Entscheidungen zu § 217 Abs. 2 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE Vwgh Erkenntnis 1995/8/30 94/16/0297

Mit der angefochtenen Berufungsentscheidung wies die belangte Behörde eine gegen die Verhängung von Säumniszuschlägen in fünf Fällen erhobene Berufung der Beschwerdeführerin als unbegründet ab. Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist in diesem Zusammenhang unstrittig, daß die Beschwerdeführerin mit dem Betrag von S 1 Mio. zum Zahlungstermin 2. März 1994 in Verzug geriet. In der Folge wurden andere, auf dem Abgabenkonto der Beschwerdeführerin einlangende Z... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.08.1995

RS Vwgh 1995/8/30 94/16/0297

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §214 Abs1;BAO §217 Abs2;
Rechtssatz: In dem Fall, in dem eine Abgabenfälligkeit besteht und eine auf dem Konto einlangende, an sich eine andere, später fällig werdende Abgabe betreffende Zahlung gemäß § 214 Abs 1 BAO auf die schon fällige, ältere Schuld verrechnet wird, ist § 217 Abs 2 BAO nicht anzuwenden (Hinweis: E 9.6.1986, 86/15/0049, sowie das v... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.08.1995

RS Vwgh 1995/8/30 94/16/0297

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §214 Abs1;BAO §217 Abs2;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 217 Abs 2 BAO bezieht sich nach ihrem insoweit klaren Wortlaut auf folgenden Fall: Eine Abgabe, die einen bestimmten Fälligkeitstag hat, wird deshalb nicht fristgerecht entrichtet, weil gemäß § 214 BAO eine Verrechnung zu Gunsten einer anderen Abgabe mit einem späteren Fälligkeitstermin vor Abl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.08.1995

RS Vwgh 1986/9/17 84/13/0208

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217 Abs2;BAO §220; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/13/0080 E 21. September 1983 VwSlg 5812 F/1983 RS 2 Stammrechtssatz Nach § 220 BAO wird der Säumniszuschlag im Zeitpunkt des Eintrittes der Verpflichtung zu seiner Entrichtung fällig; diese Fälligkeit kann daher dann, wenn der Säumniszuschlag erst nach Ausstellung eines Rückstandsausweises vorges... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1986

RS Vwgh 1986/9/17 84/13/0208

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217 Abs2;BAO §229; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/13/0080 E 21. September 1983 VwSlg 5812 F/1983 RS 1 Stammrechtssatz Das Gesetz (§ 217 Abs 2 BAO idF der Übergangsregelung des Art 5 Z 10 der BAO-Novelle BGBl 1980/151) setzt im Gegensatz zur Rechtslage vor der BAO-Novelle 1980 nunmehr neben dem Eintritt eines Terminverlustes als zusätzliches Erfo... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1986

TE Vwgh Erkenntnis 1984/6/27 82/16/0081

Mit Kaufvertrag vom 5. bzw. 19. Oktober 1973 erwarb der Beschwerdeführer von der „E“ Eigentumswohnungs- Bau- und Betriebsgesellschaft m.b.H. Nfg. KG. 149/10.000 Anteile an der Liegenschaft EZ 1189 KG. N. Mit Bescheid vom 12. März 1974 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien für diesen Erwerbsvorgang gegenüber dem Beschwerdeführer Grunderwerbsteuer fest. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Berufung und beantragte gleichzeitig, dieser Berufung „aufschiebende Wirkung ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.1984

RS Vwgh 1984/6/27 82/16/0081

Index: Grunderwerbsteuer32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §217 Abs1BAO §217 Abs2BAO §230 Abs5BAO §238 Abs1BAO §299GrEStG 1955 §19 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):82/16/0083
Rechtssatz: Zwar erfährt der einmal eingetretene Fälligkeitstag durch Bewilligung einer Zufristung nach § 212 BAO keine Änderung; es wird v... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1984

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