RS Vwgh 1995/4/6 93/15/0060

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Veröffentlicht am 06.04.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs2;
BAO §119 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3;

Rechtssatz

Mit der Behauptung des Bf, er habe erst nach Ergehen des vor dem VwGH angefochtenen Abgabenbescheides einen zivilrechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Herausgabe von Buchhaltungsunterlagen, mit welchen er seine Verantwortung vor der Abgabenbehörde hätte belegen können, erhalten, wird keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides aufgezeigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993150060.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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