Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §870;BAO §23 Abs2;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 104; AnwBl 9/1990, S 515;
Rechtssatz: Listige Veranlassung zu einem Vertrag begründet nicht die absolute Nichtigkeit desselben, sondern ein - durch Klage oder Einrede geltend zu machendes - Anfec... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §23 Abs2;BAO §28;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990/3, S 44;
Rechtssatz: Für die Abgrenzung, ob eine Tätigkeit eine gewerbliche oder eine freiberufliche im abgabenrechtlichen Sinn ist, ist nicht entscheidend, ob die zu beurteilende Tätigkeit eine... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz50/01 Gewerbeordnung
Norm: BAO §23 Abs2;EStG 1972 §4 Abs4;GewO 1973 §130 II;GewO 1973 §9 Abs1;GewO 1973 §94 Z43;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §3 Abs9; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 84;
Rechtssatz: Wird eine GmbH über Veranlassung eines Einzelunternehmers (h... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §23 Abs2;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/9, S 573;
ÖStZ 1989/20, S 356;
Rechtssatz: Für die Abgrenzung, ob eine Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich im abgabenrechtlichen Sinn ist, ist nicht entscheidend, ob die zu beurteilende Tätigkeit eine solche im ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: AngG §23 Abs4;BAO §23 Abs2;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §67 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 332;
Rechtssatz: Hat der AN entsprechend dem Vorschlag des Arbeitgebers den Firmenpensionszuschuß an Stelle der Abfertigung gewählt, so können die entsprechenden Zahlungen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §23 Abs2;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §3 Abs9; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 278;
Rechtssatz: Auch betrügerisches Handeln kann eine Leistung iSd § 1 Abs 1 Z 1 UStG 1972 bewirken (hier: Betrug mit fingierten Rezepten). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988... mehr lesen...
Eine 1978 durchgeführte abgabenbehördliche Prüfung betreffend Umsatzsteuer sowie Feststellung der Einkünfte gemäß § 187 Z. 3 BAO über den Zeitraum 1974 bis 1976 aus der Tätigkeit des Beschwerdeführers als Rechtsanwalt führte zu einer Wiederaufnahme der Bescheide über die gesonderte Feststellung der Einkünfte für 1975 und 1976 sowie über die für 1976 erfolgte Umsatzsteuerveranlagung und Neufeststellung der Einkünfte bzw. Neufestsetzung der Umsatzsteuer durch das gemäß § 54 Abs. 1 lit. ... mehr lesen...
Index: Finanzstrafrecht27/01 Rechtsanwälte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1BAO §22 Abs1BAO §23 Abs2EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litbEStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §4 Abs4RAO 1945 §15RAO 1945 §9 Abs1
Rechtssatz: Der Ersatz von Barauslagen eines Beauftragten für Reisen zur Durchführung von Informationen in Rechtsangelegenheiten, die einem Rechtsanwalt übertra... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §23 Abs2;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §23;
Rechtssatz: Die einem Gewerbetreibenden in der Ausübung seiner Tätigkeit durch Gesetz oder Konvention auferlegten Beschränkungen nehmen der Tätigkeit nicht die Eignung als Einkunftsquelle, wenn sie tatsächlich eine solche ist. Daß die Prostitution zur ... mehr lesen...
Dr. HP, dessen Verlassenschaft als Beschwerdeführerin auftritt, hatte bis zum Jahre 1938 in Wien eine Rechtsanwaltskanzlei betrieben und war dann ausgewandert. Im Jahre 1945 wurde er wieder mit dem Sitze in W in die Liste der Rechtsanwälte bei der Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland eingetragen. Er behielt jedoch seinen Wohnsitz im Ausland (Genf) bei und es wurden für ihn von der Rechtsanwaltskammer Abwesenheitssubstituten in der Person des Dr. GR (vom Jahre ... mehr lesen...
Index: EStGyy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §23 Abs2EStG 1939 §1EStG 1953 §1
Rechtssatz: Die Einkommensteuerpflicht und Umsatzsteuerpflicht einer Person, die jahrelang im Inland als RECHTSANWALT tätig war, wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß sich nachträglich die Unzulässigkeit der ... mehr lesen...