Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §224 Abs1;LAO Wr 1962 §149 Abs1;LAO Wr 1962 §171; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/25 89/15/0108 4
(auf den Zeitpunkt der bescheidmäßigen Festsetzung kommt es für
die Prüfung der Haftungsvoraussetzungen nicht an). Stammrechtssatz Die Geltendmachung der Haftung für eine Selbstbemessungsabgabe, die kraft... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, wurde mit Beschluß vom 14. Oktober 1987 zum Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des JK, der eine kleine Tischlerei in einer ländlichen Gegend als Einzelunternehmen betrieben hatte, bestellt. Es bestand von vornherein die Absicht, die Tischlerei nach Erfüllung eines Zwangsausgleiches in einer anderen Rechtsform fortzuführen, weswegen bereits am 1. Oktober 1987 eine GmbH gegründet worden war, deren Gesellschafter nahe Angehörige des Gemein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §248;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgaben in einem Haftungsverfahren können dann nicht mit Erfolg erhoben werden, wenn gegenüber dem Primärschuldner ein Bescheid ergangen ist (Hinweis E 17.12.1996, 94/14/0148). Derartige Einwendungen können nur in einem iSd § 248 BAO geführten Verf... mehr lesen...
Wie der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, war der Beschwerdeführer mit Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften in Wien vom 14. Mai 1992 gemäß den §§ 9 Abs. 1 und 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der H.-Gesellschaft m.b.H. im Betrag von S 131.331,-- an Umsatzsteuer für das Jahr 1989 als Haftender in Anspruch genommen worden, gegen welchen Bescheid der Beschwerdeführer mit dem Vorbringen einer Ver... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §280;BAO §9 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997130061.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. Dezember 1991 zog das Finanzamt die Beschwerdeführerin unter Bezugnahme auf die §§ 9 und 80 BAO als Geschäftsführerin der E.-GmbH für näher bezeichnete, bei dieser aushaftende Abgabenschuldigkeiten im Gesamtbetrag von S 614.690,-- zur Haftung heran. In ihrer dagegen erhobenen Berufung brachte die Beschwerdeführerin im wesentlichen vor, sie könne eine ordnungsgemäße Berufung gegen den Haftungsbescheid nicht ausführen, weil ihr die begehrte Akteneinsicht in die S... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216;BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Haftenden und der Abgabenbehörde darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, sind nicht im Haftungsverfahren, sondern in einem durch einen Antrag auf Erlassung eines Abrechnungsbe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Obmann des M-Vereins, eines Vereins nach dem VereinsG. Über das Vermögen des Vereins wurde mit Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 12. März 1993, 25 S nn2/93, der Konkurs eröffnet; die Konkursforderungen wurden mit der Quote von ca. 1 % befriedigt. Mit Beschluß des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz, 25 S nn3/93, wurde über das Vermögen des Beschwerdeführers der Konkurs eröffnet; mit Beschluß des genannten Gerichts vom 3. Novembe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/07 89/14/0298 2 Stammrechtssatz Durch den Haftungsbescheid wird der Haftende zum Gesamtschuldner. Die Haftung bedingt die Schuld eines anderen (Hinweis E 20.4.1989, 89/16/0009-0011). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Obmann eines ein Bordell betreibenden Vereines, welcher am 20. August 1987 seine Geschäftstätigkeit aufnahm und am 7. Juli 1988 durch Veröffentlichung seiner freiwilligen Auflösung gelöscht wurde. Mit nach Auflösung des Vereines nach einem umfangreichen Ermittlungsverfahren erlassenen, an den Verein zu Handen des Beschwerdeführers gerichteten Bescheiden setzte das Finanzamt gegenüber dem Verein Umsatzsteuer und Abgabe von alkoholischen Getränken für die Ja... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §245 Abs2;BAO §248;BAO §92;BAO §93;VwRallg;
Rechtssatz: Geht einem Haftungsbescheid ein Abgabenbescheid voran, so ist die Behörde daran gebunden und hat sich in der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung grundsätzlich an diesen Abgabenbescheid zu halten. Durch § 248 BAO ist dem Haftenden ei... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 13. Oktober 1992 wurde der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer GmbH gemäß §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für Abgabenschulden dieser Gesellschaft herangezogen. Gleichzeitig erließ das Finanzamt einen Sicherstellungsauftrag. Der Beschwerdeführer erhob sowohl gegen den Haftungsbescheid als auch gegen den Sicherstellungsauftrag Berufung. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid entschied die belangte Behörde über die Berufung gegen den Sic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §232 Abs1;BAO §248;BAO §7 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Entsprechend dem Sicherungscharakter eines Sicherstellungsauftrages kann ein solcher gemäß § 232 Abs 1 BAO erlassen werden, selbst bevor die Abgabenschuld dem Ausmaß nach feststeht. Darauf, ob über eine gemäß § 248 BAO eingebrachte Berufung gegen den Bescheid über den A... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §232 Abs1;
Rechtssatz: Die Auffassung, ein Sicherstellungsauftrag könne rechtens nur erlassen werden, wenn ein rechtskräftiger Haftungbescheid ergangen sei, findet im Gesetz keine Deckung. Gerade bei Haftungspflichtigen findet die Möglichkeit der Sicherungsexekution nur den Anwendungsbereich, daß ein Sicherstellungsauftrag nur zwischen E... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 12. April 1995 wurde der Beschwerdeführer für Kommunalsteuer der W GmbH im Ausmaß von S 1.487,-- als deren Geschäftsführer gemäß §§ 7 und 54 WAO in Anspruch genommen. Der Beschwerdeführer wandte in einer dagegen eingebrachten Berufung ein, daß über das Vermögen der W GmbH zunächst das Konkursverfahren eröffnet, danach aber ein Zwangsausgleich mit einer Quote von 20 % abgeschlossen worden sei. Einem in den Verwaltungsakten erliegenden Beschluß des Hande... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §48;AusgleichsO §53;BAO §224 Abs1;BAO §243;BAO §289;BAO §4;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §151;KO §156 Abs1;LAO Wr 1962 §171 idF 1992/040;LAO Wr 1962 §189;LAO Wr 1962 §224;LAO Wr 1962 §3;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Mit der Erlassung d... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §48;AusgleichsO §53;BAO §224 Abs1;BAO §243;BAO §289;BAO §4;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §151;KO §156 Abs1;LAO Wr 1962 §171 idF 1992/040;LAO Wr 1962 §189;LAO Wr 1962 §224;LAO Wr 1962 §3;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;VwRallg; Beachte Siehe jedoch:... mehr lesen...
1.1. Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 1. Februar 1993 wurde der Beschwerdeführer gemäß "§ 7 und § 54 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, zuletzt geändert durch das LGBl. Nr. 40/92" für den Rückstand an Dienstgeberabgabe und Lohnsummensteuer der K und O Ges.m.b.H. in Liquidation (im folgenden: GmbH) "in der Höhe von S 9.684,-- für den Zeitraum Rest 1-9/1991 haftbar gemacht" und gemäß § 171 WAO zur Zahlung aufgefordert. In der Begründung: d... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §224 Abs1;LAO Wr 1962 §149 Abs1;LAO Wr 1962 §171; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/25 89/15/0108 4 (auf den Zeitpunkt der bescheidmäßigen Festsetzung kommt es für die Prüfung der Haftungsvoraussetzungen nicht an) Stammrechtssatz Die Geltendmachung der Haftung für ein... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Gesellschafter einer OHG, über deren Vermögen im Jahr 1985 das Ausgleichsverfahren eröffnet wurde. Im Mai 1986 wurde der mit den Gläubigern abgeschlossene Ausgleich mit einer Quote von 60 % zahlbar in zwölf gleichen Monatsraten gemäß § 49 AO bestätigt. Im Juni 1986 mahnte das Finanzamt die OHG, binnen 14 Tagen bei Terminverlust und Wiederaufleben gemäß § 53 Abs 4 und 5 AO die nichtbezahlte erste Ausgleichsrate einzuzahlen. Eine Einzahlung erfolgte nach der Akt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §4;
Rechtssatz: Die Geltendmachung einer abgabenrechtlichen Haftung setzt zwar das Bestehen eines Abgabenschuldverhältnisses, also das Bestehen einer Abgabenschuld (§ 4 BAO), voraus, nicht jedoch, daß diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber auch bereits geltend gemacht wurde. Abgabenrechtliche Haftungen haben daher insoweit keinen ak... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 18. November 1976 wurde die Abteilung unter anderem des Grundstückes 994 (früher inneliegend der EZ 3476), Grundbuch 16121 P, bewilligt. Gleichzeitig wurde der damaligen Eigentümerin dieses Grundstückes, E, ein Aufschließungsbeitrag in der Höhe von S 229.125,-- vorgeschrieben, der (unter anderem) im Fall des Verkaufes dieses Grundstückes, jedenfalls aber nach Ablauf von zwei Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides, f... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §238 Abs1;BAO §7 Abs1;LAO NÖ 1977 §172 Abs1;LAO NÖ 1977 §185 Abs1;LAO NÖ 1977 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/17 90/17/0439 2 Stammrechtssatz Die Geltendmachung der Haftung ist keine Maßnahme der Abgabenfestsetzung, sondern eine Maßnahme zur Einhebung der Abgabenschuldigkeit ... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §238 Abs1;BAO §238 Abs2;BAO §7 Abs1;LAO NÖ 1977 §172 Abs1;LAO NÖ 1977 §185 Abs1;LAO NÖ 1977 §185 Abs2;LAO NÖ 1977 §5 Abs1;
Rechtssatz: Ist die Haftung (durch Haftungsbescheid) geltend gemacht, so läuft gegen den Haftungsschuldner eine verselbständigt zu denkende Einhebungsverjährungsfrist. Nur gegen ... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 17. Februar 1992 nahm das Finanzamt Linz den Beschwerdeführer als Haftungspflichtigen gemäß §§ 9 und 80 BAO für die im Ausmaß von S 160.815,-- (davon S 49.240,-- Staßenverkehrsbeitrag) aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der L Ges.m.b.H. in Anspruch. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Berufung. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung insoweit stattgegeben, als der Haftungsbetrag auf S 75.843,61 (davon S 10.789,81 Straßenverkehrsb... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §48;AusgleichsO §53;BAO §224 Abs1;BAO §289;BAO §4;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §151;KO §156 Abs1;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/13/0023 am 20. November 1996
Siehe jedoch:
95/08/0290 E 21. Mai 1996 RS 4;
89/15/0106 E 25. Juni 1990 RS 2;
89/08/0198 E 13. Mä... mehr lesen...
1.1. Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 28. Jänner 1991 wurde die Beschwerdeführerin "auf Grund der §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung" als Geschäftsführerin der M & K Ges.m.b.H. (im folgenden: GmbH) für die in der Zeit von Jänner 1989 bis April 1989 entstandene Vergnügungssteuerschuld im Betrag von S 1,077.755,-- haftbar gemacht und zur Zahlung he... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §224 Abs1;LAO Wr 1962 §149 Abs1;LAO Wr 1962 §171; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/25 89/15/0108 4 Stammrechtssatz Die Geltendmachung der Haftung für eine Selbstbemessungsabgabe, die kraft Gesetzes entsteht und kraft Gesetzes fällig wird, setzt eine bescheidmäßige Festsetzung der Abgabenschuld gegenübe... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;BAO §90;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §64;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Es besteht keine Pflicht der Behörde, dem aufgrund eines Haftungsbescheides abgabepflichtigen Geschäftsführer der GmbH den gesamten Akteninhalt des den Primärschuldner betreffenden Abgabenverfahren... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der Gesellschafter-Geschäftsführer der alle einen gemeinsamen Sitz aufweisenden NT GmbH, der TS GmbH und der TA GmbH war, betrieb am Sitz der eben erwähnten Unternehmen auch ein Einzelunternehmen. Der Betriebsgegenstand aller Unternehmen war ähnlich. Außerdem bestanden enge wirtschaftliche Beziehungen. Am 22. April 1991 beantragte der Beschwerdeführer, das auf seinem Abgabenkonto ausgewiesene Guthaben von 4,690.662 S auf ein Konto der TA GmbH zu überweisen. ... mehr lesen...