RS Vwgh 1994/12/15 93/15/0002

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Veröffentlicht am 15.12.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs8;

Rechtssatz

Steht der Abgabepflichtige auf dem Standpunkt, daß nicht er als Zahler, sondern der jeweilige Empfänger die Angemessenheit von Zahlungen iSd § 4 Abs 8 EStG 1972 nachzuweisen bzw glaubhaft zu machen habe, so verletzt er im Verwaltungsverfahren die ihm zumutbare, nicht auf den Nachweis bzw die Glaubhaftmachung, daß die in § 4 Abs 8 legcit genannten Vereine überhaupt im Interesse der Vereinsmitglieder tätig werden, beschränkte Mitwirkungspflicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993150002.X07

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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