahlung (§ 240 Abs. 3 BAO) der von seinen Aufsichtsratsvergütungen einbehaltenen Aufsichtsratsabgaben als Anlaßfall zum Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 17. März 1988, G 37-61/88-12, mit dem das Aufsichtsratsabgabegesetz und die Aufsichtsratsabgabeverordnung aufgehoben worden waren, obsiegt und die einbehaltenen Abgabenbeträge von zusammen S 186.058,-- im Februar 1989 vom Finanzamt für Körperschaften erstattet e... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Betriebsausgabenqualität von einbehaltenen Aufsichtsratsabgaben ist in den Jahren des seinerzeitigen Zufließens der Aufsichtsratsvergütungen nicht in Zweifel zu ziehen. Es ist daher davon auszugehen, daß durch die Rückerstattung in einem späteren Jahr seinerzeit als Betriebsausgaben abgezogene Aufsichtsratsabgaben zurückgeflossen und daher vereinnahmt worden sind. Diese Einnahmen stehen im Jahr der Rückerstattung im Zusammenhang mit der vom Abgabepflichtigen seinerzeit entf... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ARAbgG 1934 §1 Abs2;ARAbgG 1934 §2;BAO §240 Abs3;B-VG Art140 Abs7;EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §19 Abs1;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/08/07 92/14/0062 1 Stammrechtssatz Die Betriebsausgabenqu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde von seinem Arbeitgeber zum 31. Dezember 1987 gekündigt. Er focht bei Gericht die Kündigung mit Erfolg an. Im Jahre 1988 bezog der Beschwerdeführer kein Arbeitseinkommen. Auf Grund des Prozeßerfolges erhielt er 1989 den Arbeitslohn für 1988 und 1989 nachbezahlt. Der Arbeitgeber wendete einen Belastungsprozentsatz gemäß § 67 Abs. 8 EStG 1988 von 29,27 Prozent an. Der Beschwerdeführer stellte beim Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers einen Antrag a... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;EStG 1972 §62;EStG 1988 §122 Abs7;EStG 1988 §62;EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Auch im Zusammenhang mit der Errechnung des Belastungsprozentsatzes (§ 67 Abs 8 EStG 1988) besteht für den Arbeitgeber keine Möglichkeit der Berücksichtigung von Sonderausgaben, für die Freibeträge in die Lohnsteuerkarte nich... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bezog als Lehrerin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Jahr 1984 erhielt sie zwei Nachzahlungen für die Jahre 1977 bis 1981 in Höhe von brutto S 257.760,40 und S 193.126,80, die unter Bezugnahme auf § 67 Abs. 10 EStG wie laufende Bezüge nach dem Lohnsteuertarif besteuert wurden. Die Beschwerdeführerin war zum Zeitpunkt der Nachzahlungen bereits im Ruhestand. Mit Eingabe vom 20. September 1984 beantragte die Beschwerdeführerin gemäß § 240 BAO die Rück... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §240 Abs3;BAO §303 Abs1 litb;
Rechtssatz: Voraussetzung für eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist unter anderem auch, daß die als Wiederaufnahmsgründe bezeichneten neu hervorkommenden Tatsachen im abgeschlossenen Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht geltend gemacht wurden. Wenn ein Bezieher von lohnsteuerpflichtigen Einkünften ei... mehr lesen...
Mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 30. September 1986, AZ 4 Sa 31/86, wurde über das Vermögen der K-GmbH das Ausgleichsverfahren eröffnet; dieses wurde mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 13. Oktober 1987 gemäß § 67 Abs. 1 Z. 8 AO eingestellt wurde. Mit Beschluß dieses Gerichtes vom 26. November 1987 wurde ausgesprochen, daß ein Konkursverfahren von Amts wegen nicht eröffnet wird. Am 3. Oktober 1986 schloß der Beschwerdeführer mit der genannten Gesellschaft einen sc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: BAO §240 Abs3;EStG 1972 §72;IESG §1 Abs2 Z2 idF 1980/580; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/11/0216 E 19. Juni 1985 RS 1 Stammrechtssatz Kommt der Arbeitgeber trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 72 EStG 1972 (hier idF vor dem Abgabenänderungsgesetz 1981, BGB... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde aus, daß die Entscheidung über eine Berufung der Beschwerdeführerin gemäß § 281 BAO ausgesetzt werde. Sie begründete diesen Bescheid damit, daß der Ausgang des vor dem Verwaltungsgerichtshof unter der Zl. 89/13/0107 anhängigen Verfahrens von wesentlicher Bedeutung für die Entscheidung über die Berufung sei. Vorliegende Beschwerde macht sowohl inhaltliche Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides als auch dessen Rechtsw... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;BAO §281 Abs1;EStG 1972 §67 Abs8;
Rechtssatz: Ist Gegenstand eines schwebenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens lediglich die Beurteilung der Frage, ob ein Lohnsteuerrückzahlungsantrag ausreichend begründet worden ist, so ist der Ausgang dieses Verfahrens nicht von wesentlicher Bedeutung iSd § 281 Abs... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erzielt als Lehrerin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Mai 1988 erhielt sie vom Stadtschulrat für Wien eine Nachzahlung für die Zeit vom Jänner 1985 bis Juni 1988 in Höhe von insgesamt S 112.730,80, von der Lohnsteuer im Ausmaß von insgesamt S 39.122,40 einbehalten wurde. Die Lohnsteuer war aufgegliedert in Lohnsteuer "LFD" S 2.913,80 und Lohnsteuer "FIX" S 36.208,60. Mit der Begründung: , die Besteuerung entspreche nicht § 67 Abs. 8 EStG, beantragte... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;EStG 1972 §67;EStG 1972 §68; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 46;
Rechtssatz: Dem durchschnittlichen AbgPfl ist die genaue Kenntnis darüber, wie und in welcher Höhe die einzelnen Lohnbestandteile - insbesondere unter Berücksichtigung der zahlreichen und durchaus nicht einfachen Sonderr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;KStG 1966 §5 Abs1 Z6;ZEStG 1983 Abschn14 §7 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990/1, S 17; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0051 E 13. September 1988 RS 1 Stammrechtssatz Aus der Befreiung von der Körperschaftssteuer gem § 5 Abs 1 Z 6 KStG folgt nicht die Befreiung von der Zinsert... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;KStG 1966 §2 Abs4;ZEStG 1983 Abschn14 §7 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0213 E 28. Februar 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine Befreiung von der KSt führt nicht zur Befreiung von der Zinsertragsteuer (Hinweis auf E 13.9.1988, 88714/0051). Gem Abschn XIV § 7 Abs 2 c des G über die Einführung der ... mehr lesen...