RS Vwgh 1994/10/5 94/15/0149

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Veröffentlicht am 05.10.1994
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212a Abs2 litc;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 212a Abs 2 lit c BAO kommt es nicht darauf an, ob dem Abgabepflichtigen Verfügungen über bestimmte in Exekution gezogene Vermögensgegenstände noch möglich sind; entscheidend ist vielmehr, ob ein Sachverhalt vorliegt, der die Schlußfolgerung der Abgabenbehörde zu tragen vermag, das Verhalten des Abgabepflichtigen sei auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben gerichtet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994150149.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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