Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §115 Abs1;GewStG §1 Abs2 Z2;KStG 1966 §8 Abs4;UStG 1972 §2 Abs2 Z2;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/13/0087 E 20. Jänner 1999 96/13/0091 E 20. Jänner 1999 96/13/0089 E 20. Jänner 1999 96/13/0088 E 20. Jänner 1999
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erzielt aus der Vermietung verschiedener Liegenschaften Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung für die Jahre 1985 bis 1989 stellte der Prüfer unter anderem fest, daß die im Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung angefallenen Aufwendungen für ein Mietwohnhaus, in dem die Beschwerdeführerin eine Wohnung für eigene Wohnzwecke nutzte, zur Gänze - und nicht um einen entsprechenden Privatanteil gekür... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;EStG 1972 §16;EStG 1972 §20;EStG 1988 §16;EStG 1988 §20;
Rechtssatz: Wenn auch grundsätzlich vermutet werden kann, dass der Abgabepflichtige bei der Berücksichtigung von Privatanteilen eine einheitliche Vorgangsweise wählt, so besteht dazu doch keine gesetzliche Verpflichtung. Kürzt somit e... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 27. September 1993 schrieb das Finanzamt der Beschwerdeführerin für eine für den Zeitraum 1. April 1991 bis 31. März 1992 (dieser Zeitraum entspricht dem für die Körperschaftsteuer maßgeblichen Wirtschaftsjahr 1991/92) festgestellte "Fehlmenge" von 26.109 l Schaumwein Schaumweinsteuer von insgesamt S 704.940,-- vor. Das Finanzamt ermittelte dabei die "Fehlmenge" unter Zugrundelegung der Angaben der Beschwerdeführerin über den auf Grund der Inventur für den 1. April 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §184; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/04/22 95/13/0191 3 Stammrechtssatz Zwischen der amtswegigen Ermittlungspflicht und der Mitwirkungspflicht besteht eine Wechselwirkung. Die amtswegige Ermittlungspflicht der Abgabenbehörden besteht dabei innerhalb der Grenzen ihrer Möglichkeiten und des vom Verfahrenszweck h... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §115 Abs2;BAO §119 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/20 90/14/0211 1 Stammrechtssatz Entsprechend der amtswegigen Ermittlungspflicht iSd § 115 Abs 1 BAO ist es primär Aufgabe der Behörde, durch eine entsprechende Gestaltung des Ermittlungsverfahrens möglichst einwandfreie und ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §184;SchwStG §5;
Rechtssatz: Die Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen im Abgabenverfahren nimmt in dem Maß zu, in dem die amtswegigen Ermittlungsmöglichkeiten aus Gründen eingeschränkt sind, die der Sphäre des Steuerpflichtigen zugehören (Hinweis E 19.2.1992, 91/14/0216). Die Heranzie... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1991 u.a. Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Architekt in Höhe von S 43.332,--. Dabei stand einem Architektenhonorar von S 1,293.332,-- eine mit "Fremdleistung" bezeichnete Ausgabenposition in Höhe von S 1,250.000,-- gegenüber. Die Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 1991 erfolgte (insoweit) erklärungsgemäß (Bescheid vom 30. März 1993). Im Jahr 1996 fand beim Beschwerdeführer u.a. Betreff: ... mehr lesen...
Nach den Feststellungen im angefochtenen Bescheid war der Beschwerdeführer im Jahr 1992 als Steuerberater im Werkvertrag für die Kanzlei Dr. F.B. tätig. Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist strittig, ob ein Betrag von netto S 490.000,-- (zuzüglich 20 % Umsatzsteuer in Höhe von S 98.000,--) steuerlich dem Beschwerdeführer oder - wie beantragt - seiner Ehegattin, die (ansonsten) gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb eines Kindermodengeschäftes bezieht, zuzurechnen ist. Über den str... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §166;
Rechtssatz: Zahlungsvorgänge können für sich noch nicht als Beweismittel für deren rechtliche Grundlage angesehen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997150010.X02 Im RIS seit 11.07.2001 Zuletzt aktualisiert am 02.10.2... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;
Rechtssatz: Die AbgBeh hat die Erfahrungen des Wirtschaftslebens für sich, wenn sie bei dem ansonsten unbestritten gebliebenen Tätigwerden des AbgPfl bei der Vertragsabwicklung und seiner Stellung als eigentlicher Informationsträger über den... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH ist mit anderen Kapitalgesellschaften konzernmäßig verflochten. Ein Teil dieser Gesellschaften, die vornehmlich das Leasinggeschäft betreiben, hat sich in verschiedenen Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof dadurch beschwert erachtet, daß Verluste von Tochtergesellschaften, zu deren Übernahme sie aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen verpflichtet waren, bei ihnen nicht gewinnmindernd berücksichtigt wurden (vgl. z.B. die unter den hg. Zlen. 90/13/0228,... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;EStG 1972 §6;
Rechtssatz: Die Verantwortung der AbgBeh, es sei nicht zu erwarten, daß eine Unternehmensbewertung nach mehr als zehn Jahren noch durchführbar sei, stellt eine unzulässige vorgenommene Beweiswürdigung dar. Eine auf der Vermutung, nach einem entsprechend langen Rechtsmittelverf... mehr lesen...
Mit zollamtlicher Bestätigung vom 8. Juni 1994 setzte das Hauptzollamt Wien für den vom Beschwerdeführer in der Anmeldung anläßlich der Einfuhr aus Griechenland erklärten Schafkäse der W-Nrn. 0406 90 999 A8 und 0406 90 991 A0 die Eingangsabgaben in der Höhe von S 217.585,-- (davon S 3.367,-- AF-Beitrag) gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig fest. Mit Bescheid des Hauptzollamtes Wien vom 30. Mai 1995 erfolgte die endgültige Festsetzung gemäß § 200 Abs. 2 BAO, in der die W Nrn. 0406 90 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §58 Abs2;AVG §60;BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/27 92/07/0184 2
(hier BAO anzuwenden) Stammrechtssatz Das Wesen einer bloß nachprüfenden Kontrolle durch den... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist nicht österreichischer Staatsbürger, aber in Österreich als Dienstnehmer tätig und hat in Österreich einen Wohnsitz. Er beantragte die Gewährung von Familienbeihilfe ab Mai 1992 für seine zwei minderjährigen, in Bosnien lebenden Enkelkinder. Die Enkelkinder würden in seinem Haushalt in Bosnien leben und zur Gänze von ihm erhalten, weil die Kindeseltern (Tochter und Schwiegersohn) einkommenslos wären. Das Finanzamt wies den Antrag mit der Begründung: ab, di... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §161 Abs1;BAO §183 Abs1;
Rechtssatz: Bezieht sich der Abgabepflichtige bei einer Eingabe auf ein früheres Schreiben und hat die Abgabenbehörde dieses Schreiben nicht erhalten, so ist es Sache der Abgabenbehörde, den Abgabepflichtigen darauf aufmerksam zu machen, daß das von ihm erwähnte Schreiben nicht bei der Behörde eingelangt sei. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ermittelt den Gewinn für seinen Gewerbebetrieb nach § 4 Abs. 1 EStG 1988. Zum Betriebsvermögen gehörten u.a. 33/565 Anteile an der Liegenschaft in EZ. 494 GB Lech - deren Größe beträgt 836 m2 - mit denen das Wohnungseigentum an der Wohnung Top 7 verbunden ist. Der Beschwerdeführer verkaufte im Jahr 1992 diese Eigentumswohnung. Zur Ermittlung jenes Anteiles des Verkaufserlöses, der auf Grund und Boden entfällt und daher einkommensteuerlich nicht steuerbar ist, ermi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §177;BAO §183 Abs1;
Rechtssatz: Da der Sachverständigenbeweis nur notwendig ist, wenn die Behörde nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse verfügt, ist die Behörde auch nicht gehalten, von Amts wegen einen Sachverständigen beizuziehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VW... mehr lesen...
Anläßlich einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Lohnsteuerprüfung wurde als Konsequenz der Feststellungen einer Betriebsprüfung festgestellt, daß Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag in Höhe von insgesamt rund S 2,8 Mio. nachzufordern sei. Bei der Betriebsprüfung war festgestellt worden, daß die im Prüfungszeitraum von einer W-GmbH (Stempelabdruck W-GmbH & Co KG), in der Folge W bezeichnet, ausgestellten Rechnungen nicht anzuerkennen seien, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein pensionierter praktischer Arzt, reichte beim Finanzamt für das Jahr 1991 eine Einkommensteuererklärung ein, in welcher er (negative) Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie sonstige Einkünfte erklärte. Mit Ergänzungsersuchen vom 8. Juli 1992 wies das Finanzamt darauf hin, daß dem Beschwerdeführer durch den Verkauf eines Hausanteiles am 10. Juli 1990 ein Kaufpreis in Höhe von S 2,8 Mio zugeflossen sei. Es wurde um Mitt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §115 Abs2;BAO §167 Abs2;BAO §183 Abs4;BAO §184;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1994130195.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;BAO §115 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0133 E 3. November 1986 RS 4 Stammrechtssatz Der Verfahrensgrundsatz des § 115 Abs 1 BAO schließt die Verpflichtung der Patei, zur Ermittlung des maßgeblichen Sachverhaltes beizutragen, nicht aus. Umfang und Intensität der amtswegigen Ermittlungspflicht sind sogar nur ... mehr lesen...
Mit Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt St. Pölten vom 17. November 1993 wurde dem Beschwerdeführer, einem Steuerberater, "gemäß den Bestimmungen des NÖ Tourismusgesetzes 1991, LGBl. 7400-0" und "der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt St. Pölten vom 27. Jänner 1992" für das Jahr 1993 ein Interessentenbeitrag in der Höhe von S 1.606,-- vorgeschrieben. Die Behörde erster Instanz ging von einem Umsatz in der Höhe von S 5,212.487,-- im Jahr 1991 aus, wov... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung NiederösterreichL37303 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeOrtsabgabe Gästeabgabe NiederösterreichL74003 Fremdenverkehr Tourismus Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §250 Abs1;BAO §276 Abs1;BAO §280;LAO NÖ 1977 §195;LAO NÖ 1977 §206 Abs1;LAO NÖ 1977 §210;LAO NÖ 1977 §93 Abs1;LAO NÖ 1977 §95 Abs1;TourismusG NÖ 1991 §13 idF 7400-1;TourismusG NÖ 1991 A... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug erlassenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer (einem Wirtschaftstreuhänder) Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1979 bis 1990 (die Einkommensteuer der Jahre 1985 bis 1990 vorläufig) festgesetzt. Über die gegen diesen Bescheid erhobene, Rechtswidrigkeit des Inhaltes und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend machende Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof erwogen: 1. "B. Wirtschaftst... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine Landwirtschaft, für die er den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt. In den Jahren 1992 und 1993 erhielt er aus Mitteln des Katastrophenfonds (aufgrund des Katastrophenfondsgesetzes 1986 idF BGBl. 647/1992) Entschädigungen für Dürreschäden (1991: 715.356 S; 1992: 369.271 S). Mit dem angefochtenen Bescheid setzte die belangte Behörde gegenüber dem Beschwerdeführer die Einkommensteuer für 1992 und 1993 fest und behandelte dabei die Entschädigunge... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Miteigentümer einer wirtschaftlichen Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Mit dem an die Beschwerdeführer ergangenen Bescheid vom 29. April 1987 stellte das Finanzamt den Einheitswert zum 1. Jänner 1987 für eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens fest. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt, Erhebungen des Finanzamtes hätten ergeben, daß die Gebäudeteile links und rechts der Einfahrt Kainreith 22 ("Wohngebäude I bis III") nic... mehr lesen...
In der Niederschrift über die Schlußbesprechung zu der für den Zeitraum 1988 bis 1993 gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung ist u.a. festgehalten, daß sich der Beschwerdeführer im Prüfungszeitraum als Zuhälter betätigt habe. Mehrere Prostituierte seien für ihn in Italien tätig geworden und hätten ihm die Einnahmen übergeben. Er habe sich auch im Verkauf gefälschter Reisepässe und Führerscheine betätigt. Die Gesamttätigkeit des Beschwerdeführers führe zu Ei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;
Rechtssatz: Die Beurteilung der Frage, ob Hilfsbedürftigkeit iSd § 3 Abs 1 Z 3 lit a EStG 1988 vorliegt, obliegt den Abgabenbehörden (Hinweis E 17.9.1997, 95/13/0034). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996150272.X01 ... mehr lesen...