RS UVS Kärnten 2004/04/12 KUVS-2085/4/2003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.04.2004
beobachten
merken
Rechtssatz

Wird der Berufungswerber rechtskräftig wegen Körperverletzung neuerlich gerichtlich verurteilt (vier Monate bedingt auf drei Jahre), so ist der Entzug der Lenkberechtigung auf die Dauer von sechs Monaten, gerechnet ab dem Tag der Zustellung des Bescheides, wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit gerechtfertigt.

Schlagworte
Führerschein, Führerscheinentzug, Lenkberechtigung, Lenkberechtigungsentzug, gerichtliche Verurteilung, Körperverletzung, Verkehrsunzuverlässigkeit
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten