RS Vwgh 2003/10/7 2001/15/0025

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Veröffentlicht am 07.10.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §131 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Im Rahmen der Buchführung sind alle Bargeldbewegungen (Eingänge und Ausgänge) zu erfassen, unabhängig davon, ob sie erfolgswirksam sind oder nicht. Eine tägliche Eintragung der Tageslosung (Bareinnahmen) allein genügt den Anforderungen des § 131 Abs. 1 Z. 2 vierter Satz BAO nicht (Hinweis E 23. März 1999, 98/14/0127).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001150025.X03

Im RIS seit

20.11.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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