RS Vwgh 1989/4/26 89/14/0027

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Veröffentlicht am 26.04.1989
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §119 Abs1;
BAO §138 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 407;

Rechtssatz

Selbst dort, wo gem § 138 Abs 1 BAO Glaubhaftmachung genügt, hat diese die schlüssige Behauptung der maßgeblichen Umstände durch den Abgabepflichtigen (§ 119 Abs 1 BAO) zur Voraussetzung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140027.X02

Im RIS seit

26.04.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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