Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde aus, die Arbeitsverhältnisse im erstinstanzlichen Bescheid namentlich angeführter Arbeitnehmer der Beschwerdeführerin seien im Zeitraum vom 1. Mai 1995 bis zum 27. August 1995 gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 lit. e und g des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) den Vorschriften dieses Gesetzes unterlegen. Zur Begründung: dieser Entscheidung führte die belangte Behörd... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §1 Abs1;BUAG §2 Abs1 lite;BUAG §2 Abs1 litg;BUAG §25;
Rechtssatz: Während des verfahrensgegenständlichen Zeitraumes (1.5.1995 bis 27.8.1995) besaß die Beschwerdeführerin einen Gewerbeschein zur Ausübung des Gewerbes "Stukkateure und Trockenausbauer gemäß § 94 Z 8 Gewerbeordnung 1994, eingeschränkt auf den Trockenausbau". Die schon im E 26.5.1998, 97/04/0010, in den Mi... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid stellte die belangte Behörde fest, die Arbeitsverhältnisse vier namentlich genannter Dienstnehmer zur Beschwerdeführerin seien im Zeitraum vom 24. Mai 1993 bis zum 12. Dezember 1993 gemäß § 2 Abs. 1 lit. a und lit. e und Abs. 2 lit. a und lit. e BUAG den Vorschriften des BUAG unterlegen. Dieser Entscheidung legte die belangte Behörde - nach einer Darstellung des Verfahrensganges - in tatsächlicher Hinsicht die Feststellun... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §1 Abs1;BUAG §1 Abs2 lita;BUAG §13;BUAG §2;
Rechtssatz: Arbeitsverhältnisse, auf die das AngestelltenG nur kraft Vereinbarung Anwendung findet ("Angestellte ex contractu"), unterliegen wegen Unanwendbarkeit der Einschränkung gem § 1 Abs 2 lit a BUAG dem BUAG, uzw unabhängig davon, ob die aus § 41 Abs 3 ArbVG abzuleitenden Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des jewe... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §1 Abs1;BUAG §2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/23 93/09/0149 3 Stammrechtssatz Gegenstand eines Verfahrens nach § 25 Abs 6 BUAG ist die Frage, ob ein "Arbeitgeber" in den Geltungsbereich dieses Gesetzes fällt oder nicht, dh ob sein Betrieb (seine Unternehmung) zu jenen zu zählen ist, die in § 2 BUAG aufgezählt oder umschrieben sind. Eine Berufung an ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Inhaber eines Betriebes, der sich hauptsächlich mit der Montage von Fertigteil-Zwischendecken befaßt. Mit Schreiben vom 13. November 1991 schrieb die mitbeteiligte Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (in der Folge kurz: mP) dem Beschwerdeführer Zuschläge nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) vor, weil sie die Auffassung vertrat, daß die Bestimmungen dieses Gesetzes auf den Betrieb des Beschwerdeführers anzuwenden seien. Gegen diese... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §1 Abs1;BUAG §2;BUAG §25 Abs6 idF 1989/363;BUAG §25 Abs7 idF 1989/363;
Rechtssatz: Der Geltungsbereich des BUAG ist in dessen Abschnitt I geregelt. Gem § 1 Abs 1 BUAG gelten die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist, für Arbeitnehmer (Lehrlinge), deren Arbeitsverhältnisse auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen und die... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §1 Abs1;BUAG §2;BUAG §25 Abs6 idF 1989/363;BUAG §25 Abs7 idF 1989/363;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Gegenstand eines Verfahrens nach § 25 Abs 6 BUAG ist die Frage, ob ein "Arbeitgeber" in den Geltungsbereich dieses Gesetzes fällt oder nicht, dh ob sein Betrieb (seine Unternehmung) zu jenen zu zählen ist, die in § 2 BUAG aufgezählt oder umsc... mehr lesen...