Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs2 litc;BAO §299 Abs1 litb;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994140099.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs2 litc;
Rechtssatz: Ob das Verhalten des Abgabepflichtigen iSd § 212a Abs 2 lit c BAO auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist, hängt von der objektiven Gefährdungseignung, die mit dem Verhalten verbunden ist, ab, nicht von einem inneren Vorgang des Abgabepflichtigen, also von dessen Motivation (Hier: Übertragung des ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs2 litc;BAO §311;
Rechtssatz: Die Säumigkeit der Berufungsbehörde mit der Erledigung der Berufung, die Anlaß zur Aussetzung gegeben hatte, schließt das Aussetzungshindernis gemäß § 212a Abs 2 lit c BAO nicht aus. Ohne entsprechende Anordnung des Gesetzgebers kann von derartigen Wirkungen der Verletzung der Entscheidungspflicht auf die Ausetzun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs2 litc;BAO §299 Abs1 litb;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994140100.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs2 litc;BAO §294 Abs1 lita;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994140098.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs2 litc;BAO §294 Abs1 lita;
Rechtssatz: Kein RS. (Hinweis auf E 25.10.1994, 94/14/0096) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994140097.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid vom 26. März 1993 hatte die belangte Behörde Anträge der Beschwerdeführerin auf Aussetzung der Einhebung von Abgaben gemäß § 212a BAO abgewiesen. Sie hatte unter anderem die Auffassung vertreten, der Bewilligung der Aussetzung stehe ein auf die Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben gerichtetes Verhalten der Abgabepflichtigen im Sinne des § 212a Abs. 2 lit. c BAO entgegen. Dieser Bescheid war mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtsho... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs2 litc;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 212a Abs 2 lit c BAO kommt es nicht darauf an, ob dem Abgabepflichtigen Verfügungen über bestimmte in Exekution gezogene Vermögensgegenstände noch möglich sind; entscheidend ist vielmehr, ob ein Sachverhalt vorliegt, der die Schlußfolgerung der Abgabenbehörde zu ... mehr lesen...
Anläßlich einer beim Beschwerdeführer vorgenommenen abgabenbehördlichen Prüfung wurden u.a. die Verfahren betreffend Einkommensteuer 1982 - 1986 wiederaufgenommen. Der Beschwerdeführer erhob Berufung gegen die Wiederaufnahmebescheide und gegen sämtliche Abgabenbescheide. Gleichzeitig beantragte er (soweit für das verwaltungsgerichtliche Verfahren noch relevant), folgende Abgabenbeträge nach § 212 a BAO auszusetzen: Einkommensteuer 1982 S 154.132,-- Einkommensteuer 1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs2 lita;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, ob eine Berufung (zu den Streitpunkten Verjährung, Wiederaufnahme des Verfahrens und fehlende Wertpapierdeckung gemäß § 14 Abs 4 EStG 1972) als wenig erfolgversprechend iSd § 212a BAO anzusehen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1989130199.X01 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs2 lita;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörden haben iZm einem Aussetzungsantrag gemäß § 212a BAO lediglich die Erfolgsaussichten der Berufung anhand des Berufungsvorbringens zu beurteilen, nicht aber die Berufungsentscheidung vorwegzunehmen. Dabei handelt es sich um eine Rechtsfrage. Daß die belangte Behörde diese falsch gelöst hat, wäre in der Bes... mehr lesen...