I. 1.1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 37 Abs 2 TKG 2003 festgestellt, dass die erstmitbeteiligte Partei (in der Folge: "TA") auf dem "Markt für breitbandigen Zugang auf Vorleistungsebene" im Sinne des § 1 Z 17 Telekommunikationsmärkteverordnung 2003 idF BGBl II Nr 117/2005 über beträchtliche Marktmacht verfügt (Spruchpunkt 1.). Weiters wurden der erstmitbeteiligten Partei unter Spruchpunkt 2. gemäß § 37 Abs 2 TKG 2003 folgende spezifische Verpfli... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 41 Abs 2 Z 9, § 48 Abs 1 und § 50 Abs 1 iVm § 117 Z 7 und § 121 Abs 3 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) "iVm. dem Bescheid der Telekom-Control-Kommission vom 15.10.2007 zu M 15e/03, M 13e/06" für die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz der beschwerdeführenden Partei eine Zusammenschaltungsanordnung getroffen, durch die Anhang... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 41 Abs 2 Z 9, § 48 Abs 1 und § 50 Abs 1 iVm § 117 Z 7 und § 121 Abs 3 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) "iVm. den Bescheiden der Telekom-Control-Kommission vom 15.10.2007 zu M 15c/03, M 13c/06 und M 15e/03, M 13e/06" für die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der beschwerdeführenden Partei mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz der mitbeteiligten Partei eine Anordnung getroffen, mit der A... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: AVG §59 Abs1;TKG 2003 §41 Abs2 Z9;TKG 2003 §48 Abs1;TKG 2003 §50 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGG §42 Abs3;
Rechtssatz: Wurde der angefochtene Bescheid betreffend eine Zusammenschaltungsanordnung auf der Basis eines früheren Bescheides erlassen und wurde dieser frühere Bescheid vom VwGH aufgehoben, dann wurde damit dem angefochtenen ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 41 Abs 2 Z 9, § 48 Abs 1 und § 50 Abs 1 iVm § 117 Z 7 und § 121 Abs 3 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) "iVm. dem Bescheid der Telekom-Control-Kommission vom 15.10.2007 zu M 15e/03, M 13e/06" für die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz der beschwerdeführenden Partei eine Zusammenschaltungsanordnung getroffen, durch die Anhang... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 41 Abs 2 Z 9, § 48 Abs 1 und § 50 Abs 1 iVm § 117 Z 7 und § 121 Abs 3 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) "iVm. den Bescheiden der Telekom-Control-Kommission vom 15.10.2007 zu M 15c/03, M 13c/06 und M 15e/03, M 13e/06" für die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der beschwerdeführenden Partei mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz der mitbeteiligten Partei eine Anordnung getroffen, mit der A... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: AVG §59 Abs1;TKG 2003 §41 Abs2 Z9;TKG 2003 §48 Abs1;TKG 2003 §50 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGG §42 Abs3;
Rechtssatz: Wurde der angefochtene Bescheid betreffend eine Zusammenschaltungsanordnung auf der Basis eines früheren Bescheides erlassen und wurde dieser frühere Bescheid vom VwGH aufgehoben, dann wurde damit dem angefochtenen ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß "§§ 41 Abs. 2 Z 9, 48 Abs. 1, 50 Abs. 1 iVm §§ 117 Z 7, 121 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl I Nr. 70/2003 idgF (im Folgenden 'TKG 2003'), iVm dem Bescheid der Telekom-Control-Kommission vom 15.10.2007 zu M 15a/03, M 13a/06" für die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz der beschwerdeführenden Partei eine Zusammenschaltungsano... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß "§§ 41 Abs. 2 Z 9, 48 Abs. 1, 50 Abs. 1 iVm §§ 117 Z 7, 121 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl I Nr. 70/2003 idgF (im Folgenden 'TKG 2003'), iVm dem Bescheid der Telekom-Control-Kommission vom 15.10.2007 zu M 15a/03, M 13a/06" für die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz der beschwerdeführenden Partei eine Zusammenschaltungsano... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß "§§ 41 Abs. 2 Z 9, 48 Abs. 1, 50 Abs. 1 iVm §§ 117 Z 7, 121 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl I Nr. 70/2003 idgF (im Folgenden 'TKG 2003'), iVm dem Bescheid der Telekom-Control-Kommission vom 15.10.2007 zu M 15a/03, M 13a/06" für die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz der beschwerdeführenden Partei eine Zusammenschaltungsano... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß "§§ 41 Abs. 2 Z 9, 48 Abs. 1, 50 Abs. 1 iVm §§ 117 Z 7, 121 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl I Nr. 70/2003 idgF (im Folgenden 'TKG 2003'), iVm dem Bescheid der Telekom-Control-Kommission vom 15.10.2007 zu M 15a/03, M 13a/06" für die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz der beschwerdeführenden Partei eine Zusammenschaltungsano... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß §§ 41 Abs 2 Z 9, 48 Abs 1, 50 Abs 1 iVm §§ 117 Z 7 und 121 Abs 3 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) "iVm den Bescheiden der Telekom-Control-Kommission vom 27. Oktober 2004 zu M 15c/03-29 und M 15e/03-30" eine Zusammenschaltungsanordnung für die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der beschwerdeführenden Partei mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz der mitbeteiligten Partei getroffen. Ge... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß §§ 41 Abs 2 Z 9, 48 Abs 1, 50 Abs 1 iVm §§ 117 Z 7 und 121 Abs 3 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) "iVm den Bescheiden der Telekom-Control-Kommission vom 27. Oktober 2004 zu M 15c/03-29 und M 15e/03-30" eine Zusammenschaltungsanordnung für die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der beschwerdeführenden Partei mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz der mitbeteiligten Partei getroffen. Ge... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß "§§ 41 Abs. 2 Z 9, 48 Abs. 1, 50 Abs. 1 iVm §§ 117 Z 7, 121 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl I Nr 70/2003 idgF (im Folgenden 'TKG 2003'), iVm den Bescheiden der Telekom-Control-Kommission vom 27.10.2004 zu M 15b/03-31 und M 15b/03-33" eine Anordnung für die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der tele.ring Telekom Service GmbH (im Folgenden: tele.ring) mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz de... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß "§§ 41 Abs. 2 Z 9, 48 Abs. 1, 50 Abs. 1 iVm §§ 117 Z 7, 121 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl I Nr 70/2003 idgF (im Folgenden 'TKG 2003'), iVm den Bescheiden der Telekom-Control-Kommission vom 27.10.2004 zu M 15b/03-31 und M 15b/03-33" eine Anordnung für die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der tele.ring Telekom Service GmbH (im Folgenden: tele.ring) mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §117 Z7;TKG 2003 §37 Abs2;TKG 2003 §38;TKG 2003 §41 Abs2 Z9;TKG 2003 §48 Abs1;TKG 2003 §50 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGG §42 Abs3;
Rechtssatz: Wie sich bereits aus dem
Spruch: des angefochtenen Bescheides ergibt, beruht dieser nicht nur auf den dort zitierten Bestimmungen des TKG 2003 ("§§ 41 Abs. 2 Z 9, 48 Abs. 1, 50 Abs. 1 iVm §§ 117 Z 7, 121 Abs... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §117 Z7;TKG 2003 §37 Abs2;TKG 2003 §38;TKG 2003 §41 Abs2 Z9;TKG 2003 §48 Abs1;TKG 2003 §50 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGG §42 Abs3;
Rechtssatz: Wie sich bereits aus dem
Spruch: des angefochtenen Bescheides ergibt, beruht dieser nicht nur auf den dort zitierten Bestimmungen des TKG 2003 ("§§ 41 Abs. 2 Z 9, 48 Abs. 1, 50 Abs. 1 iVm §§ 117 Z 7, 121 Abs... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid traf die belangte Behörde gemäß §§ 41 Abs 2 Z 9, 48 Abs 1, 50 Abs 1 in Verbindung mit §§ 117 Z 7, 121 Abs 3 Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl I Nr 70/2003, eine Anordnung betreffend die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz der Beschwerdeführerin durch im Wesentlichen die Terminierungsentgelte betreffende Regelungen. 2. Diesen Bescheid bekämpft die Beschwerdefüh... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid traf die belangte Behörde gemäß §§ 41 Abs 2 Z 9, 48 Abs 1, 50 Abs 1 in Verbindung mit §§ 117 Z 7, 121 Abs 3 Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl I Nr 70/2003, eine Anordnung betreffend die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz der Beschwerdeführerin durch im Wesentlichen die Terminierungsentgelte betreffende Regelungen. 2. Diesen Bescheid bekämpft die Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §117 Z7;TKG 2003 §121 Abs3;TKG 2003 §41 Abs2 Z9;TKG 2003 §48 Abs1;TKG 2003 §50 Abs1;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zusammenschaltungsanordnung - Mit dem angefochtenen Bescheid traf die belBeh gemäß §§ 41 Abs 2 Z 9, 48 Abs 1, 50 Abs 1 iVm §§ 117 Z 7, 121 Abs 3 TKG 2003 eine Anordnung betreffend die Zusammenschaltung des öffentlich... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §117 Z7;TKG 2003 §121 Abs3;TKG 2003 §41 Abs2 Z9;TKG 2003 §48 Abs1;TKG 2003 §50 Abs1;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zusammenschaltungsanordnung - Mit dem angefochtenen Bescheid traf die belBeh gemäß §§ 41 Abs 2 Z 9, 48 Abs 1, 50 Abs 1 iVm §§ 117 Z 7, 121 Abs 3 TKG 2003 eine Anordnung betreffend die Zusammenschaltung des öffentlich... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid traf die belangte Behörde gemäß §§ 41 Abs 2 Z 9, 48 Abs 1, 50 Abs 1 iVm §§ 117 Z 7 und 121 Abs 3 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) eine Anordnung betreffend die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz der beschwerdeführenden Partei. Wesentlicher Inhalt der Anordnung ist die Festlegung von Zusammenschaltungsentgelten. Die beschwerdeführende Partei beantragt, der ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid traf die belangte Behörde gemäß §§ 41 Abs 2 Z 9, 48 Abs 1, 50 Abs 1 iVm §§ 117 Z 7 und 121 Abs 3 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) eine Anordnung betreffend die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz der beschwerdeführenden Partei. Wesentlicher Inhalt der Anordnung ist die Festlegung von Zusammenschaltungsentgelten. Die beschwerdeführende Partei beantragt, der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §117 Z7;TKG 2003 §121 Abs3;TKG 2003 §41 Abs2 Z9;TKG 2003 §48 Abs1;TKG 2003 §50 Abs1;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zusammenschaltungsanordnung - Laut Aufschiebungsantrag sei für die Beschwerdeführerin mit dem sofortigen Vollzug des Bescheides ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden. Ihr entstehe ein unwiederbringlicher Schaden... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §117 Z7;TKG 2003 §121 Abs3;TKG 2003 §41 Abs2 Z9;TKG 2003 §48 Abs1;TKG 2003 §50 Abs1;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zusammenschaltungsanordnung - Laut Aufschiebungsantrag sei für die Beschwerdeführerin mit dem sofortigen Vollzug des Bescheides ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden. Ihr entstehe ein unwiederbringlicher Schaden... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid traf die belangte Behörde gemäß §§ 41 Abs 2 Z 9, 48 Abs 1, 50 Abs 1 in Verbindung mit §§ 117 Z 7, 121 Abs 3 Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl I Nr 70/2003, eine Anordnung betreffend die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz der Beschwerdeführerin durch im Wesentlichen die Terminierungsentgelte betreffende Regelungen. 2. Diesen Bescheid bekämpft die Beschwerdefüh... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid traf die belangte Behörde gemäß §§ 41 Abs 2 Z 9, 48 Abs 1, 50 Abs 1 in Verbindung mit §§ 117 Z 7, 121 Abs 3 Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl I Nr 70/2003, eine Anordnung betreffend die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz der Beschwerdeführerin durch im Wesentlichen die Terminierungsentgelte betreffende Regelungen. 2. Diesen Bescheid bekämpft die Beschwerdefüh... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid traf die belangte Behörde gemäß §§ 41 Abs 2 Z 9, 48 Abs 1, 50 Abs 1 in Verbindung mit §§ 117 Z 7, 121 Abs 3 Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl I Nr 70/2003, eine Anordnung betreffend die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz der Beschwerdeführerin durch im Wesentlichen die Terminierungsentgelte betreffende Regelungen. 2. Diesen Bescheid bekämpft die Beschwerdefüh... mehr lesen...
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zusammenschaltungsanordnung - Die Beschwerdeführerin beantragt, ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, zumal der Vollzug des angefochtenen Bescheides mit einem unverhältnismäßigen Nachteil für sie verbunden wäre. So müsste sie mit zusätzlichen Einnahmeneinbußen von ca 33 Mio Euro allein im Jahr 2006 fertig werden, bei weiteren Einnahmeneinbußen in Höhe von ca 69 Mio Euro im Jahr 2007. Der Beschwerdeführerin fehle jede Möglichkeit, rechtzeitig un... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid traf die belangte Behörde gemäß §§ 41 Abs 2 Z 9, 48 Abs 1, 50 Abs 1 in Verbindung mit §§ 117 Z 7, 121 Abs 3 Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl I Nr 70/2003, eine Anordnung betreffend die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz der Beschwerdeführerin durch im Wesentlichen die Terminierungsentgelte betreffende Regelungen. 2. Diesen Bescheid bekämpft die Beschwerdefüh... mehr lesen...