RS Vwgh 1986/9/17 84/13/0208

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Veröffentlicht am 17.09.1986
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §217 Abs2;
BAO §229;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/13/0080 E 21. September 1983 VwSlg 5812 F/1983 RS 1

Stammrechtssatz

Das Gesetz (§ 217 Abs 2 BAO idF der Übergangsregelung des Art 5 Z 10 der BAO-Novelle BGBl 1980/151) setzt im Gegensatz zur Rechtslage vor der BAO-Novelle 1980 nunmehr neben dem Eintritt eines Terminverlustes als zusätzliches Erfordernis für die Vorschreibung eines Säumniszuschlages zu gestundeten Abgabenschuldigkeiten die VORHERGEHENDE Ausstellung eines Rückstandsausweises voraus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984130208.X01

Im RIS seit

17.09.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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