RS Vwgh 2000/6/27 96/14/0122

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Veröffentlicht am 27.06.2000
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §167 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §28;
LiebhabereiV;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Ob eine Tätigkeit einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erwarten lässt, ist eine auf der Ebene der Sachverhaltsermittlung und Beweiswürdigung zu lösende Tatfrage. Die Beweiswürdigung der belBeh unterliegt insofern der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle, als es um die Beurteilung geht, ob der Sachverhalt genügend erhoben ist und ob die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen schlüssig sind, also den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut entsprechen (Hinweis E 24.6.1997, 95/14/0030, 0107).

Schlagworte

Sachverhalt Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996140122.X01

Im RIS seit

11.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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