RS Vwgh 2012/4/19 2010/03/0001

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Veröffentlicht am 19.04.2012
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91/01 Fernmeldewesen

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Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2010/03/0003 2010/03/0002

Rechtssatz

Der Verfassungsgerichtshof hat festgehalten, dass die RFMVO 2009 gemäß § 36 iVm § 120 Abs 1 Z 4 TKG 2003 von der zuständigen Behörde und im Übrigen unter Bedachtnahme auf die Empfehlung der Europäischen Kommission vom 17. Dezember 2007 ABl 2007 L 344, S 65ff, erlassen wurde.Der Verfassungsgerichtshof hat festgehalten, dass die RFMVO 2009 gemäß Paragraph 36, in Verbindung mit Paragraph 120, Absatz eins, Ziffer 4, TKG 2003 von der zuständigen Behörde und im Übrigen unter Bedachtnahme auf die Empfehlung der Europäischen Kommission vom 17. Dezember 2007 ABl 2007 L 344, S 65ff, erlassen wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2010030001.X03

Im RIS seit

01.06.2012

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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