Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs9;BAO §3 Abs1;BAO §3 Abs2 litd;BAO §4 Abs1;BAO §4 Abs4;LAO Stmk 1963 §161a Abs8 idF 1988/041;LAO Stmk 1963 §161a Abs8 idF 1994/029;LAO Stmk 1963 §2 Abs1;LAO Stmk 1963 §2 Abs2 litd idF 1988/041;LAO Stmk 1963 §3 Abs1;LAO Stmk 1963 §3 Abs3;
Rechtssatz: Nach § 2 Abs 2 lit d Stmk LAO idF 1988/41 gehören zu den Neben... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs9;BAO §4 Abs1;LAO Stmk 1963 §161a Abs8 idF 1988/041;LAO Stmk 1963 §161a Abs8 idF 1994/029;LAO Stmk 1963 §3 Abs1;
Rechtssatz: Nach dem Grundsatz der Zeitbezogenheit der Abgaben (Hinweis E 20.5.1988, 86/17/0178 ua) ist die im Zeitpunkt (Zeitraum) der Entstehung des Abgabenanspruches geltende Rechtslage, hier also... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;BAO §212a Abs1;BAO §212a Abs9;B-VG Art140 Abs1;LAO Stmk 1963 §161a Abs1 idF 1988/041;LAO Stmk 1963 §161a Abs8 idF 1988/041;VwRallg;
Rechtssatz: Ausführungen zur mangelnden Präjudizialität des § 161a Abs 8 Stmk LAO idF ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 31. Oktober 1989 setzte das Finanzamt gegenüber dem Beschwerdeführer Einkommensteuer für das Jahr 1988 von 74.040 S fest, wobei es von der Erklärung abwich. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Berufung und beantragte, die Einhebung der Einkommensteuer im strittigen Ausmaß von 24.500 S gemäß § 212a BAO auszusetzen. Mit Bescheid vom 13. Dezember 1989 setzte das Finanzamt die Einhebung der strittigen Einkommensteuer antragsgemäß aus, wobei es darauf ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5;BAO §212a Abs9;BAO §214 Abs1;
Rechtssatz: Mit dem verfügten Ablauf der Aussetzung der Einhebung der Abgabenschuld (hier für das Jahr 1988) gilt hinsichtlich der gesamten Gebarung auf dem Abgabenkonto die Verrechnungsregel (Verrechnungsgrundregel) des § 214 Abs 1 BAO. Die Anwendung dieser Regel hat auf den Zahlungsaufschub hinsichtlich des a... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und aus dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid geht der folgende entscheidungswesentliche Sachverhalt hervor: Über Antrag des Beschwerdeführers setzte das Finanzamt mit Bescheid vom 6. August 1991 die Einhebung unter anderem der Umsatzsteuer für das Jahr 1990 in Höhe von S 230.000,-- und der Einkommensteuer für dieses Jahr in Höhe von S 16.000,-- gemäß § 212a BAO aus. Mit Berufungsentscheidung vom 24. September 1993 wurde sodann über die für die Aussetzu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs1;BAO §212a Abs9;
Rechtssatz: Die Entrichtungsweise der verbliebenen Umsatzsteuernachforderung bei Ende des Zahlungsaufschubes - nämlich Entrichtung durch Verwendung einer Gutschrift anstatt durch Zahlung, wobei die Gutschrift durch Aufrechnung mit der die Einkommensteuer für das gegenständliche Jahr betreffenden Berufungsentscheidung entstan... mehr lesen...