Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0068 E 31. März 2003 RS 1
(hier ohne die letzten zwei Sätze) Stammrechtssatz Übereignung des Unternehmens im Ganzen bzw. Veräußerung des ganzen Betriebes liegen vor, wenn der Erwerber ein lebendes bzw. lebensfähiges Unternehmen übernimmt; dabei müssen nicht alle zum Unternehmen gehörigen Wirtschaftsgüte... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin kaufte im Jahr 1994 vom Verlag ihres Ehemannes R. (im Folgenden R-Verlag) "die Produkte O Index: und W Führer mit allen Rechten einschließlich des Urheberrechts" samt Büroinventar und Einrichtungsgegenständen. Laut Vertrag vom 2. November 1994 übernahm die Beschwerdeführerin auch "alle Verpflichtungen betreffend der Büromiete, sowie der Betriebskosten, sowie alle Verpflichtungen gegenüber den laufenden Krediten und Kontorahmen" bei mehreren Banken per 31. Dezembe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Übereignung des Unternehmens im Ganzen bzw. Veräußerung des ganzen Betriebes liegen vor, wenn der Erwerber ein lebendes bzw. lebensfähiges Unternehmen übernimmt; dabei müssen nicht alle zum Unternehmen gehörigen Wirtschaftsgüter übereignet werden, sondern nur jene, die d... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. November 1994 verpflichtete die Beschwerdeführerin die mitbeteiligte Partei gemäß § 67 Abs. 4 ASVG, wegen aushaftender Sozialversicherungsbeiträge der Dahm Metallverarbeitung Gesellschaft mbH mit Sitz in Nenzing für die Beitragszeiträume Mai 1993 bis Dezember 1993, und zwar betreffend eine Nachverrechnung für die Beitragszeiträume Juni und Juli 1993, Nebengebühren und Verzugszinsen (berechnet bis 22. November 1994, in der Gesamthöhe von S 289.865,69) sowie für wei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4;BAO §14 Abs1;EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §8 Abs2 Z3;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1;UStG 1972 §4 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/14/0122 E 20. November 1990 RS 4 Stammrechtssatz Für produktionsgebund... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4;BAO §14 Abs1;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/08/0348 E 30. September 1997 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Die Überlassung von Betriebsmitteln aufgrund eines Mietvertrages ist kein "Erwerb" iSd § 67 Abs 4 ... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 30. März 1994, abgeschlossen zwischen Robert T und Anna T als Verkäufer sowie dem Beschwerdeführer und Elfriede T als Käufer, erwarben die Letztgenannten je zur Hälfte ein Grundstück samt Wirtshaus, allem rechtlichen und tatsächlichen Zubehör sowie den vorhandenen Gast- und Herbergseinrichtungen um 13,400.000 S. Die aus dem Verkauf des beweglichen Anlagevermögens geschuldete Umsatzsteuer von rund 103.000 S sowie die auf Grund des Verkaufes des Grundstückes gemäß § ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1 lita;
Rechtssatz: Durch den Verkauf eines Unternehmens ausgelöste Steuern werden vom Haftungstatbestand des § 14 Abs 1 lit a BAO erfasst (Hinweis E 5.3.1990, 89/15/0141). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1996140023.X02 Im RIS seit 18.11.2002 Z... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien wurde die Beschwerdeführerin als Erwerbin des Unternehmens der S GmbH (nachfolgend: Primärschuldnerin) gemäß § 12 Abs. 1 der Wiener Abgabenordnung (nachfolgend: WAO) u.a. für die auf den Zeitraum von Dezember 1993 bis Juni 1994 entfallende Vergnügungssteuerschuld der Primärschuldnerin samt Nebengebühren zur Haftung herangezogen. Die Beschwerdeführerin habe die gesamten Fahrnisse der Primärschuldnerin, an denen ihr das Bestandgeber... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1 lita;LAO Wr 1962 §12 Abs1 Z1 idF 1992/040; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/16/0010 E 18. Juli 2002
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist unter "Übereignung" iSd § 12 Abs. 1 Z 1 Wr LAO idF LGBl. 1992/040 bzw iSd § 14 Abs. 1 lit a BAO die Verschaffung der wirt... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 23. März 1998 informierte der Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 4/7, den Beschwerdeführer, dass er als Betriebsnachfolger der K-GmbH für Getränkesteuerschulden bis Juni 1996 zur Haftung herangezogen werde. Der Beschwerdeführer erwiderte, dass er erst seit Juli 1996 am gegenständlichen Standort ein Unternehmen führe; es sei zu keiner Unternehmensveräußerung gekommen. Verschiedene Einrichtungsgegenstände seien von der K-GmbH gekauft worden, gewisse Gegenstä... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1;LAO Wr 1962 §12 Abs1; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Ausgesetztes Verfahren: 99/16/0202 B 1. September 1999 * EuGH-Entscheidung: EuGH 61997CJ0437 9. März 2000 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/16/0577 E 24. Jänner 2001 RS 1 Stammrechtssatz Eine Übereignung eines Unternehmens iSd § 12 Abs 1 ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1;LAO Wr 1962 §12 Abs1; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Ausgesetztes Verfahren: 99/16/0202 B 1. September 1999 * EuGH-Entscheidung: EuGH 61997CJ0437 9. März 2000
Rechtssatz: Wurde ein Unternehmen ohne Unterbrechung fortgeführt, so wurde jedenfalls ein lebender Betrieb im Sinne der in der Judikatur... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid vom 13. Februar 2001 hat die belangte Behörde - wie sich aus der mit der Beschwerde vorgelegten Ausfertigung des Bescheides ergibt - den Beschwerdeführer gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. Nr. 21/1962 in der geltenden Fassung, für Rückstände eines näher genannten Vereines an Anzeigenabgabe und Nebenansprüchen in der Höhe von S 67.916,-- für die Monate Oktober und Dezember 1994 sowie für die Monate F... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1 lita;LAO Wr 1962 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Es kommt nicht darauf an, dass der Erwerber (tatsächlich) die gleichen Produkte erzeugt wie der Veräußerer; maßgeblich ist vielmehr, ob der Erwerber durch die Übernahme der wesentlichen Betriebsmittel in die Lage versetzt wird, das Unternehmen bzw den Betrieb fortzuführen (Hi... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1 lita;LAO Wr 1962 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Wird als charakteristisch für ein Zeitungsunternehmen die zum Zwecke der Herausgabe einer periodischen Druckschrift erfolgte Zusammenfassung rechtlicher, organisatorischer und wirtschaftlicher Mittel zu einer mit dem Erscheinen des Blattes verknüpften Betriebseinheit verstand... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1 lita;LAO Wr 1962 §12 Abs1 lita;LAO Wr 1962 §12 Abs1 Z1 idF 1992/040; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0017 E 12. Dezember 1988 VwSlg 6369 F/1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Haftungsreglung des § 14 Abs 1 lit a BAO dient dem Zweck, die im Unternehmen (Betrieb) als solchem liegende Sicherung für die auf den Betrieb ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1 lita;LAO Wr 1962 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Haftung besteht unabhängig davon, ob der Erwerber den Betrieb tatsächlich fortführt; sie besteht somit etwa auch dann, wenn der Erwerber das Unternehmen (den Betrieb) aus Konkurrenzgründen stilllegt (Hinweis Ritz, Bundesabgabenordnung2 RZ 7 zu § 14), mithin den Unternehme... mehr lesen...
Nach entsprechenden Ermittlungen wurde der Beschwerdeführerin mit einem Schreiben des Magistrates der Stadt Wien vorgehalten, sie habe im Mai 1998 ein Lokal in Wien, E.-Straße 202, (von Gerhard B.) übernommen. Als Nachfolger des Betriebes hafte die Beschwerdeführerin für Schuldigkeiten an Getränkesteuer und Vergnügungssteuer samt Nebengebühren. In einem Schriftsatz vom 12. Jänner 2000 wurde von der Beschwerdeführerin ausgeführt, es seien gewisse Geräte am 30. April 1998 von Gerha... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1;LAO Wr 1962 §12 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2000/15/0125 E 22. Februar 2001
Rechtssatz: Eine Übereignung eines Unternehmens iSd § 12 Abs 1 Wr LAO liegt dann vor, wenn der Erwerber ein lebendes bzw lebensfähiges Unternehmen übernimmt. Bei Gastronomieunternehmen zählen das Grundstüc... mehr lesen...
Auf eine entsprechende Anfrage des Magistrates der Stadt Wien teilte die beschwerdeführende GmbH am 5. August 1998 mit, das Lokal in Wien, B-Straße 12 (in dem von der Beschwerdeführerin ein gastronomisches Unternehmen betrieben wird), sei am 1. März 1996 gemietet worden. Es sei geschlossen worden und Ende Mai 1996 nach einem Totalumbau wieder eröffnet worden. Der mit dem Hauseigentümer am 6. März 1996 abgeschlossene Mietvertrag war angeschlossen. In einer weiteren Eingabe vo... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1 lita;LAO Wr 1962 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/16/0238 E 25. Mai 2000 RS 3
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Unter "Übereignung" iSd § 12 Abs 1 Z 1 Wr LAO sowie des § 14 Abs 1 lit a BAO ist die Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht anzusehen; es kommt nicht auf eine besonde... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Bank-AG. Mit drei Fremdwährungs-Kreditzusagen gegenüber der C-GmbH aus den Jahren 1989 und 1990 über insgesamt ca 24 Mio S hatte die A-Bank der C-GmbH, die in der Folge ein Transportunternehmen betrieb, den Ankauf des Fuhrparks finanziert; dabei hatte sich die A-Bank zum Zwecke ihrer Absicherung ausbedungen, dass sie die Kaufpreiszahlung für die Fahrzeuge leisten und sich den Eigentumsvorbehalt an diesen Fahrzeugen (vom Fahrzeugverkäufer) abtreten lasse... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1;
Rechtssatz: Eine Übereignung iSd § 14 Abs 1 BAO erfordert zunächst, dass die wesentlichen Grundlagen des Unternehmens übertragen werden. Wie der VwGH in den Erkenntnissen vom 30.9.1999, 97/15/0016, und vom 20.6.1995, 93/13/0088, ausgeführt hat, ist als wesentliche Grundlage eines Transportunternehmens der Fuhrpark anzusehen, der dem Betriebs... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1;
Rechtssatz: Unter "Übereignung" eines Unternehmens bzw Betriebes iSd § 14 Abs 1 BAO ist die Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht zu verstehen (Hinweis E 3.8.2000, 98/15/0102). Eine "Übereignung" an den Vorbehaltseigentümer kann aber nicht darin erblickt werden, dass dieser Vorbehaltseigentümer lediglich die Rechte aus dem Eigent... mehr lesen...
Das Finanzamt zog die Beschwerdeführerin als Unternehmenserwerberin gemäß § 14 Abs. 1 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten im Ausmaß von insgesamt 963.757 S heran (es handelte sich dabei um Umsatzsteuer für die Zeiträume 05/95 bis 08/96). Im Zuge einer UVA-Prüfung sei es zu einer Nachforderung an Umsatzsteuer beim Betriebsvorgänger WB, dem Ehemann der Beschwerdeführerin, gekommen. Da die Einbringungsversuche zum größten Teil erfolglos geblieben seien, sei die Haftung nach § 14 Ab... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1409;BAO §14 Abs1 lita;HGB §25; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/13/0169 E 16. Jänner 1991 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH liegt ein - durchaus auch im Zuge mehrerer aufeinanderfolgender Rechtsgeschäfte mögliche - Übereignung eines Unternehmens bzw eines im Rahmen eines Un... mehr lesen...
Peter Della Lucia war im Zeitraum Jänner 1991 bis Oktober 1996 Pächter einer Cafe-Konditorei mit Eissalon in Wien. Verpächterin des Betriebes war die Fryderyka Sandberg GmbH und Eigentümerin der Liegenschaft war die Sandberg Immobilienverwertungs GmbH. Für den Zeitraum Jänner 1995 bis Oktober 1996 hatte der Pächter einen Getränkesteuerrückstand samt Nebenansprüchen in der Höhe von S 262.568,--, der wegen des mit Konkursedikt vom 29. Oktober 1996 eröffneten Konkurses uneinbringlich wur... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14 Abs1 lita;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1;LAO Wr 1962 §12 Abs1 Z1;UStG 1994 §4 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/16/0238 E 25. Mai 2000 RS 2 Stammrechtssatz Bei Gastronomieunternehmen, wie Kaffeehäusern, Hotels und Konditoreien, zählen das Grund... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1 lita;LAO Wr 1962 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0017 E 12. Dezember 1988 VwSlg 6369 F/1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Haftungsreglung des § 14 Abs 1 lit a BAO dient dem Zweck, die im Unternehmen (Betrieb) als solchem liegende Sicherung für die auf den Betrieb sich gründenden Abgabenschulden durch d... mehr lesen...