Der Beschwerdeführer war von November 1981 bis Juni 1983 selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer der X Gesellschaft m.b.H. Über das Vermögen der Gesellschaft wurde am 8. Jänner 1985 der Konkurs eröffnet. Am 16. April 1986 wurde der Konkurs mangels Deckung der Kosten des Verfahrens gemäß § 166 Abs. 2 KO aufgehoben. Mit Bescheid des Finanzamtes vom 4. Februar 1987 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 9 in Verbindung mit § 80 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der Gesell... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §77 Abs2;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 465; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0043 E 30. Mai 1989 RS 2 Stammrechtssatz In der Regel wird nur der Geschäftsführer jenen ausreichenden Einblick in die Gebarung der GmbH haben, der ihm entsprechende Behauptungen und Nachweise ermöglicht, wes... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 141; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/17/0021 E 4. Oktober 1985 RS 5 Stammrechtssatz Im Nachsichtsverfahren ist es Sache des Nachsichtswerbers, iS der ihn treffenden Mitwirkungspflicht einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umst... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §212 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0780/79 E 4. Juni 1980 RS 1 Stammrechtssatz In Verfahren, die ausschließlich auf die Erwirkung abgabenrechtlicher Begünstigungen gerichtet sind, tritt der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung insofer... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurden im Instanzenzug im Zusammenhang mit der Festsetzung der Körperschaft- und Gewerbesteuer für die Streitjahre: 1. Rückstellungen für Architektenhonorare nur in der Höhe anerkannt, in der einem gesellschaftsfremden Architekten Honorare für eine vergleichbare Leistung bezahlt würden (12 % der tatsächlichen Baukosten); 2. Aufwendungen für Grundkosten (Fläche 9.290 m2) nur hinsichtlich einer Teilfläche (1.855 m2) u... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §83 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStBG 1991, 48;
Rechtssatz: Die Partei trifft die Pflicht, ihre Vertreter zeitgerecht ausreichend zu informieren. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990140054.X01 Im RIS sei... mehr lesen...
Das Finanzamt zog die Beschwerdeführerin als ehemalige Geschäftsführerin (nunmehrige Liquidatorin) der H-GmbH gemäß § 9 BAO in Verbindung mit § 80 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten dieser Gesellschaft in Höhe von S 441.600,68 heran. Über eine Berufung gegen den Haftungsbescheid erließ das Finanzamt eine abweisende Berufungsvorentscheidung, worauf die Beschwerdeführerin die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragte. Die belangte ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §124;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 461;
Rechtssatz: Gem §§ 9 Abs 1 und 80 Abs 1 BAO ist es Sache des Vertreters, die
Gründe: darzutun, aus denen ihm die Erfüllung seiner Pflichten (ua der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, und der Pflicht zur Führung von ordnungsmäßigen Büchern und Aufzeich... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Hauptzollamt Salzburg - im Zusammenhang mit einem bei ihm als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer anhängigen Finanzstrafverfahren (§ 4 Abs. 2 lit. b der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 11. Dezember 1979, BGBl. Nr. 509/1979, in der Fassung der BGBl. Nrn. 532/1980, 418/1981 und 210/1982, zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes) - mit Bescheid vom 16. September 1983 ausge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStB 1990, 470;
Rechtssatz: Der Grundsatz der Amtswegigkeit des Verfahrens befreit die Partei nicht von der Verpflichtung, ihrerseits zur Klärung des maßgebenden Sachverhaltes beizutragen, die für den Bestand und den Umfang einer Abgabenpflicht bedeutsamen Umstände vollständig und wahrhe... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §114;BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §167 Abs2;B-VG Art7 Abs1;StGG Art2; Beachte Besprechung in:
ÖStB 1990, 470;
Rechtssatz: Die Aufklärungspflicht des Abgabepflichtigen bildet das Gegenstück zu der amtlichen Ermittlungspflicht der Abgabenbehörde. Die Ermittlungspflicht der Abgabenb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §167 Abs2;FinStrG §115;FinStrG §98 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStB 1990, 470; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0005 E 28. Juni 1989 VwSlg 6412 F/1989 RS 7 Stammrechtssatz Der Aufklärungspflicht der Abgabenbehörden steht die Pflicht des Abgabepflichtigen gegenüber, auch seinerseits alles zur Aufkläru... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellt Lederbekleidung her, wobei er den Gewinn nach § 4 Abs 1 EStG ermittelt. Seine von ihm im Streitjahr geschiedene Ehegattin betreibt einen Handel mit Herren- und Damenbekleidung. Im Jahr 1968 erwarb der Beschwerdeführer die unmittelbar neben seinem Einzelunternehmen befindliche Liegenschaft. Nachdem er das auf dieser Liegenschaft befindliche Gebäude abgebrochen hatte, begann er im Jahr 1971 ein Geschäftshaus, bestehend aus Verkaufsräumen mit 406,5 m2, einem L... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115;BAO §119 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 348;
Rechtssatz: Gehört nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ein Geschäftshaus auch nach Vermietung an die Ehegattin zum notwendigen Betriebsvermögen des AbgPfl, ist es Sache des AbgPfl darzulegen, weshalb dies ta... mehr lesen...
In den vorliegenden - wegen ihres engen persönlichen, sachlichen und rechtlichen Zusammenhanges vom Verwaltungsgerichtshof zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbundenen - verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist die Beantwortung der Frage streitentscheidend, ob (im Sinne der angefochtenen Berufungsentscheidungen) die beschwerdeführenden Ehegatten in bezug auf ihren auf Grund des Kaufvertrages vom 7. (, 9. und 14.) Juli 1982 je zur Hälfte erworbenen Anspruch auf Übereignung des (... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Die Beschwerdeführerin - ein gemeinnütziger Bauträger im Sinne des § 4 Abs. 1 Z. 3 lit. a GrEStG 1955 (in der Folge: GrEStG) - war Eigentümerin einer Liegenschaft in G. in Niederösterreich und beabsichtigte, darauf ein Wohnhaus mit im Wohnungseigentum stehenden Wohnungen zu schaffen. Auf Grund des mit ihr am 16. Februar/10. April 1981 abgeschlossenen Anwartschaftsvertrages (in der Folge: Vertrag) erwarben die ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;
Rechtssatz: Der Grundsatz der Amtswegigkeit des Verfahrens befreit die Partei nicht von der Verpflichtung, zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes beizutragen und Verzögerungen des Verfahrens hintanzuhalten. Daher ist die Verfahrensrüge einer Partei abzulehnen, die im Verwalt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:AnwBl 8/1990, 448; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0204 E 15. Oktober 1987 RS 7 Stammrechtssatz Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungslast und Beweislast naturgemäß beim Nachsichtswerber. Seine Sache ist es, einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Inhaber einer Privatschule für Sprache und Kommunikation und begehrte für die Umsätze aus dieser Tätigkeit die Steuerbefreiung gemäß § 6 Z. 11 UStG 1972. Der Beschwerdeführer ist Inhaber einer Privatschule für Sprache und Kommunikation und begehrte für die Umsätze aus dieser Tätigkeit die Steuerbefreiung gemäß Paragraph 6, Ziffer 11, UStG 1972. Im Jahre 1984 fand beim Beschwerdeführer für die Jahre 1989 bis 1981 eine Betriebsprüfung statt, bei der - soweit ... mehr lesen...
Index: UStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §119 Abs1UStG 1972 §6 Z11 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 266; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/15/0133 E 29. November 1984 RS 5 Stammrechtssatz Den Nachweis, daß eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird, hat der Steuerpflichtige zu führen (Hinweis E 21.6.1977, 1566/76, E 23.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 280; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0204 E 15. Oktober 1987 RS 7 Stammrechtssatz Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungslast und Beweislast naturgemäß beim Nachsichtswerber. Seine Sache ist es, einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels da... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990/7, S 121; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/15/0372 E 5. Oktober 1987 RS 3 Stammrechtssatz Vollständig und wahrheitsgemäß offenlegen bedeutet, der Abgabenbehörde ein richtiges, vollständiges und klares Bild von den für die Abgabenerhebung maßgeblichen Umstände zu verschaffen. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:88/15/0170; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0204 E 15. Oktober 1987 RS 7 Stammrechtssatz Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungslast und Beweislast naturgemäß beim Nachsichtswerber. Seine Sache ist es, einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vor... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Aufklärungspflicht der Abgabenbehörden steht die Pflicht des Abgabepflichtigen gegenüber, auch seinerseits alles zur Aufklärung des Sachverhalts Erforderliche zu tun. Stellt das Verhalten des Abgabepflichtigen das Gegenteil dessen dar, was § 119 Abs 1 BAO von ihm verlangt, so hat auch die Aufklärungspflicht der Abgabenbehörden ihre Grenzen. Sie sind in einem solchen Fall berechtigt und verpflichtet, im Rahmen ihrer freien Beweiswürdigung den Sachverhalt festzustellen. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §167 Abs2;FinStrG §115;FinStrG §98 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0005 E 28. Juni 1989 VwSlg 6412 F/1989 RS 7 Stammrechtssatz Der Aufklärungspflicht der Abgabenbehörden steht die Pflicht des Abgabepflichtigen gegenüber, auch seinerseits alles zur Aufklärung des Sachverhalts Erforderliche zu tun. Stellt das Ver... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: AbgRallg;BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §167 Abs2;FinStrG §115;FinStrG §98 Abs3;ZollG 1955 §174 Abs3 lita;
Rechtssatz: Der Grundsatz der Amtswegigkeit des Verfahrens befreit die Partei nicht von der Verpflichtung, ihrerseits zur Klärung des maßgebenden Sachverhaltes beizutragen, die für den Bestand und Umfang einer Abgabenpflicht bedeutsa... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1972 §11;EStG 1972 §4 Abs2;EStG 1972 §9; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990/6;
Rechtssatz: Der Entschluß, eine steuerliche Begünstigung in Anspruch zu nehmen, ist zunächst ein Willensentschluß, der erst durch seine Manifestation als entsprechender Bilanzposten in die Außenwelt tritt.... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer einer GmbH, über deren Vermögen am 28. Jänner 1985 der Konkurs eröffnet wurde; dieser wurde nach Verteilung des Massevermögens am 23. Oktober 1986 aufgehoben. Es blieben Abgaben von fast S 2 Mio unberichtigt. Für einen Teilbetrag hievon im Ausmaß von rund 1,32 Mio S (Umsatzsteuer für 1981, 1983 und Jänner bis August sowie November 1984, Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag hiezu jeweils für 1983 sowie Jänner bis September 1984 sowie Säu... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1BAO §77 Abs2BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1
Rechtssatz: In der Regel wird nur der Geschäftsführer jenen ausreichenden Einblick in die Gebarung der GmbH haben, der ihm entsprechende Behauptungen und Nachweise ermöglicht, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, daß die Ges die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet. Den Haftende... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §138 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 407;
Rechtssatz: Selbst dort, wo gem § 138 Abs 1 BAO Glaubhaftmachung genügt, hat diese die schlüssige Behauptung der maßgeblichen Umstände durch den Abgabepflichtigen (§ 119 Abs 1 BAO) zur Voraussetzung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...