Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
26.03.2015Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §4Rechtssatz
Die Abgabenbehörde ist auf Grund des Legalitätsprinzip gemäß § 5 F-VG verpflichtet Kanalbenützungsgebühren vorzuschreiben sobald ein Abgabepflichtiger den Kanal für die Verbringung seiner Abwässer faktisch in Anspruch nimmt und hat die Abgabenbehörde die hierfür entstehende Kanalbenützungsgebühr auch tatsächlich einzuheben.Die Abgabenbehörde ist auf Grund des Legalitätsprinzip gemäß Paragraph 5, F-VG verpflichtet Kanalbenützungsgebühren vorzuschreiben sobald ein Abgabepflichtiger den Kanal für die Verbringung seiner Abwässer faktisch in Anspruch nimmt und hat die Abgabenbehörde die hierfür entstehende Kanalbenützungsgebühr auch tatsächlich einzuheben.
Schlagworte
Abwässer, Kanalbenutzungsgebühr, Legalitätsprinzip, KanalEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGKA:2015:KLVwG.99.2.2014Zuletzt aktualisiert am
24.06.2015