Die Beschwerdeführerin betreibt seit 1. August 1986 einen Friseursalon, dessen Gewinn sie gemäß § 4 Abs. 1 EStG ermittelt. Anlässlich einer die Jahre 1986 bis 1988 betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer folgenden Sachverhalt fest: Die Beschwerdeführerin habe im Prüfungszeitraum Privateinlagen im Gesamtbetrag von S 713.000,-- getätigt. Auf die Frage der Mittelherkunft dieser Beträge sei dem Prüfer eine "eidesstattliche Erklärung bzw. Vereinbarung" vom 20. September... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §166;BAO §183;
Rechtssatz: Die Beachtlichkeit eines Beweisantrages setzt die ordnungsgemäße Angabe des Beweisthemas, das mit dem Beweismittel unter Beweis gestellt werden soll, somit jener Punkte und Tatsachen voraus, die durch das angegebene Beweismittel geklärt werden sollen (Hinweis E 31.3.1998, 96/13/0002). Eu... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers in seiner am 7. März 1996 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG wurde mit Bescheid (des Vorstandes für den Geschäftsbereich I) der Agrarmarkt Austria vom 17. Juli 1995 mit Punkt 2 des Bescheidspruches ein Antrag des Beschwerdeführers auf Berichtigung der Mitteilung der Anlieferungs-Referenzmenge abgewiesen und mit Punkt 3 des Bescheidspruches dem Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung des Parteiengehörs in... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §243;BAO;MOG 1985 §105 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/17/0088 B 28. Jänner 2000
Rechtssatz: Es steht nichts entgegen, den Verweis auf die BAO in § 105 Abs 1 MOG auch als Verweis auf § 243 BAO betreffend die Möglichkeit der Berufung gegen erstinstanzliche Abgabenbescheide zu verstehen; sachlich ... mehr lesen...
Die im Firmenbuch eingetragene beschwerdeführende Partei, ein Betrieb gewerblicher Art einer Stadtgemeinde, lieferte im Streitzeitraum Strom sowohl an die Stadtgemeinde als auch an andere Abnehmer. Im Bundesland Steiermark bestanden im Streitzeitraum verschiedene (Höchst)Tarife für die Lieferung von Strom, darunter auch der Tarif II für gewerblichen und sonstigen Stromverbrauch. Der Tarif II galt nicht für Haushalte. Für Verbrauchseinrichtungen, die Beleuchtungszwecken dienten, w... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §183;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde ist zur Aufnahme eines bloßen Erkundungsbeweises nicht verpflichtet (Hinweis E 4.9.1992, 90/13/0164). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1994150113.X04 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Auf Grund einer am 3. Dezember 1991 abgeschlossenen Lohnsteuerprüfung kam es zur Vorschreibung der streitgegenständlichen lohnabhängigen Abgaben iHv rd. S 12 Mio. Nach dem Lohnsteuerprüfungsbericht stelle die Beschwerdeführerin anderen Firmen Arbeitskräfte zur Verfügung. Mit den Arbeitnehmern seien "Werkverträge" abgeschlossen und laufend "Honorare" ausbezahlt worden. Im Zuge der Lohnsteuerprüfung sei jedoch festgestellt worden, dass eindeutig Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit v... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1151;BAO §183;BAO §21 Abs1;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Der Abgabepflichtige hat im Verwaltungsverfahren einen Antrag auf Einvernahme "jedes einzelnen" der von ihr beschäftigten Personen gestellt und dazu ein Konvolut von Namen und Adressen zur Verfügung gestell... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 29. Mai 1992 beantragte der Beschwerdeführer als Betreiber von Geld- und Unterhaltungsspielapparaten und somit Abgabepflichtiger nach den Bestimmungen der Lustbarkeitsabgabeordnung der mitbeteiligten Marktgemeinde die Befreiung von der Lustbarkeitsabgabe für die Monate Oktober 1991 und November 1991 sowie die Befreiung von der Lustbarkeitssteuer bzw. eine Herabsetzung auf höchstens S 1.000,-- monatlich seit Anfang Dezember 1991. Begründet wurde dieser Antrag zum ei... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37036 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;LAO Stmk 1963;LustbarkeitsabgabeG Stmk;VwRallg;
Rechtssatz: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen den Abgabenbehörden und den Abgabepflichtigen sind in den Abgabenverfahrensvorschriften, so auch in der Stmk LAO, grundsätzlich ni... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1991 u.a. Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Architekt in Höhe von S 43.332,--. Dabei stand einem Architektenhonorar von S 1,293.332,-- eine mit "Fremdleistung" bezeichnete Ausgabenposition in Höhe von S 1,250.000,-- gegenüber. Die Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 1991 erfolgte (insoweit) erklärungsgemäß (Bescheid vom 30. März 1993). Im Jahr 1996 fand beim Beschwerdeführer u.a. Betreff: ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;BAO §169;BAO §183;
Rechtssatz: Ein ordnungsgemäßer Beweisantrag hat grundsätzlich auch die Adresse des Zeugen zu bezeichnen (Hinweis E 31.7.1996, 92/13/0020). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997150010.X04 Im RIS seit 11.07.2001... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 13. Jänner 1989 gegründet. Das Einzelunternehmen des Gesellschafters Gerhard K., der zu 90 % an der GmbH beteiligt und deren Geschäftsführer ist, wurde zum 1. Februar 1989 in die GmbH eingebracht. Gegenstand des Unternehmens ist die Gebäudereinigung. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, daß die Beschwerdeführerin für das Streitjahr an Johann D. geleistete Provisionen in Höhe von S 296.400,-- a... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;BAO §183 Abs3;BAO §183; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/24 94/13/0152 2 Stammrechtssatz Aus sachlicher Sicht setzt ein Beweisantrag voraus, daß er "prozessual ordnungsgemäß" gestellt wird, denn nur dann ist er als solcher beachtlich. Entscheidend für einen Beweisantrag ist vor allem die Angabe des Beweismi... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde in Abweisung der Berufung die von der Abgabenbehörde erster Instanz erfolgte Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (1986 S 963.000,--, 1987 S 1,023.750,-- und 1988 S 1,310.875,--) bestätigt. Die aufgrund einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellten verdeckten Gewinnausschüttungen resultierten aus der L GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Beschwerdeführer war. Sie ergaben sich daraus, daß... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;FinStrG §75;
Rechtssatz: Eine Versetzung in den "Status eines Beschuldigten" nach dem Finanzstrafgesetz hat keinerlei Auswirkungen auf die im Besteuerungsverfahren selbst geltenden Verfahrensgrundsätze (und die Anwendbarkeit der BAO). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998150022.X01 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei ist ein Verein, der seinen Sitz in Wien hat. Die Bestimmungen der Vereinsstatuten über den Zweck des Vereins und die Mittel zu dessen Erreichung haben folgenden Wortlaut: "§ 2 Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, ist gemeinnützig und bezweckt: die Durchführung von Forschungsaufgaben und der Erwachsenenbildung dienenden wissenschaftlichen Lehraufgaben, sowie die damit verbundene wissenschaftliche Publikation, Dokumentation un... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115;BAO §119;BAO §138;BAO §182;BAO §183;EStG 1988 §4 Abs4 Z5 lite idF 1993/818;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/07/09 94/13/0209 2 Stammrechtssatz In der durch die gebotene sinngemäße Anwendung von § 115, § 119, § 138 und § 183 BAO gekennzeichneten verfahrensrec... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Friseurmeister und unterhält einen Friseurbetrieb. Im Zuge eines im Jahre 1987 zwischen dem Beschwerdeführer und seiner geschiedenen Ehegattin anhängig gewordenen Verfahrens über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse nach den §§ 81 ff EheG, das zum Zeitpunkt der Erhebung der vorliegenden Beschwerde noch nicht beendet war, hatten die Parteien dieses Aufteilungsverfahrens in den Schriftsätzen ihrer Rechtsvertreter und in i... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115;BAO §119;BAO §167 Abs2;BAO §183;BAO §184 Abs1;BAO §303 Abs4;BAO §93 Abs3 lita;EStG 1972 §2 Abs1;EStG 1972 §2 Abs5;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §2 Abs1;EStG 1988 §2 Abs5;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Die rechtliche Beurteilung des Vorli... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei ist ein Verein, der seinen Sitz in W hat und seine Tätigkeit auf das ganze Bundesgebiet erstreckt. Die Bestimmung des Punktes II. seiner Statuten hat folgenden Wortlaut: "II. Vereinszweck: 1/ Zweck des Vereines ist die Verwirklichung von Forschungsprojekten auf den Gebieten der humanen Wissenschaften, der Bildung, der Erziehung und die damit verbundene Lehr- und Bildungstätigkeit. 2/ Der Verein verfolgt keine wirtschaftl... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei ist ein Verein, der nach dem Inhalt des § 1 seiner Statuten seinen Sitz in Wien hat, seine Tätigkeit auf das Gebiet der Republik Österreich erstreckt und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung verfolgt. Die Bestimmungen der Vereinsstatuten über den Zweck des Vereins und die Mittel zu dessen Erreichung haben folgenden Wortlaut: "§ 2: Zweck des Vereins Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gericht... mehr lesen...
Rechtssatz: In der durch die gebotene sinngemäße Anwendung von § 115, § 119, § 138 und § 183 BAO gekennzeichneten verfahrensrechtlichen Hinsicht obliegt der die Erlassung eines Bescheides nach § 4 Abs 4 Z 5 letzter Absatz erster Satz EStG 1988 idF BGBl 1993/818 begehrenden Körperschaft Behauptung und Beweis der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen nach allgemeinen Grundsätzen in der Weise, daß der ASt der FLD alle solchen Auskünfte zu erteilen und alle solchen Unterlagen vorzulegen hat, ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115;BAO §119;BAO §138;BAO §182;BAO §183;EStG 1988 §4 Abs4 Z5 lite idF 1993/818;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/07/09 94/13/0209 2 Stammrechtssatz In der durch die gebotene sinngemäße Anwendung von § 115, § 119, § 138 und § 183 BAO gekennzeichneten verfahrensrec... mehr lesen...
Mit Bescheid des Zollamtes Wolfurt vom 10. Juni 1994, Zl. 3928/94, wurde gegenüber der (sich seit 19. April 1993 im Ausgleich und seit 18. Juni 1993 im Anschlußkonkurs befindlichen) R GmbH betreffend Zollvergütung gemäß § 45 ZollG 1988 iVm § 2 Abs. 5 AußHFBG 1984 der maßgebliche Zeitraum mit 1. Oktober 1987 bis 30. Juni 1992 festgelegt. Mit Bescheid des genannten Zollamtes vom 14. Juli 1994 wurde dann in Stattgebung eines vom jetzt beschwerdeführenden Masseverwalter am 11. Juli 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO;ZollG 1988 §45 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmungen der BAO gelten auch für die Verfolgung des Anspruches auf Zollvergütung gem § 45 ZollG 1988 (Hinweis E 20.8.1996, 95/16/0255). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996160052.X04 Im RIS seit 07.06.2001 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin führte den milcherzeugenden Betrieb H in K. Für diesen Betrieb lieferte die Beschwerdeführerin seit 1984 aufgrund einer Neulieferantenerklärung vom 20. August 1984 unter Zugrundelegung einer Einzelrichtmenge von 18.804 kg Milch an der zuständigen Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetrieb. Die Abholung der Milch erfolgte von derselben Sammelstelle, von der auch die Milch aus dem Betrieb des Gatten der Beschwerdeführerin abgeholt wurde. Mit Wirksamkeit vom 1. Juli 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO;MOG 1985 §101 idF 1994/664;MOG 1985 §105 Abs1 idF 1994/664;
Rechtssatz: Im Verfahren zur bescheidmäßigen Feststellung der Anlieferungs-Referenzmenge gemäß § 9 MilchReferenzmengenZuteilungsV 1995 ist die BAO anzuwenden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996170399.X02 ... mehr lesen...