Index: 00032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217 Abs7 idF 2000/I/142; BAO §236;BudgetbegleitG 2001; BAO § 217 heute BAO § 217 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 217 gültig von 01.01.2014 bis 14.08.2018 zuletzt geändert durch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217 Abs7; BAO § 217 heute BAO § 217 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 217 gültig von 01.01.2014 bis 14.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217 Abs7; BAO § 217 heute BAO § 217 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 217 gültig von 01.01.2014 bis 14.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Mit Anbringen vom 16. April 2002 ersuchte die beschwerdeführende GmbH um Nachsicht des ihr - wegen verspäteter Entrichtung der am 15. Februar 2002 fälligen Körperschaftsteuervorauszahlung - in Höhe von EUR 17.610,55 vorgeschriebenen Säumniszuschlages. Die Körperschaftsteuervorauszahlung für das erste Quartal 2002 sei auf Grund einer irrtümlich erfolgten "doppelten Umrechnung des Euro-Betrages" statt mit EUR 949.786,-- nur mit EUR 69.023,64 zur Einzahlung gebracht worden. Erst nach Ein... mehr lesen...
Index: 00032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217 Abs7 idF 2000/I/142;BAO §236;BudgetbegleitG 2001;
Rechtssatz: Da Einwendungen zum Fehlen eines groben Verschuldens an der Säumnis im Rahmen einer (grundsätzlich unbefristeten) Antragstellung nach § 217 Abs. 7 BAO erhoben werden können, bleibt auch nach der durch das BudgetbegleitG 2001 gestalteten Rechtslage kein Raum dafür, derartige
Gründe: i... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien vom 9. November 2000 wurden der beschwerdeführenden Partei Säumniszuschläge in der Höhe von jeweils 2 % für die von ihr für den Monat August 2000 nicht fristgerecht entrichtete Versicherungs- und Feuerschutzsteuer (S 38,103.355,70 motorbezogene Versicherungssteuer, S 7,044.285,30 Versicherungssteuer und S 86.391,92 Feuerschutzsteuer) in der Höhe von insgesamt S 904.681,-- vorgeschrieben. Die Festsetzung der Säum... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217 Abs7 idF 2000/I/142;BAO §236;
Rechtssatz: Die Novelle BGBl. I Nr. 142/2000, mit welcher § 217 Abs. 7 BAO eingefügt wurde, zeigt, dass der Gesetzgeber offensichtlich den Umstand, dass das Verschulden bei der Verhängung des Säumniszuschlages gänzlich außer Betracht bleiben sollte, für unbefriedigend hielt. Aus den Materialien zur genannten Novelle ... mehr lesen...