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EStGNorm
BAO §23 Abs2Rechtssatz
Die Einkommensteuerpflicht und Umsatzsteuerpflicht einer Person, die jahrelang im Inland als RECHTSANWALT tätig war, wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß sich nachträglich die Unzulässigkeit der seinerzeitigen Eintragung dieser Person in die Rechtsanwaltsliste herausstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1957:1954002843.X02Im RIS seit
23.08.2019Zuletzt aktualisiert am
26.08.2019