Entscheidungen zu § 36 TKG 2003

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-40 von 40

TE Vwgh Beschluss 2008/3/26 AW 2008/03/0015

Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 26.03.2008

TE Vwgh Beschluss 2008/3/26 AW 2008/03/0012

Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 26.03.2008

TE Vwgh Beschluss 2007/12/11 AW 2007/03/0056

Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 11.12.2007

TE Vwgh Erkenntnis 2007/2/28 2004/03/0210

I. römisch eins. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 37 Abs 2 TKG 2003 festgestellt, dass die Beschwerdeführerin auf dem Vorleistungsmarkt "Terminierung in das öffentliche Mobiltelefonnetz der Mobilkom Austria AG & Co KG" im Sinne des § 1 Z 15 Telekommunikationsmärkteverordnung 2003 (TKMVO 2003) über beträchtliche Marktmacht verfügt (Spruchpunkt 1.). 1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß Paragraph 37, Absatz 2,... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.02.2007

RS Vwgh 2007/2/28 2004/03/0210

Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE3H E13206000E3L E13103020E3L E13206000E6J001 Verwaltungsrecht allgemein59/04 EU - EWR91/01 Fernmeldewesen
Norm: 11997E234 EG Art234;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Anh1 Pkt2;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art15 Abs1;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art15 Abs3;32003H0311 Produktmärkte Dienstmärkte Kommunikationssektor Anh Z16;61988CJ0322 Salvatore Grimaldi VORAB;E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.02.2007

RS Vwgh 2007/2/28 2004/03/0210

Index: E000 EU- Recht allgemeinE3H E13206000E3L E13103020E3L E13206000E5XC E13206000E6AE6J91/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Anh1 Pkt2;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art15 Abs1;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art15 Abs2;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art15 Abs3;32003H0311 Produktmärkte Dienstmärkte Kommunikationssektor Anh Z16;52002XC0711(02) Rechtsrahmen Kommunik... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.02.2007

TE Vwgh Erkenntnis 2006/3/29 2001/14/0131

Mit Bescheid des Magistrates Linz, Finanzrechts- und Steueramt vom 17. Juli 1997 wurde gegenüber der Post und Telekom Austria AG als Gesamtrechtsnachfolgerin der Republik Österreich, Post und Telegrafenverwaltung, Post- und Telegrafendirektion für Oberösterreich und Salzburg, für den Zeitraum 1. April 1994 bis 30. April 1996 im Zusammenhang mit Bezügen an Dienstnehmer im Fernmeldebereich Kommunalsteuer in Höhe von S 22,080.078,-- (Bemessungsgrundlage S 736,002.600,--) festgesetzt so... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.03.2006

TE Vwgh Beschluss 2005/10/3 AW 2005/03/0025

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 03.10.2005

TE Vwgh Beschluss 2005/10/3 AW 2005/03/0026

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 03.10.2005

RS Vwgh 2005/10/3 AW 2005/03/0026

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2005/03/0025 B 3. Oktober 2005 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Zusammenschaltungsanordnung - Die Antragstellerin macht geltend, dass durch den angefochtenen Bescheid zusätzliche Kosten auf sie zukämen, mit denen sie nicht habe rechnen können; diese Kosten würden eine erhebliche Gefährdu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.10.2005

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