Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;FinStrG §115;MRK Art5;MRK Art6 Abs2;
Rechtssatz: Nur die Finanzstrafbehörden sind zufolge der Unschuldsvermutung des von österr Vorbehalt zu Art 5 MRK nicht erfaßten Art 6 Abs 2 MRK nicht an die Sachverhaltsannahmen oder die rechtliche Beurteilung in einem korrespondierenden Abgabeverfahren gebunden (Hinweis auf E VS 5.12... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §116 Abs1;FinStrG §98 Abs3;VwGG §41 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde, die zwar nach ständiger Rechtsprechung im Verfahren zur Wahrung ihres Abgabenanspruches durch das Gesetz nicht gehalten ist, die Beweiswürdigung im Finanzstrafverfahren (hier wegen Schmuggels nach §... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BewG 1955 §52 Abs2;
Rechtssatz: Zur Bewertung eines unverbauten landwirtschaftlich genutzten, aber bebaubaren Grundstückes, das im Zuge der Bautätigkeit im Umland ins bebaute Ortsgebiet hineingewachsen ist, als zum Grundvermögen gehörig, ist es notwendig, zu ermitteln, ob aus anderen Gründen als wegen des Vorliegens einer B... mehr lesen...
Beachte y13868; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1986/11/03 84/15/0133 4 Stammrechtssatz Der Verfahrensgrundsatz des § 115 Abs 1 BAO schließt die Verpflichtung der Patei, zur Ermittlung des maßgeblichen Sachverhaltes beizutragen, nicht aus. Umfang und Intensität der amtswegigen Ermittlungspflicht sind sogar nur unter Bedachtnahme auf korrespondierenden Pflichten der Partei bestimmbar. In dem Ausmaß, in dem die Partei zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung ungeacht... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;
Rechtssatz: Nicht näher bezeichnete Gerichtsakten brauchen von der Behörde nicht eingeholt werden, wenn der Steuerpflichtige nicht angibt, welche spezielle Tatsachen durch die Einsicht in diese Akten bewiesen werden sollten (Hinweis auf Weinzierl, Die Schätzung in der Rechtsprechung des VwGH, (3), FJ 1980/5, S 79, rechts Mitte). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37 impl;BAO §115 Abs1;
Rechtssatz: Im Falle mangelner Mitwirkung im Abgabenverfahren beider Instanzen ist keine Verletzung von Verfahrensvorschriften darin zu erblicken, wenn die Behörde zweiter Instanz von Amts wegen keine weiteren Beweise aufnimmt. Schlagworte Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Verfahrensgrundsatz des § 115 Abs 1 BAO schließt die Verpflichtung der Patei, zur Ermittlung des maßgeblichen Sachverhaltes beizutragen, nicht aus. Umfang und Intensität der amtswegigen Ermittlungspflicht sind sogar nur unter Bedachtnahme auf korrespondierenden Pflichten der Partei bestimmbar. In dem Ausmaß, in dem die Partei zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung ungeachtet ihrer Verpflichtung hiezu nicht bereit ist bzw eine solche unterläßt, tritt die Verpflichtung der Be... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: AnwBl 1987/3, S 146; Rechtssatz: Ein Nachsichtswerber muß im Hinblick auf die der Abgabenbehörde im Falle eines abgabenrechtlichen Gesamtschuldverhältnisses obliegende Prüfungspflicht, ob die Nachsichtsvoraussetzungen bei allen Mitschuldnern gegeben sind (Hinweis auf Stoll, Handbuch zur BAO, Anm zu § 237, S 589) gegenüber der Abgabenbehörde zumindest behaupten, daß die Einhebung der Abgabe auch bei den übrigen Gesamtschuldnern unbillig wäre. Im RIS s... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Die Behörde darf eine Vermögenszuwachsregelung anstellen, wenn sie (wie hier mangels entsprechender Mitwirkung des Unternehmers) über keine Unterlagen für eine geeignete Schätzung verfügt. Wenn der Behörde keine Methode zur Verfügung steht, den tatsächlichen Verhältnissen besser Rechnung zu tragen, ist sie ua berec... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37 impl;BAO §115 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0133 E 3. November 1986 RS 4 Stammrechtssatz Der Verfahrensgrundsatz des § 115 Abs 1 BAO schließt die Verpflichtung der Patei, zur Ermittlung des maßgeblichen Sachverhaltes beizutragen, nicht aus. Umfang und Intensität der amtswegigen Ermittlungspflicht sind sogar... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §20;BAO §236;BAO §237 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1987/3, S 146; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1986/11/03 85/15/0092 1 Stammrechtssatz Ein Nachsichtswerber muß im Hinblick auf die der Abgabenbehörde im Falle eines abgabenrechtlichen Gesamtsch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37 impl;BAO §115 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0133 E 3. November 1986 RS 4 Stammrechtssatz Der Verfahrensgrundsatz des § 115 Abs 1 BAO schließt die Verpflichtung der Patei, zur Ermittlung des maßgeblichen Sachverhaltes beizutragen, nicht aus. Umfang und Intensität der amtswegigen Ermittlungspflicht sind sogar... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37 impl;BAO §115 Abs1;BAO §166;BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Die Pflicht der Partei zur Mitwirkung im Besteuerungsverfahren gilt auch für die behördliche Schätzung (Hinweis auf Weinzierl, Die Schätzung in der Rechtsprechung des VwGH (3), FJ 5 /1980, S 78 rechts vorletzter Absatz) und diese Mitwirkungspflicht und Offenlegungspfl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37 impl;BAO §115 Abs1;BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Die Pflicht der Partei zur Mitwirkung im Besteuerungsverfahren gilt auch für die behördliche Schätzung (Hinweis auf Weinzierl, Die Schätzung in der Rechtsprechung des VwGH (3), FJ 5 /1980, S 78 rechts vorletzter Absatz) und diese Mitwirkungspflicht und Offenlegungspflicht ist ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §200 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0063 E 16. September 1986 RS 1 Stammrechtssatz Das Finanzamt hat bei der Veranlagung von Amts wegen zu prüfen, ob sich die Frage nach der Einkunftsquelle (hier: Beteiligung als echter stiller Gesellschafter) bereits beantworten läßt oder nicht, bejahendenfalls in welcher Richtung. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §115 Abs2;
Rechtssatz: Besteht das Ermittlungsverfahren nur aus Vorhaltsbeanwortungen durch den Abgabenpflichtigen und aus der Einsicht in ihn betreffende und ihm daher ihrem Inhalt nach bekannte Gerichtsakten, welche er selbst als Beweismittel angeboten hat, so besteht keine Pflicht zu formellem Vorhalt dieser Ermittlungsergebnisse gege... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §200 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Das Finanzamt hat bei der Veranlagung von Amts wegen zu prüfen, ob sich die Frage nach der Einkunftsquelle (hier: Beteiligung als echter stiller Gesellschafter) bereits beantworten läßt oder nicht, bejahendenfalls in wel... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §115 Abs2;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Es ist Aufgabe desjenigen, der eine Abgabennachsicht erstrebt, im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht die entscheidungswesentlichen Umstände, also auch sein Einkommen, der Abgabenbehörde offenzulegen und nachzuweisen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:198... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1 BAO §138 Abs1 BAO §162 Abs1 BAO §303 Abs1 litb BAO § 115 heute BAO § 115 gültig ab 16.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2017 BAO § 115 gültig von 01.01.1962 bis 15.09.2017 ... mehr lesen...
Der Bundesminister für Finanzen stellte auf Antrag der Beschwerdeführerin mit Tarifbescheid vom 10. April 1985 gemäß § 7 Abs. 1 des Zolltarifgesetzes 1958, BGBl. Nr. 74, in der Fassung der 11. Zolltarifgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 485/1981, fest, daß die als „Buerlecithin flüssig, Spez.Reg.Nr. 9605“ bezeichnete Ware der nachstehend beschriebenen Art und Beschaffenheit als „anderes alkoholisches Getränk“ in die Nummer 22.09 D des Zolltarifes einzureihen sei. Zur Begründung: dieses Tarifbe... mehr lesen...
Index: Zollrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1 BAO § 115 heute BAO § 115 gültig ab 16.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2017 BAO § 115 gültig von 01.01.1962 bis 15.09.2017 ... mehr lesen...
Index: Zollrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1 BAO § 115 heute BAO § 115 gültig ab 16.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2017 BAO § 115 gültig von 01.01.1962 bis 15.09.2017 Hinwei... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1 BAO §138 Abs1 BAO §162 Abs1 BAO §303 Abs1 litb BAO § 115 heute BAO § 115 gültig ab 16.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2017 BAO § 115 gültig von 01.01.1962 bis 15.09.2017 ... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin (Zl. 2175/65), ein Herstellungebetrieb gemäß § 9 Abs. 1 des Mineralölsteuergesetzes 1959, hat ab dem Jahre 1961 bis einschließlich Mai 1964 einem Betrieb in K Mineralöle, die gemäß § 1 des Mineralösteuergesetzes 1959 der Mineralölsteuer unterliegen, und zwar in der Zeit vom 3. Jänner 1964 bis 15. Mai 1964 insgesamt 193.344 kg Benzin und 1,207.092 kg Gasöl geliefert. Die Beschwerdeführerin hat sich bei diesen Mengen in den für die Monate Jänner, Februar, Mär... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Fleischhauer, ermittelt seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes 1953 und entrichtet die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten. Im Jahre 1960 setzte er zu Lasten des Gewinnes eine Umsatzsteuerzahlung von S 46.030,64 als Betriebsausgabe ab. Das Finanzamt erkannte von dieser Zahlung einen Betrag von S 818,- als Umsatzsteuernachzahlung für das Jahr 1959 nicht als gewinnmindernd an. Der Beschwerdeführer erhob Berufung, die vom Finanzamt... mehr lesen...