Entscheidungen zu § 29 ErbStG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-35 von 35

RS Vwgh 1990/8/3 AW 90/16/0018

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Erbschaftssteuer - Mutmaßungen über den voraussichtlichen Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bleiben bei der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung außer Betracht (Hinweis E 15.9.1952, 957/52). Schlagworte Entscheidung über den Anspruch European Cas... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.08.1990

RS Vwgh 1987/10/15 86/16/0057

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;ABGB §309;ABGB §312;ABGB §431;ABGB §943;ErbStG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0006 E 3. September 1987 VwSlg 6239 F/1987 RS 2 Stammrechtssatz Bei Liegenschaften stellt die Übergabe einer einverleibungsfähigen Schenkungsurkunde noch nicht die Ausführung der Schenkung dar. Ebensowenig stellt die Unterfertigung eines... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.10.1987

RS Vwgh 1987/9/3 86/16/0006

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;ABGB §309;ABGB §312;ABGB §431;ABGB §943;ErbStG;
Rechtssatz: Bei Liegenschaften stellt die Übergabe einer einverleibungsfähigen Schenkungsurkunde noch nicht die Ausführung der Schenkung dar. Ebensowenig stellt die Unterfertigung eines Kaufvertrages eine Besitzübertragung dar. Notwendig ist gleichfalls die Übergabe der Sache... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.09.1987

RS Vwgh 1976/3/24 1522/74

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §29;ErbStG §30;
Rechtssatz: Der Antag nach § 30 Abs 1 ErbStG auf Aussetzung der Besteuerung kann nur bis zur rechtskräftigen Festsetzung von Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer gestellt werden (Hinweis auf Dorazil, Kommentar zum ErbStG, S 280 und auf das zu § 29 ErbStG ergangene Erkenntnis des GH vom 23.1.1961, 611/60, VwSlg 2372 F/1961). Der Antag nach Paragraph 3... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.03.1976

RS Vwgh 1963/11/11 1053/63

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §83;ErbStG; BAO § 83 heute BAO § 83 gültig ab 01.01.9000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 83 gültig von 01.01.2026 bis 01.01.9000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1963

Entscheidungen 31-35 von 35

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