Entscheidungen zu § 24 Abs. 4 FSG

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Entscheidungen 31-40 von 40

RS UVS Oberösterreich 2005/05/02 VwSen-520816/36/Zo/Pe

Rechtssatz: Das Verhalten eines Fußgängers kann mangelnde Bereitschaft zur Verkehrsanpassung nur dann begründen, wenn es sich um schwer wiegende, mit erheblichen Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer verbundene Verkehrsverstöße handelt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 02.05.2005

TE UVS Steiermark 2005/03/31 42.3-2/2005

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber gemäß § 24 Abs 4 Führerscheingesetz (FSG) aufgetragen, sich ärztlich untersuchen zu lassen und die zur Erstattung des ärztlichen Gutachtens erforderlichen Befunde zu überbringen. Dies wurde ihm für die Lenkberechtigung der Klasse AL und B innerhalb einer Frist von zwei Monaten aufgetragen. Welche Befunde zu erbringen wären, ist dem Spruch: nicht zu entnehmen, jedoch geht aus der
Begründung: hervor, dass eine verkehrspsychologische Stel... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 31.03.2005

RS UVS Steiermark 2005/03/31 42.3-2/2005

Rechtssatz: Nach § 17 Abs 1 Z 1 FSG-GV ist die Stellungnahme einer verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle gemäß § 8 Abs 2 FSG beim begründeten Verdacht auf mangelnde Bereitschaft zur Verkehrsanpassung erforderlich. Ein solcher Verdacht kann jedoch nicht ausschließlich auf einen Vorfall gestützt werden, wonach die in einem Stadtgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erheblich überschritten wurde und ein wiederholtes starkes Beschleunigen sowie ein Unterlassen der Anzeige de... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 31.03.2005

RS UVS Kärnten 2005/03/15 KUVS-2490/6/2004

Rechtssatz: Besteht der begründete Verdacht ein psychischen Erkrankung und ist die Abklärung nötig, ob die gesundheitliche Eignung des Berufungswerbers zum Lenken von Kraftfahrzeugen derzeit noch vorliegt oder nicht, so ist die Erlassung des Aufforderungsbescheides in die Richtung, dass der Berufungswerber als Inhaber der Lenkberechtigung die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen derjenigen Klassen, die von seiner Lenkberechtigung erfasst werden, nicht mehr besitzt, durch ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 15.03.2005

RS UVS Oberösterreich 2004/11/09 VwSen-520758/2/Br/Da

Rechtssatz: Eine ausgesprochene Befristung scheint auf Grund der durchaus intakten Zukunftsprognose sachlich nicht gerechtfertigt. Wenn sich der Berufungswerber berufsbedingt mehrere Monate im Ausland aufhält, scheidet darüber hinaus dadurch eine sachliche Vertretbarkeit der Vorlage von Laborparametern während dieser Zeit wohl gänzlich aus. Mit dieser Auflage würde dem Berufungswerber letztlich nur die Wahl zwischen Verzicht auf eine berufliche Perspektive oder seiner Lenkerberechtigung er... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 09.11.2004

RS UVS Burgenland 2004/10/07 F01/06/04006

Rechtssatz: Ein Aufforderungsbescheid ist dann zulässig, wenn begründete Bedenken in der Richtung bestehen, dass der Inhaber der Lenkberechtigung die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen derjenigen Klasse, die von seiner Lenkberechtigung erfasst werden, nicht mehr besitzt. Ein solcher Bescheid ist auch im Berufungsverfahren zulässig und kann die Berufungsbehörde, die einen solchen Bescheid erlassen hat, mit Entziehungsbescheid vorgehen, wenn der Aufgeforderte dem rechtskr... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 07.10.2004

RS UVS Kärnten 2004/09/02 KUVS-1569/6/2004

Rechtssatz: Besteht der Verdacht der Medikamentenabhängigkeit, so ist die Aufforderung, sich bei der Bundespolizeidirektion einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen und die zur Erstattung des ärztlichen Gutachtens erforderlichen Befunde beizubringen, unter der Androhung des Entzuges der Lenkberechtigung begründet und frei von Rechtswidrigkeit, da die Bedenken hinsichtlich des Nichtvorliegens der gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen begründet sind. Schlagworte Fü... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 02.09.2004

TE UVS Burgenland 2004/08/29 F01/06/03029

Mit Eingabe vom 16 10 2002 ersuchte der Gendarmerieposten *** die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung um Überprüfung der Verkehrszuverlässigkeit und amtsärztliche Untersuchung des Berufungswerbers. Es wurde ausgeführt, dass dieser am 21 09 2002 kurz vor Mitternacht einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW in provozierender Weise und Kenntnis, dass sich ein Gendarmeriekraftfahrzeug hinter ihm befand, gelenkt habe. Er sei mit weitaus überhöhter Geschwindigkeit durch die Ortsgebiete v... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 29.08.2004

TE UVS Tirol 2003/05/20 2003/20/076-3

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber gemäß § 24 Abs 1 Z 1 und § 3 Abs 1 Z 3 Führerscheingesetz, BGBl Nr 120/1997 (FSG) in der gültigen Fassung die Lenkberechtigung für Fahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G Führerschein ausgestellt von der Bezirkshauptmannschaft Imst am 04.07.1968 unter Zahlxxxx, mangels gesundheitlicher Eignung im Sinne des § 3 Abs 1 Z 3 FSG für die Dauer der Nichteignung entzogen. Weiters wurde ausgesprochen, dass dem Berufungswerber gemäß § 3 Abs 2 F... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 20.05.2003

RS UVS Vorarlberg 2003/05/16 3-79-21/03

Rechtssatz: Der § 24 Abs 3 FSG regelt die Möglichkeit der Behörde, anlässlich einer Entziehung ua die Beibringung eines von einem Amtsarzt erstellten Gutachtens über die gesundheitliche Eignung gemäß § 8 zu verlangen. Dagegen enthält der § 24 Abs 4 FSG jene Anordnungen, die von der Behörde vorgeschrieben werden können, wenn kein Entziehungstatbestand vorliegt. Ua ist danach ein von einem Amtsarzt erstelltes Gutachten gemäß § 8 einzuholen und gegebenenfalls die Lenkberechtigung einzuschränk... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 16.05.2003

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