Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 TKG 2003 §12a Abs2 TKG 2003 §9 Abs2 TKG 2003 § 12a gültig von 27.11.2015 bis 31.10.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 190/2021 TKG 2003 § 12a gültig von 22.11.2011 bis 26.11.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 102/2011 TKG 2003 §... mehr lesen...
1 Die Erstmitbeteiligte (iF auch: Antragstellerin) ist Bereitstellerin eines öffentlichen Kommunikationsnetzes und Erbringerin öffentlicher Kommunikationsdienste. Die Zweitmitbeteiligte (iF auch: Ö) ist ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Eigentümerin bzw. Betreiberin von Hochspannungsmasten, darunter des verfahrensgegenständlichen Hochspannungsmastes Nr. 760150A an einem Standort in B. 2 Die Mitbeteiligten hatten am 21. Juni 2002 ein „Generalübereinkommen“ über di... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 TKG 2003 §12a Abs2 TKG 2003 §9 Abs2 TKG 2003 § 12a gültig von 27.11.2015 bis 31.10.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 190/2021 TKG 2003 § 12a gültig von 22.11.2011 bis 26.11.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 102/2011 TKG 2003 §... mehr lesen...
1 Die Erstmitbeteiligte (im Folgenden auch: W) vertreibt Arzneimittel und Kosmetika diverser Marken, welche sie auf der Website „www.b.com“ bewirbt. 2 Die Zweitmitbeteiligte (im Folgenden auch: H) ist Inhaberin einer Bestätigung nach § 15 TKG 2003, betreibt ein Kommunikationsnetz und erbringt Kommunikationsdienste, einschließlich Internetzugangsdienste. Die Zweitmitbeteiligte (im Folgenden auch: H) ist Inhaberin einer Bestätigung nach Paragraph 15, TKG 2003, betreibt ein... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E1320600020/08 Urheberrecht40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: AVG §56 EURallgTKG 2003UrhG §81 Abs1a32015R2120 EU-NetzneutralitätsV Art3 Abs3 AVG § 56 heute AVG § 56 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 AVG § 56 g... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen (Ersatz-)Bescheid - nach Aufhebung des Bescheides der belangten Behörde vom 30. Juli 2004, Zl Z 24/03- 156, durch das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 31. Jänner 2005, Zl 2004/03/0150 - hat die belangte Behörde gemäß § 48 Abs 1, § 50 Abs 1 iVm § 117 Z 7 Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl I Nr 70/2003 idF BGBl I Nr 133/2005 (TKG 2003), eine Zusammenschaltungsanordnung für die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der erstbeschwerdefü... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)91/01 Fernmeldewesen
Norm: B-VG Art130 Abs2;NÜV 2003;TKG 2003 §23;TKG 2003 §50 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/03/0081 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/03/0080 E 23. Oktober 2008
Rechtssatz: Bei der konkreten Ausgestaltung der Zusammenschaltungsbedingu... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates Linz, Finanzrechts- und Steueramt vom 17. Juli 1997 wurde gegenüber der Post und Telekom Austria AG als Gesamtrechtsnachfolgerin der Republik Österreich, Post und Telegrafenverwaltung, Post- und Telegrafendirektion für Oberösterreich und Salzburg, für den Zeitraum 1. April 1994 bis 30. April 1996 im Zusammenhang mit Bezügen an Dienstnehmer im Fernmeldebereich Kommunalsteuer in Höhe von S 22,080.078,-- (Bemessungsgrundlage S 736,002.600,--) festgesetzt so... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2005/03/0025 B 3. Oktober 2005 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Zusammenschaltungsanordnung - Die Antragstellerin macht geltend, dass durch den angefochtenen Bescheid zusätzliche Kosten auf sie zukämen, mit denen sie nicht habe rechnen können; diese Kosten würden eine erhebliche Gefährdu... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid traf die belangte Behörde gemäß § 48 Abs. 1 und § 50 Abs. 1 iVm § 117 Z. 7 Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl. I Nr. 70/2003, eine Anordnung für die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der Beschwerdeführerin mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz der mitbeteiligten Partei zwecks Ermöglichung der Übertragung von mobilen Rufnummern. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid traf die belangte Behörde gemäß Paragraph 48, Absatz ... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid traf die belangte Behörde gemäß § 48 Abs. 1 und § 50 Abs. 1 iVm § 117 Z. 7 Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl. I Nr. 70/2003, eine Anordnung für die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der Beschwerdeführerin mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz der mitbeteiligten Partei zwecks Ermöglichung der Übertragung von mobilen Rufnummern. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid traf die belangte Behörde gemäß Paragraph 48, Absatz ... mehr lesen...
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zusammenschaltungsanordnung - Mit dem angefochtenen Bescheid traf die belBeh eine Anordnung für die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der Bf mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz der mitbeteiligten Partei zwecks Ermöglichung der Übertragung von mobilen Rufnummern. Dass die Nummernportierung eine Zusammenschaltungsleistung darstellt, wurde vom VwGH (bezogen auf die Portierung von Rufnummern zwischen Festnetzen) bereits klargestellt (Hin... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13206000E3L E1520100010/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: 32002L0022 Universaldienst-RL Art30 Abs1;EURallg;TKG 2003 §1 Abs2 Z2;TKG 2003 §117 Z7;TKG 2003 §23;TKG 2003 §48 Abs1;TKG 2003 §50 Abs1;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2004/03/0046 B 20. Oktober 2004 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Zusammenschaltungsanordnung - Mit dem angefocht... mehr lesen...