1 Die Revisionswerberin - eine im Einzelhandel tätige GmbH, die im verfahrensgegenständlichen Jahr rund 2.100 Supermarkt- bzw. Drogeriemarktfilialen betrieb - beantragte für das Jahr 2016 eine Prämie gemäß § 124b Z 296 EstG 1988 (in der Folge: Registrierkassenprämie) für die aufgrund der Einführung der Registrierkassenpflicht notwendig gewordene Umrüstung der bestehenden Aufzeichnungssysteme. Zur Höhe der beantragten Registrierkassenprämie führte sie in einem Begleitschreiben u.a. a... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §131 Abs1 Z2 litb BAO §131b BAO §132a UStG 1994 §1 Abs1VwRallg BAO § 131 heute BAO § 131 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 131 gültig vo... mehr lesen...
1 Zur Vorgeschichte des Revisionsfalls wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. Juni 2017, Ra 2016/13/0015 (im Folgenden: Vorerkenntnis), verwiesen. Der Verwaltungsgerichtshof hob damit das im ersten Rechtsgang ergangene Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 21. Dezember 2015, RV/7102672/2012, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften auf. 2 Der Verwaltungsgerichtshof führte im Vorerkenntnis aus, dass das Bundesfinanzgeri... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1 Z5 BAO §132 BAO §184 BAO § 131 heute BAO § 131 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 131 gültig von 02.08.2016 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2016 ... mehr lesen...
Index: L37102 Motorbootabgabe Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1; BAO §85;MotorbootabgabeG Krnt 1992 §3 Abs3; BAO § 131 heute BAO § 131 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 131 gültig von 02.08.2016 bis 31.12.2025 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. Dezember 2011 schrieb die Dienststelle für Landesabgaben beim Amt der Kärntner Landesregierung als Abgabenbehörde erster Instanz (in Folge: Abgabenbehörde erster Instanz) dem Beschwerdeführer die Motorbootabgabe nach dem Kärntner Motorbootabgabegesetz 1992 (in Folge: K-MBAG) für Jänner 2007 bis Juli 2008 für ein Motorboot mit einem näher angeführten amtlichen Kennzeichen in der Höhe von insgesamt EUR 5.517,60 vor. Mit Schriftsatz vom 10. Februar 2012 erhob der Bes... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1 Z2; BAO § 131 heute BAO § 131 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 131 gültig von 02.08.2016 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2016 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betrieb im Streitzeitraum ein Heurigenbuffet und ermittelte die daraus resultierenden Einkünfte durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988). Im Rahmen einer Außenprüfung stellte der Prüfer Mängel in der Aufzeichnungsführung fest, die eine Zuschätzung zu den erklärten Besteuerungsgrundlagen rechtfertigten. Nach den Ausführungen im Prüfungsbericht vom 30. März 2006 sei wegen mangelhafter Grundaufzeichnungen (Losungsaufzeichnunge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1 Z2; BAO §184 Abs1; BAO §184 Abs3; BAO § 131 heute BAO § 131 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 131 gültig von 02.08.2016 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betrieb im Streitzeitraum ein Heurigenbuffet und ermittelte die daraus resultierenden Einkünfte durch Einnahmen-Ausgabenrechnung (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EstG 1988). Im Rahmen einer Außenprüfung stellte die Prüferin Mängel der Aufzeichnungen, Kalkulationsdifferenzen sowie das häufige Auftreten deckungsgleicher Tageslosungen fest und nahm Zuschätzungen bei den erklärten Buffetumsätzen vor. Die Beschwerdeführerin betrieb im Streitzeitraum ein Heurigenbuf... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1 Z1; BAO § 131 heute BAO § 131 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 131 gültig von 02.08.2016 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2016 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid entschied die belangte Behörde über die Berufung der Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin u. a. gegen den Bescheid betreffend Körperschaftsteuer 2001. Sie führte in der Begründung: dazu soweit für die Beschwerde von Bedeutung aus, die TUG-HoldinggesmbH habe am 9. April 1998 die Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin, eine näher bezeichnete GmbH (kurz: D. GmbH), gegründet. Die Alleininhaberin der TUG-HoldinggesmbH habe die steuerliche Vertretung der... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1 Z2; BAO § 131 heute BAO § 131 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 131 gültig von 02.08.2016 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2016 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb im Streitzeitraum 1997 bis 2000 einen Textileinzelhandel mit Filialen in W und in P. Er ermittelte seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG 1988. Der Beschwerdeführer betrieb im Streitzeitraum 1997 bis 2000 einen Textileinzelhandel mit Filialen in W und in P. Er ermittelte seinen Gewinn nach Paragraph 4, Absatz 3, EStG 1988. Als Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfung hielt der Prüfer in seinem Bericht vom 22. August 2002 unter Tz 14 ("Mängel der Aufzeichnu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb im Streitzeitraum neben seiner nichtselbständigen Tätigkeit ein Taxiunternehmen. Im Bericht über das Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfung der Jahre 1992 bis 1995 wird u.a. ausgeführt: "Tz. 16 Mängel der Aufzeichnungen In den Jahren 1992 bis Mitte 1994 wurde Hr. Rudolf H. vom Abgabepflichtigen als Taxilenker beschäftigt. Die Losungsabrechnung erfolgte auf die Weise, dass die Tageslosung und die gefahrenen Kilometer vom Lenker telefoni... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb im Streitzeitraum neben seiner nichtselbständigen Tätigkeit ein Taxiunternehmen. Im Bericht über das Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfung der Jahre 1992 bis 1995 wird u.a. ausgeführt: "Tz. 16 Mängel der Aufzeichnungen In den Jahren 1992 bis Mitte 1994 wurde Hr. Rudolf H. vom Abgabepflichtigen als Taxilenker beschäftigt. Die Losungsabrechnung erfolgte auf die Weise, dass die Tageslosung und die gefahrenen Kilometer vom Lenker telefoni... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1 Z5;BAO §132;
Rechtssatz: Im Taxigewerbe sind Abrechnungsbelege, die den Taxameterstand bei Übernahme und bei Rückgabe des Kraftfahrzeuges durch den Taxilenker ausweisen und auf Grund derer geprüft werden kann, ob der Fahrer dem Unternehmer die tatsächlich vereinnahmte Losung aushändigte, als zu den Büchern oder Aufzeichnungen gehörige Belege... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1 Z5;BAO §132;
Rechtssatz: Im Taxigewerbe sind Abrechnungsbelege, die den Taxameterstand bei Übernahme und bei Rückgabe des Kraftfahrzeuges durch den Taxilenker ausweisen und auf Grund derer geprüft werden kann, ob der Fahrer dem Unternehmer die tatsächlich vereinnahmte Losung aushändigte, als zu den Büchern oder Aufzeichnungen gehörige Belege... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine Bäckerei. Er ermittelt den Gewinn nach § 4 Abs 1 EStG 1988. Im Zuge abgabenbehördlicher Prüfungen traf der Prüfer folgende Feststellungen betreffend die Erfassung der Tageslosungen durch den Beschwerdeführer: Es existiere im Geschäft eine Handkassa. Der Brotverkauf erfolge im Geschäft, aber auch im Wege des Fahrverkaufes. Im Fahrverkauf seien drei Personen tätig, nämlich der Beschwerdeführer, seine Ehefrau und seine Mutter. Der Beschwerdeführer habe ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0025 E 7. Oktober 2003 RS 4 Stammrechtssatz Im Rahmen der Buchführung sind alle Bargeldbewegungen (Eingänge und Ausgänge) zu erfassen, unabhängig davon, ob sie erfolgswirksam sind oder nicht. Eine tägliche Eintragung der Tageslosung (Bareinnahmen) allein genügt den Anforderungen des § 131 Abs. 1 Z... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine Bäckerei. Er ermittelt den Gewinn nach § 4 Abs 1 EStG 1988. Im Zuge abgabenbehördlicher Prüfungen traf der Prüfer folgende Feststellungen betreffend die Erfassung der Tageslosungen durch den Beschwerdeführer: Es existiere im Geschäft eine Handkassa. Der Brotverkauf erfolge im Geschäft, aber auch im Wege des Fahrverkaufes. Im Fahrverkauf seien drei Personen tätig, nämlich der Beschwerdeführer, seine Ehefrau und seine Mutter. Der Beschwerdeführer habe ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine Bäckerei. Er ermittelt den Gewinn nach § 4 Abs 1 EStG 1988. Im Zuge abgabenbehördlicher Prüfungen traf der Prüfer folgende Feststellungen betreffend die Erfassung der Tageslosungen durch den Beschwerdeführer: Es existiere im Geschäft eine Handkassa. Der Brotverkauf erfolge im Geschäft, aber auch im Wege des Fahrverkaufes. Im Fahrverkauf seien drei Personen tätig, nämlich der Beschwerdeführer, seine Ehefrau und seine Mutter. Der Beschwerdeführer habe ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1 Z5;BAO §132 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Lieferscheine (bzw entsprechende Durchschriften) gehören zu den von der Aufbewahrungspflicht iSd § 132 Abs 1 BAO umfassten Unterlagen. Zweck der Aufbewahrung der Belege ist die verlässliche Prüfung der Richtigkeit von Buchungen im Interesse der Abgabenerhebung (Hinweis E 25. November 1986, 84/14/01... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 7. Oktober 2003, 2001/15/0025, für einen Gärtner (Einzelunternehmer), der an verschiedenen Marktständen Blumen verkauft, zu Recht erkannt, es stehe der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nicht entgegen, dass der Steuerpflichtige nicht zusätzlich zum Kassabuch Grundaufzeichnungen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Es ist zwar zulässig, dass die bargeldmäßigen Betriebseinnahmen eines Tages (Tageslosung) nicht einzeln (mit einer Registrierkassa) erfasst werden, sondern durch Rückrechnung aus dem Kassenendbestand und Kassenanfangsbestand, wenn alle Barausgänge und die Bareinlagen täglich erfasst werden (Kassabuch mit Bestandfeststellung, ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0025 E 7. Oktober 2003 RS 4 Stammrechtssatz Im Rahmen der Buchführung sind alle Bargeldbewegungen (Eingänge und Ausgänge) zu erfassen, unabhängig davon, ob sie erfolgswirksam sind oder nicht. Eine tägliche Eintragung der Tageslosung (Bareinnahmen) allein genügt den Anforderungen des § 131 Abs. 1 Z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1 Z5;BAO §132 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Lieferscheine (bzw entsprechende Durchschriften) gehören zu den von der Aufbewahrungspflicht iSd § 132 Abs 1 BAO umfassten Unterlagen. Zweck der Aufbewahrung der Belege ist die verlässliche Prüfung der Richtigkeit von Buchungen im Interesse der Abgabenerhebung (Hinweis E 25. November 1986, 84/14/01... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 7. Oktober 2003, 2001/15/0025, für einen Gärtner (Einzelunternehmer), der an verschiedenen Marktständen Blumen verkauft, zu Recht erkannt, es stehe der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nicht entgegen, dass der Steuerpflichtige nicht zusätzlich zum Kassabuch Grundaufzeichnungen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Es ist zwar zulässig, dass die bargeldmäßigen Betriebseinnahmen eines Tages (Tageslosung) nicht einzeln (mit einer Registrierkassa) erfasst werden, sondern durch Rückrechnung aus dem Kassenendbestand und Kassenanfangsbestand, wenn alle Barausgänge und die Bareinlagen täglich erfasst werden (Kassabuch mit Bestandfeststellung, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine Gärtnerei, verkauft seine Waren (Blumen) als Marktfahrer an verschiedenen Marktständen und ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988. Er hatte für die Streitjahre Umsätze von rund 6,1 Millionen S (1993), 6,8 Millionen S (1994), 6,3 Millionen S (1995) und 6,7 Millionen S (1996) sowie Einkünfte aus Gewerbebetrieb von rund 230.000 S (1993), 590.000 S (1995), 270.000 S (1995) und 750.000 S (1996) und einen Gewerbeertrag für 1993 von rund 110.000 ... mehr lesen...