Im Unternehmen der beschwerdeführenden GmbH, die einen Espressobetrieb führte, fand eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Unter Tz. 14a des Berichtes der Betriebsprüferin vom 14. Mai 2001 ("Mängel der Buchhaltung") wird unter "1) nicht gedeckte Lebenshaltungskosten" ausgeführt, der Geschäftsführer der Beschwerdeführerin und dessen Ehefrau seien an der beschwerdeführenden GmbH zu jeweils 50 % beteiligt. In den Jahren 1995 bis 1999 hätten die Lebenshaltungskosten des Geschäftsführers u... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Pensionist und erklärte in den Streitjahren auch Einnahmen aus einer Tätigkeit als "Baumeister" (lt. Steuererklärungen für das Jahr 2000 betrugen die Umsätze rd. 155.000 S und der Verlust aus Gewerbebetrieb 88.695 S, für das Jahr 2001 waren Umsätze von 351.000 S und ein Verlust von 24.173 S ausgewiesen). Die Gewinnermittlung erfolgte mittels Einnahmen- und Ausgabenrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988. In der Niederschrift zur Schlussbesprechung über eine ab... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs2;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Die Behörde hat ihre Schätzungsbefugnis auf § 184 Abs. 2 BAO und nicht etwa auf § 184 Abs. 3 BAO gestützt, sodass es zur Annahme der Schätzungsberechtigung nicht wesentlich war, dass seitens der Betriebsprüfung keine Beanstandungen zur Aufzeichnungsführung selbst getroffen worden seien (zur Schätzungsberechtigung n... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer führte im Streitzeitraum ein Taxiunternehmen. Der Prüfer einer für die Jahre 1994 bis 1996 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung traf unter Tz. 15 des Prüfungsberichtes vom 30. April 1999 "Feststellungen zu den Aufzeichnungen". Mängel der Aufzeichnungen lägen deshalb vor, weil u. a. die Grundaufzeichnungen der Lenker nicht aufbewahrt worden seien. Auch seien Unregelmäßigkeiten bei den Tachometerständen (Tacho rückläufig bzw. hohe Kilometerleistungen) fes... mehr lesen...
Das Unternehmen des Beschwerdeführers, der als Einzelunternehmer in Wien eine Tankstelle mit einer Waschanlage betreibt, wurde einer abgabenbehördlichen Prüfung unterzogen, in deren Ergebnis der Prüfer die vom Beschwerdeführer erklärten Umsätze und Gewinne für das Jahr 1994 um einen Betrag von S 120.000,-- und für das Jahr 1995 um einen Betrag von S 160.000,-- erhöhte. Diese Hinzuschätzungen begründete der Prüfer in seinem Bericht zum einen damit, dass der Beschwerdeführer die Fi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §184 Abs2;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, dass der Abgabepflichtige nicht aufzuklären vermag, aus welchen Quellen er seinen laufenden Lebensunterhalt bestreiten konnte, löst die Schätzungsbefugnis der Behörde nach § 184 Abs. 2 BAO aus, wobei es sich bei der Frage des Gelingens oder Misslingens der Aufk... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb bis zum Jahr 1993 eine Tanzbar, deren Gewinn er gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelte. Seine Ehefrau war in dem Lokal als Kellnerin beschäftigt. Per 31. Dezember 1993 wurde der Betrieb unentgeltlich an den Sohn übergeben. Im Jahr 1993 wurde das Unternehmen des Beschwerdeführers einer abgabenbehördlichen Prüfung der Jahre 1989 bis 1991 unterzogen. In der über das Ergebnis der Betriebsprüfung aufgenommenen Niederschrift vom 13. April 1993 wird u.a. auf ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §184 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/14/0077 E 22. Februar 2000 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist dann, wenn in einem mängelfreien Verfahren ein Vermögenszuwachs festgestellt wird, den der Abgabepflichtige nicht aufklären kann, die Annahme gerechtfertigt, dass der unaufgeklärte Vermögenszuwachs aus nicht einbekannten... mehr lesen...
In den Streitjahren 1994 bis 1996 betrieb der Beschwerdeführer als Einzelunternehmer u.a. einen Reifenhandel und eine Tankstelle und ermittelte seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988. Mit seinen Abgabenerklärungen für diese Jahre hatte er Umsätze von je etwa 14 Millionen S (1994 und 1995) und rund 15 Millionen S (1996) sowie Einkünfte von rund 650.000 S (1994), 260.000 S (1995) und 100.000 S (1996) erklärt. Im Ergebnis einer für den Streitzeitraum durchgeführten Buch- und Betrie... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §184 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/14/0077 E 22. Februar 2000 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist dann, wenn in einem mängelfreien Verfahren ein Vermögenszuwachs festgestellt wird, den der Abgabepflichtige nicht aufklären kann, die Annahme gerechtfertigt, dass der unaufgeklärte Vermögenszuwachs aus nicht einbekannten... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren in Wien einen Marktstand mit Obst- und Gemüsehandel und ermittelte seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG 1988. Im Bericht vom 11. Juli 1995 über eine am 5. April 1994 begonnene abgabenbehördliche Prüfung der Aufzeichnungen (§ 151 Abs. 1 BAO) stellte der Prüfer unter Tz 14 fest, dass die Ermittlung der Tageslosung nicht habe geklärt werden können, weil keine Grundaufzeichnungen vorgelegt worden seien. Es sei lediglich eine Liste v... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §184 Abs2;
Rechtssatz: Dann, wenn in einem mängelfreien Verfahren ein Vermögenszuwachs festgestellt wird, den der Abgabepflichtige nicht aufklären kann, ist die Annahme gerechtfertigt, dass der unaufgeklärte Vermögenszuwachs aus nicht einbekannten Einkünften stammt (Hinweis E 19. Dezember 2001, 96/13/0103). Das Vorliegen eines unaufgeklä... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren einen Textilbetrieb und eine Werbeagentur. Außerdem war er als Universitätslektor und Publizist tätig und erzielte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Gefolge dreier abgabenbehördlicher Prüfungen für die Jahre 1980 bis 1982 war mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (Berufungssenat VI) vom 2. Oktober 1989 die Einkommen- und Gewerbesteuer für diese Jah... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist als Immobilientreuhänderin tätig. Sie ermittelte in den Streitjahren ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988. Im Bericht vom 2. August 1995 über eine abgabenbehördliche Prüfung der Jahre 1989 bis 1991 (im Folgenden: BP-Bericht) traf der Prüfer unter Tz. 13.1 "Feststellungen zur Führung der Bücher und Aufzeichnungen". Die im Prüfungszeitraum als Immobilienmaklerin tätige Beschwerdeführerin habe bei Prüfungsbeginn von ihr erstellte Honorarnoten vorgelegt. Diese... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0075 E 23. Februar 1994 RS 3(hier nur erster und zweiter Satz) Stammrechtssatz Ein in einem mängelfreien Verfahren festgestellter unaufgeklärter Vermögenszuwachs rechtfertigt die Annahme, daß die Vermehrung des Vermögens aus nicht einbekannten Einkünften herrührt (Hinweis E 16.9.1992, 90/... mehr lesen...
Im Ergebnis einer die Streitjahre umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung des im Handel und der Reparatur von Fernsehgeräten tätigen Einzelhandelsunternehmens des Beschwerdeführers rechnete der Prüfer vom Beschwerdeführer in den Streitjahren getätigte Einlagen den im Unternehmen erwirtschafteten Umsätzen und Gewinnen mit der Begründung: zu, dass es dem Beschwerdeführer nicht gelungen sei, die Herkunft der für die Einlagen verwendeten Mittel aufzuklären. Dass diese Mittel aus der Verwer... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer handelt es sich um jenen ehemaligen Universitätsassistenten, über dessen Beschwerden der Verwaltungsgerichtshof u.a. schon mit seinen Erkenntnissen vom 31. März 1992, 90/15/0124, vom 27. April 1994, 94/13/0078, vom 3. Juli 1996, 95/13/0175, und vom 9. Juli 1997, 94/13/0116, 0117, und 95/13/0025, zu entscheiden hatte. Mit Erkenntnis vom heutigen Tage, 99/13/0062, hat der Verwaltungsgerichtshof die vom nämlichen Beschwerdeführer erhobene Beschwerde gegen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs2;
Rechtssatz: Zufolge der beharrlichen Weigerung des Steuerpflichtigen, die Erzielung von Einkünften einzugestehen, ist die Behörde im Grunde des § 184 Abs 2 BAO zur Schätzung der Grundlagen der Abgabenbemessung berechtigt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1997130149.X01 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §184 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/14/0077 E 22. Februar 2000 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist dann, wenn in einem mängelfreien Verfahren ein Vermögenszuwachs festgestellt wird, den der Abgabepflichtige nicht aufklären kann, die Annahme gerechtfertigt, dass der unaufgeklärte Vermögenszuwachs aus nicht einbekannten... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist als Erbin Gesamtrechtsnachfolgerin der am 7. März 1990 verstorbenen (im Folgenden als Erblasserin bezeichneten) E.K.. Die Erblasserin verfügte über Grundbesitz und hatte für den Streitzeitraum neben anderen Einkünften Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, insbesondere von Wohnungen in der Liegenschaft E-Straße in Wien, erklärt. Im Zuge einer Prüfung der Aufzeichnungen (§ 151 Abs. 1 BAO) gelangte die Prüferin zum Ergebnis, dass acht Sparbüc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/14/0077 E 22. Februar 2000 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist dann, wenn in einem mängelfreien Verfahren ein Vermögenszuwachs festgestellt wird, den der Abgabepflichtige nicht aufklären kann, die Annahme gerechtfertigt, dass der unaufgeklärte Vermögenszuwachs aus nicht ein... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine Gaststätte, deren Gewinn er im Wege eines Betriebsvermögensvergleiches gemäß § 4 Abs. 1 EStG ermittelt. Anlässlich einer die Jahre 1988 bis 1990 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer folgenden Sachverhalt fest: Der Beschwerdeführer habe im Prüfungszeitraum Bareinlagen im Gesamtbetrag von ca. S 974.000,-- getätigt. Auf die Frage der Herkunft dieser Beträge habe der Beschwerdeführer auf regelmäßige Casinogewinne hingewiesen. N... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §184 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 2000/02/22 95/14/0077 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist dann, wenn in einem mängelfreien Verfahren ein Vermögenszuwachs festgestellt wird, den der Abgabepflichtige nicht aufklären kann, die Annahme gerechtfertigt, dass der unaufgeklärte Vermögenszuwachs aus nicht einbekannten Ein... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt seit 1. August 1986 einen Friseursalon, dessen Gewinn sie gemäß § 4 Abs. 1 EStG ermittelt. Anlässlich einer die Jahre 1986 bis 1988 betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer folgenden Sachverhalt fest: Die Beschwerdeführerin habe im Prüfungszeitraum Privateinlagen im Gesamtbetrag von S 713.000,-- getätigt. Auf die Frage der Mittelherkunft dieser Beträge sei dem Prüfer eine "eidesstattliche Erklärung bzw. Vereinbarung" vom 20. September... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §184 Abs2;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist dann, wenn in einem mängelfreien Verfahren ein Vermögenszuwachs festgestellt wird, den der Abgabepflichtige nicht aufklären kann, die Annahme gerechtfertigt, dass der unaufgeklärte Vermögenszuwachs aus nicht einbekannten Einkünften stammt; das Vorliegen eines unaufgeklärten Vermögenszuwachse... mehr lesen...
Anlässlich einer kriminalpolizeilichen Hausdurchsuchung in dem vom Beschwerdeführer bewohnten Haus und in einem Wohnmobil in Salzburg ergab sich der Verdacht, dass der Beschwerdeführer im Besitz von illegal eingeführten Kriegswaffen und Funkgeräten sei. Daher wurden der Hausdurchsuchung am 24. Juni 1993 auch Organe der Zollfahndung und der Funküberwachung beigezogen. Die gemäß § 8 Fernmeldegesetz vom Fernmeldebüro für Oberösterreich und Salzburg, Funküberwachung Salzburg, durchgeführt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §184 Abs2;ZollG 1988 §174 Abs3;ZollG 1988 §3 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1996160183.X01 Im RIS seit 20.11.2000 Zuletzt aktualisiert am 16.11.2011 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist praktischer Arzt. Nach dem Bericht über eine abgabenbehördliche Prüfung vom 9. August 1990 stellte der Prüfer in den Jahren 1986 bis 1988 aufgrund einer Vermögensdeckungsrechnung Unterdeckungen von (zunächst) 1986 S 922.744,--, 1987 S 1,060.700,-- und 1988 S 1,434.519,-- fest. Nach den näheren Ausführungen hiezu in der Tz 9 des Betriebsprüfungsberichtes sei vom Beschwerdeführer versucht worden, diese Differenz aufzuklären. Folgende Beträge seien allerdings von... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/13/0283 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/23 90/13/0075 3 Stammrechtssatz Ein in einem mängelfreien Verfahren festgestellter unaufgeklärter Vermögenszuwachs rechtfertigt die Annahme, daß die Vermehrung des Vermögen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Steuerberater und entfaltete in den Streitjahren daneben noch weitere wirtschaftliche Aktivitäten anderer Art. Im Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfung wurden nach amtswegiger Wiederaufnahme der Umsatz- und Einkommensteuerverfahren der Jahre 1985 bis 1988 für diese Jahre und das Jahr 1989 Umsatz- und Einkommensteuerbescheide erlassen, die der Beschwerdeführer in einigen Punkten mit Berufung bekämpfte. Der nunmehr angefochtene Bescheid, mit welchem der... mehr lesen...