Entscheidungen zu § 212a Abs. 9 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-92 von 92

TE Vwgh Erkenntnis 1994/4/14 94/15/0043

Aus der Beschwerde und aus dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid geht der folgende entscheidungswesentliche Sachverhalt hervor: Über Antrag des Beschwerdeführers setzte das Finanzamt mit Bescheid vom 6. August 1991 die Einhebung unter anderem der Umsatzsteuer für das Jahr 1990 in Höhe von S 230.000,-- und der Einkommensteuer für dieses Jahr in Höhe von S 16.000,-- gemäß § 212a BAO aus. Mit Berufungsentscheidung vom 24. September 1993 wurde sodann über die für die Aussetzu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.04.1994

RS Vwgh 1994/4/14 94/15/0043

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs1;BAO §212a Abs9;
Rechtssatz: Die Entrichtungsweise der verbliebenen Umsatzsteuernachforderung bei Ende des Zahlungsaufschubes - nämlich Entrichtung durch Verwendung einer Gutschrift anstatt durch Zahlung, wobei die Gutschrift durch Aufrechnung mit der die Einkommensteuer für das gegenständliche Jahr betreffenden Berufungsentscheidung entstan... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.04.1994

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