Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §48; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/23 92/15/0159 2 Stammrechtssatz Es trägt zwar die Abgabenbehörde die Feststellungslast für alle Tatsachen, die vorliegen müssen, um einen Abgabenspruch geltend machen zu können, doch befreit dies die Partei nicht von der Verpflichtung, ihrerseits zur Klärung des maßgebend... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist strittig, ob dem Beschwerdeführer bei der O.-GmbH (insbesondere infolge von Erlösverkürzungen) festgestellte verdeckte Gewinnausschüttungen zuzurechnen sind. Das Finanzamt nahm einen Zufluß an den Beschwerdeführer im Verhältnis seiner Beteiligung am Stammkapital der O.-GmbH (S 375.000,-- von S 500.000,--) an. Der Beschwerdeführer bestritt diesen Zufluß; eine Zurechnung wäre allenfalls an den weiteren (mit S 125.000,-- am Stammkapital beteiligten) Gesellschafter B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Die bei der Gewinnermittlung einer Kapitalgesellschaft unter dem Titel verdeckte Gewinnausschüttung zugerechneten Mehrgewinne, die im Betriebsvermögen der Gesellschaft keinen Niederschlag gefunden haben, sind in der Regel na... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. Oktober 1994 wies das Landesabgabenamt Salzburg den Antrag der Beschwerdeführerin auf Erstreckung sämtlicher Erklärungs-, Bemessungs- und Abfuhrfristen nach dem Salzburger Zapfsäulenabgabegesetz bis zur Erledigung des Verfahrens über die von der Bfrin erhobene Verfassungsgerichtshofbeschwerde vom 11. November 1993 ab und setzte eine Nachfrist zur Einreichung der erforderlichen Daten bis 20. November 1994. Nach der Rechtsmittelbelehrung dieses Bescheides ist gegen ... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §133 Abs1;LAO Slbg 1963 §102 Abs1;LAO Slbg 1963 §86 Abs1;LAO Slbg 1963 §92 Abs1;
Rechtssatz: Eine Aufforderung zur Einreichung einer Abgabenerklärung gem § 102 Abs 1 Slbg LAO ist eine mit Zwangsstrafe erzwingbare verfahrensleitende Verfügung, die jedoch keine abschließende Entscheidung darüber ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein auf Verkehrssachen spezialisierter Rechtsanwalt, übte die selbständige Tätigkeit bis August 1988 gemeinsam mit seinem Vater aus. Seit September 1988 übt er die selbständige Tätigkeit allein aus. Im Gefolge einer die Streitjahre umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung erließ das Finanzamt in wiederaufgenommenen Verfahren Bescheide betreffend Umsatzsteuer sowie einheitliche und gesonderte bzw gesonderte Feststellung von Einkünften für die Streitjahre, wobei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §184 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/08 89/14/0014 8 Stammrechtssatz Wer zur Schätzung Anlaß gibt und bei der Ermittlung der materiellen Wahrheit nicht entsprechend mitwirkt, muß die mit jeder Schätzung verbundene Unsicherheit hinnehmen. European Case Law Ide... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §167 Abs2;EStG 1988 §4 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Aus dem Vorbringen des Abgabepflichtigen ergibt sich die Behauptung, er als Rechtsanwalt nutze allein drei Kraftfahrzeuge überwiegend betrieblich. Eine derartige Behauptung widerspricht den Erfahrungen des täglichen Leben... mehr lesen...
Mit dem "Haftungsbescheid" des Magistrates der Landeshauptstadt Graz vom 17. Dezember 1992 wurden dem Beschwerdeführer "gemäß § 2 Abs. 4 der (Grazer) Lustbarkeitsabgabeordnung 1987" die vom Verein J nicht entrichtete Lustbarkeitsabgabe für Mai bis Oktober 1992 von 254.400 S und ein Säumniszuschlag von 5.088 S zur Zahlung vorgeschrieben. Gemäß § 2 Abs. 4 der genannten Verordnung hafte neben dem Unternehmer als Gesamtschuldner, wer zur Anmeldung verpflichtet sei, ohne selbst Unternehmer... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Stmk 1963 §57 Abs1;LAO Stmk 1963 §7 Abs1;LAO Stmk 1963 §93 Abs1;LAO Stmk 1963 §95 Abs1;
Rechtssatz: Hinsichtlich des Fehlens der erforderlichen Mittel zur Abgabenentrichtung trifft den Vertreter eine qualifizierte Mitwirkungspflicht (Hinweis E 16.10.1992, 91/17/0124),... mehr lesen...
Anläßlich einer nach § 144 BAO im Unternehmen des Gemeinschuldners durchgeführten Nachschau wurde festgestellt, daß die Straßenbenützungsabgabe für die Monate Jänner bis März 1995 nicht vollständig und für die Monate April bis Oktober 1995 überhaupt nicht gemeldet worden war. Mit Bescheiden vom 20. Dezember 1995 schrieb das Finanzamt dem Gemeinschuldner die Straßenbenützungsabgabe für die Monate Jänner bis März 1995 in der Höhe von S 291.600,-- und für die Monate April bis Oktober... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §115 Abs2;BAO §115 Abs3;BAO §119 Abs1;BAO §167 Abs2;
Rechtssatz: Reagiert die Partei auf Vorhalte nicht, so darf dies nicht zur Annahme führen, die Bedenken der Behörde seien materiell gerechtfertigt, sohin gemachte Parteienangaben unzutreffend und diesen entgegenstehende Auffassungen der Behörde unbedingt richtig. Versagt die Partei ihr... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die Rechtsfrage strittig, ob dem Beschwerdeführer eine Einreichung von Abgabenerklärungen hinsichtlich Einkommen- und Umsatzsteuer 1995 möglich und zumutbar war. Der Beschwerdeführer verneint dies, weshalb seiner Ansicht nach die Festsetzung einer Zwangsstrafe zur Erzwingung dieser Leistung unzulässig gewesen sei. Die belangte Behörde bejaht diese Fr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §133;
Rechtssatz: Offenlegen bedeutet umfassendes Aufklären, rückhaltloses Offenbaren der abgabenrechtlich bedeutsamen Tatsachen, deren Kenntnis für eine der Wahrheit entsprechenden Abgabenerhebung bedeutsam und erforderlich ist. Die tatsächlichen Gegebenheiten und Verhältnisse sind wahrheitsgemäß so darzulegen, daß der Behörde die Berüc... mehr lesen...
Im angefochtenen Bescheid gelangte die belangte Behörde auf Grund umfangreicher Ermittlungen zur Ansicht, die Beschwerdeführerin, die - mit Ausnahme sogenannter Nullerklärungen für die Jahre 1985 bis 1988 nach Aufforderung durch das Finanzamt - weder jemals Abgabenerklärungen eingereicht noch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen hatte, habe in den Streitjahren im Umherziehen Teppiche verkauft, wobei sie Umsätze von 2 Mio S bzw 3 Mio S sowie Gewinne von 300.000 S bzw 500.000... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §138 Abs1;
Rechtssatz: Nachdem die Abgabenbehörde festgestellt hat, die vom Abgabepflichtigen angeführten Anschriften von Angehörigen, die ihm nach seinen Angaben Darlehen gewährt hätten, seien fingiert, ist sie keineswegs verpflichtet, den Abgabepflichtigen aufzufordern, nunmehr die richtigen Anschriften bekanntzugeben. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der seine berufliche Tätigkeit als "Autor" bezeichnet, beantragte in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1991, unter anderem Aufwendungen für Strom, Heizung und Miete für ein häusliches Arbeitszimmer im Gesamtausmaß von S 9.384,39 sowie "Aushilfen" in Höhe von S 6.000,-- als Betriebsausgaben zu berücksichtigen; die in den geltend gemachten Aufwendungen enthaltene Umsatzsteuer wurde als Vorsteuer geltend gemacht. Ein Organ des Finanzamtes nahm eine Be... mehr lesen...
Im Zuge der Veranlagung betreffend Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer für das Kalenderjahr 1989 beantragte der Beschwerdeführer, der seinen Beruf als "Aufzugsbauer" bezeichnet, die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für Werbung (S 26.413,59), Fachliteratur (S 3.978,61) und Kurse, Seminare (S 7.800,--) als Betriebsausgaben. Das Finanzamt ersuchte den Beschwerdeführer um Vorlage der entsprechenden Belege. Mit der Begründung: , dieses Ersuchen gehe "weit über die... mehr lesen...
In einer an das Finanzamt gerichteten Eingabe vom 4. April 1993 teilte der den Beschwerdeführer im nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren vertretende Rechtsanwalt ua mit, daß er rechtsfreundlich "Familienmitglieder" des Beschwerdeführers vertrete und ersuchte um Kenntnisnahme. Seine Mandantschaft habe ihn ersucht, "Möglichkeiten zu sondieren, ein Arrangement mit der Finanzverwaltung zu treffen, mit dem durch Bezahlung eines - reduzierten - Einmalbetrages der Beschwerdeführer v... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1988 §10;
Rechtssatz: Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Berechnung des Höchstausmaßes von Investitionsbegünstigungen dem Abgabepflichtigen obliegt - bei Streit über diese Höhe der Bemessungsgrundlagen allenfalls im Wege eines Eventualbegehrens -, weil es sonst nur noch ein weiterer Schritt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §212 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/17/0110 E 18. September 1987 RS 2 Stammrechtssatz Es obliegt dem Abgabepflichtigen, das Vorliegen der für die Gewährung einer Zahlungserleichterung tatbestandmäßig geforderten Voraussetzung, wonach die sofortige oder volle Entrichtung der Abgabe für ihn mit erheblichen Härten v... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §138;BAO §147;BAO §161 Abs1;
Rechtssatz: Die Auffassung, § 138 BAO sei in erster Linie im Rahmen abgabenbehördlicher Prüfungen (§§ 147 ff BAO) von Bedeutung, im Rahmen der Veranlagung sei aber eine umfassende Überprüfung der Erklärung des Abgabepflichtigen "nicht geboten" und auch "nicht vorgesehen", findet im Gesetz keine ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;
Rechtssatz: Befindet sich in einer Wohnung neben Schlafzimmer, Küche und den üblichen sanitären Nebenräumlichkeiten nur EIN Wohnraum, so spricht schon dieser Umstand gegen die der Lebenserfahrung widersprechenden Annahme einer ausschließlichen oder nah... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides, dem hg. Akt 95/16/0126 und einer gemäß § 35 Abs. 2 VwGG abgegebenen Stellungnahme der belangten Behörde ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin und S (= der Beschwerdeführer im hg. Verfahren 95/16/0126), die seinerzeit eine Heirat beabsichtigt hatten, schlossen am 8. Juni 1993 mit der P GmbH einen Kaufvertrag betreffend bestimmte Anteile an der Liegenschaft EZ 1702 GB nn1 J, je zur Häl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §119 Abs1;GrEStG 1987 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §11 Abs4;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1 idF 1994/682 ;GrEStG 1987 §17 Abs4 idF 1994/682;
Rechtssatz: Die Anwendung des § 17 Abs 4 GrEStG 1987 kann gegebenenfalls auch zur gänzlichen Aufhebung der Grunderwerbsteuervorschreibung führen. Die Bestimmungen des § 17 GrEStG 1987 waren erforderlich, w... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt in Form eines im Firmenbuch eingetragenen Einzelunternehmens ein Tabakspezialitätengeschäft mit einem Verkaufslokal im 1. Wiener Gemeindebezirk. Anläßlich einer die Jahre 1982 bis 1988 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung wurden zahlreiche als Betriebsausgaben geltend gemachte Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Wohnung in Wien I, W-Straße, einer Wohnung in Wien XII, H-Straße, einer Wohnung in Wien XII, G-Straße, einem Einfamilienhaus in M, Nr 45, u... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Betriebsausgaben setzen Aufwendungen voraus, diese müssen nachgewiesen oder, wenn dies nicht möglich erscheint, zumindest glaubhaft gemacht werden (Hinweis E 6.10.1961, 1070/61). European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt als Einzelunternehmer einen Gewerbebetrieb. Im Streitjahr löschte das Finanzamt betriebliche Abgabenschulden von 1,109.572,30 S gemäß § 235 Abs 1 BAO. Der Beschwerdeführer beantragte im Streitjahr, einen von ihm mit 1,050.302 S bezifferten Betrag als Sanierungsgewinn iSd § 36 EStG 1988 und § 11 Abs 3 GewStG steuerfrei zu belassen. Das Finanzamt wies diesen Antrag mit der Begründung: ab, von allgemeinen Sanierungsmaßnahmen könne nur gesprochen w... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1972 §36;EStG 1988 §36;GewStG §11 Abs3;
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit einem behaupteten Sanierungsgewinn obliegt es dem Abgabepflichtigen, in dem ausschließlich auf das Erwirken einer abgabenrechtlichen Begünstigung gerichteten Verfahren, selbst einwandfrei das Vorliegen jener Umstän... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. Juni 1995 leitete das Finanzamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer das Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, daß er vorsätzlich im Bereiche des betroffenen Finanzamtes unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen eine Verkürzung an Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer der Jahre 1987 bis 1990 bewirkt und eine solche Verkürzung der nämlichen Abgaben... mehr lesen...