RS Vwgh 1994/12/21 91/13/0079

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Veröffentlicht am 21.12.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §119 Abs1;
EStG 1972 §38 Abs4;

Rechtssatz

Wer eine abgabenrechtliche Begünstigung - um eine solche handelt es sich bei der Bestimmung des § 38 Abs 4 EStG 1972 - für sich in Anspruch nehmen möchte, muß das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen hiefür zumindest behaupten. Diese Behauptungslast trifft den Abgabepflichtigen spätestens zu dem Zeitpunkt, in dem für ihn erkennbar wird, daß die Abgabenbehörde die Begünstigung für nicht anwendbar erachtet und ihm die Gründe hiefür bekanntgibt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991130079.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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