Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch xxx über die Beschwerde der xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Abgabenbehörde II. Instanz Gemeindevorstand der Gemeinde xxx vom 4.4.2022, xxx, mit welchem die Berufung gegen den Bescheid der Abgabenbehörde I. Instanz Bürgermeister der Gemeinde xxx vom 29.10.2021, xxx, betreffend die Zweitwohnsitzabgabe für den Abgabengegenstand Almhütte auf Parzelle xxx in der KG xxx für den Abgabenzeitraum 1.1.2016 bis 31.12.2020, behandelt wurde... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx, über die Beschwerde des Mag. xxx, wohnhaft xxx xxx, gegen den Bescheid der Abgabenbehörde II. Instanz Gemeindevorstand der Gemeinde xxx vom 24.08.2020, Zahl: xxx, betreffend die Vorschreibung der Zweitwohnsitzabgabe für die Jahre 2013 bis 2018 gemäß § 2a Bundesabgabenordnung iVm § 297 Bundesabgabenordnung zu Recht: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx, über die Beschwerde des Ma... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch xxx über die Beschwerde der XXX, XXX, vertreten durch XXX Rechtsanwälte OG, XXX, gegen den Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee vom 24.04.2017, Zahl: MD/RM-34/331/2017, mit welchem die Berufung gegen den Bescheid der Abgabenbehörde I. Instanz Bürgermeisterin der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee vom 16.02.2017 (Zweitwohnsitzabgabe für den Abgabengegenstand XXX für den Zeitraum 01.01.2016 bis 11... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.10.2020 Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtL37162 Kanalabgabe KärntenL82302 Abwasser Kanalisation Kärnten
Norm: BAO §2a BAO §4 BAO §93 BAO §114 BAO §274 BAO §275 BAO §279 GdKanalisationsG Krnt 1999 §24GdKanalisationsG Krnt 1999 §25 BAO § 2a heute B... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx als Einzelrichterin betreffend die Beschwerde des xxx, betreffend den Bescheid der Abgabenbehörde Bürgermeister der Marktgemeinde xxx vom 20.02.2013, ohne Aktenzahl, womit die pauschalierte Nächtigungstaxe für den Abgabenzeitraum 01.03.2012 bis 31.12.2012 in Höhe von EUR 41,70 festgesetzt wurde, gemäß § 279 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO), Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx als Ei... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seinen Richter xxx über die Beschwerde xxx, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde xxx vom 09.07.2015, Zahl: xxx, betreffend die Vorschreibung eines vorläufigen Wasseranschlussbeitrages betreffend die Grundstücke Parz. Nr. xxx und xxx, beide inneliegend in der EZ xxx, GB xxx, xxx, im Ausmaß von € 3.353,09 gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO), zu Recht erkannt: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seinen Richter x... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, gegen den Spruchpunkt II. des Bescheides des Stadtrates der Stadtgemeinde Spittal an der Drau vom 27.11.2013, Zahl: 61/8500–xxx-2013-2/Mag.Hu, womit für das an die Gemeindewasserversorgung anzuschließende Grundstück (Bauwerk) Parzelle xxx, GB xxx, ein Wasseranschlussbeitrag in Höhe von EUR 1.900,52, vorgeschrieben wurde, gemäß § 278 Bundesabgabenordnung (BAO) folgenden Das Landesverwaltun... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde der xxx und des xxx, beide xxx, beide vertreten durch xxx, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten, vom 26.03.2014, AZ: BSW-159/2013/8/WE, zu Recht erkannt: I. römisch eins. Gemäß § 279 Abs. 1 Bundesabgabenordnung – BAO wird die Beschwerde als unbegründet Gemäß Paragraph 279, Absatz eins, Bundesabgabenordnung – BAO wird die Beschwerde als unbegründet ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, vertreten durch xxx, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten, vom 26.03.2014, AZ: BSW-250/2012/13/WE, zu Recht erkannt: I. römisch eins. Gemäß § 279 Abs. 1 Bundesabgabenordnung – BAO wird die Beschwerde als unbegründet Gemäß Paragraph 279, Absatz eins, Bundesabgabenordnung – BAO wird die Beschwerde als unbegründet a b g e w i e s e n . ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine xxx über die Beschwerde der xxx GmbH vertreten durch xxx, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten vom 12.11.2013, Zahl: BSW-476/2012/SC/WE, womit für die Einleitung von Niederschlagswässern der überdachten und befestigten Flächen im Ausmaß von 998 m² auf den Grundstücken xxx, xxx, xxx, alle KG xxx, für das Jahr 2011 die Kanalbenützungsgebühr in Höhe von EUR 718,56 inkl. 10% USt und ein monatliches... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde der xxx, vertreten durch xxx, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten vom 04.09.2013, Zahl: BSW-483/2012/7/WE, womit für die Einleitung von auf Dachflächen des Objektes xxx, entstehenden Niederschlagswässer, für die Jahre 2007 bis 2011 die Kanalbenützungsgebühr in Höhe von insgesamt EUR 608,40 inkl. 10% USt vorgeschrieben wurde, gemäß § 279 Abs 1 Bundesabgabenordn... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde der xxx KEG, vertreten durch xxx, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten vom 12.11.2013, Zahl: BSW-130/2012/31/SC/WE, womit betreffend die Objekte xxx, xxx und xxx die Kanalbenützungsgebühr für Niederschlagswässer für das Jahr 2011 in Höhe von EUR 1.063,44 inkl. 10% USt und ein entsprechendes Akonto für 2012 inkl. 10% USt, neuerlich entschieden wurde, gemäß § 279... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 26.03.2015 Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht30/01 FinanzverfassungL37162 Kanalabgabe KärntenL82302 Abwasser Kanalisation Kärnten
Norm: BAO §4 BAO §114 F-VG §5GdKanalisationsG Krnt 1999 §24GdKanalisationsG Krnt 1999 §25 BAO § 4 heute BAO § 4 gültig ab 30.... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine xxx über die Beschwerde der xxx in Kärnten, vertreten durch xxx, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde xxx vom 20.05.2014, Zahl: BSW-274/2012/18/SC/WE, womit betreffend die Kanalgebühr für die Einleitung von Niederschlagswässer für die Jahre 2007 bis 2010 in Höhe von insgesamt EUR 702,72 inkl. 10% USt vorgeschrieben wurde, gemäß § 279 Abs 1 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Das Landesverwaltungsgericht Kärn... mehr lesen...