Entscheidungen zu § 29 FSG

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Entscheidungen 1-8 von 8

RS UVS Kärnten 2005/03/23 KUVS-533/2/2005

Rechtssatz: Kommt die Erstinstanz wegen einer Verurteilung des Berufungswerbers nach § 212 Abs. 1 StGB im Rahmen der gemäß § 7 Abs. 4 FSG vorzunehmen Wertung zur Prognose, der Berufungswerber werde die erforderliche Verkehrszuverlässigkeit erst 24 Monate nach seiner Haftentlassung (diese erfolgt voraussichtlich im November 2005), also erst im November 2007, somit rund 5 ¼ Jahre nach der Begehung der (einzigen) strafbaren Handlung, wiedererlangen, so begleitet diese Rechtsauffassung rechtli... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 23.03.2005

RS UVS Kärnten 2004/12/21 KUVS-1952/4/2004

Rechtssatz: Fährt der Berufungswerber mit seinem PKW auf der Autobahn anstelle der erlaubten 130 km/h mit 194 km/h, so ist der Entzug der Lenkberechtigung auf Dauer von sechs Wochen gerechtfertigt. Laut ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat die Wertung jener bestimmter Tatsachen in Ansehung derer im Gesetz selbst die Entziehungsdauer mit einem bestimmten Zeitraum normiert ist, zu entfallen (siehe hiezu VwGH 12.04.1999, 98/11/0272 und 24.08.1999,  99/11/0234). Bei der En... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.12.2004

RS UVS Kärnten 2004/10/20 KUVS-K1-1674/6/2004

Rechtssatz: Nach übereinstimmender Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts liegt eine schuldhafte Verzögerung der Entscheidungspflicht der Behörde iSd § 73 Abs. 2 AVG nicht vor, wenn die säumige Behörde gemäß § 38  2. Satz AVG berechtigt ist, das Verfahren auszusetzen, wobei es zur Vermeidung von Säumnisfolgen auch keines formellen Aussetzungsbescheides bedarf. Eine Verzögerung ist nämlich nur dann ausschließlich auf ein Verschulden der Behörde zurückzuführen, wenn sie wede... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.10.2004

RS UVS Kärnten 2004/08/31 KUVS-1220/4/2004

Rechtssatz: Wurde der Beschuldigte gemäß § 5 Abs. 1 iVm § 99 Abs. 1a der StVO 1960 rechtskräftig bestraft und war bereits zweimal einschlägig vorgemerkt, so ist der Entzug der Lenkberechtigung für 18 Monate, verbunden mit einem vom Amtsarzt zu erstellenden Gutachten über die gesundheitliche Eignung, gerechtfertigt. Alkoholdelikte gehören nach ständiger Rechtssprechung zu den schwersten Verstößen gegen die Verkehrsvorschriften. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Lenkberechti... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 31.08.2004

RS UVS Kärnten 2004/07/08 KUVS-1344/2/2004

Rechtssatz: Wird beim Lenken oder Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeuges erstmalig eine Übertretung gemäß § 99 Abs. 1b StVO 1960 begangen und handelt es sich nicht um einen Lenker eines Kraftfahrzeuges der Klasse C oder D und wurde zuvor keine andere der in § 7 Abs. 3 Z 1 und 2 genannten Übertretungen begangen, ist die Lenkberechtigung für die Dauer von einem Monat zu entziehen. Für die Rechtmäßigkeit des Bescheides ist allein ausschlaggebend, ob der Berufungswerber am 10.4.2004 als Lenker ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 08.07.2004

RS UVS Kärnten 2004/06/03 KUVS-1095/2/2004

Rechtssatz: Verweigert die Berufungswerberin nach einem Verkehrsunfall mit Sachschäden den Alkotest, so ist die Entziehungsdauer des Führerscheines für acht Monate unter den im Entscheidungsfall vorliegenden Umständen gerechtfertigt. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Führerscheinentzugsdauer, Verkehrsunfall, Sachschäden mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 03.06.2004

RS UVS Kärnten 2004/05/27 KUVS-1115/2/2004

Rechtssatz: Wird der Berufungswerber rechtskräftig wegen der Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung (§ 88 Abs. 1 StGB) sowie des Imstichlassen eines Verletzten (§ 94 Abs. 1 StGB) verurteilt, so ist die Entziehung der Lenkberechtigung wegen Verkehrsunzuverlässigkeit für die gesetzliche Mindestentziehungsdauer von drei Monaten gerechtfertigt. Dabei haben private und berufliche Umstände bei der Entziehung der Lenkberechtigung aus Gründen des öffentlichen Interesses, u.a. verkehrsunzuverlä... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 27.05.2004

RS UVS Kärnten 2004/04/12 KUVS-2085/4/2003

Rechtssatz: Wird der Berufungswerber rechtskräftig wegen Körperverletzung neuerlich gerichtlich verurteilt (vier Monate bedingt auf drei Jahre), so ist der Entzug der Lenkberechtigung auf die Dauer von sechs Monaten, gerechnet ab dem Tag der Zustellung des Bescheides, wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit gerechtfertigt. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Lenkberechtigung, Lenkberechtigungsentzug, gerichtliche Verurteilung, Körperverletzung, Verkehrsunzuverlässigkeit mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 12.04.2004

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