RS Vwgh 2000/5/31 94/13/0045

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Veröffentlicht am 31.05.2000
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §114;
BAO §115 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Dass eine bestimmte Auslegung eines Gesetzes oder einer auf einem Gesetz beruhenden Verordnung allenfalls erstmalig erfolgt, bewirkt für sich allein weder deren Rechtswidrigkeit, noch verstößt sie ohne weiteres gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Ein Erlass des "BMF" auf Grund einer Anfrage einer "ähnlichen Miteigentümergemeinschaft" bildet keine die Abgabenbehörde (nach dem Grundsatz von Treu und Glauben allenfalls) bindende Auskunft im Einzelfall (Hinweis E 22.10.1997, 93/13/0295).

Schlagworte

Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1 Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2 Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1994130045.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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